Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
333 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
26.02.10, 21:27
Aktualisiert
26.02.10, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
32/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991276
Datum:
26. Februar 2010
Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
11.03.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt im beigefügten Schreiben, den o.g. B-Plan so zu ändern, dass außerhalb der
überbaubaren Fläche Nebenanlagen errichtet werden können.
Die Rechtslage des B-Planes aus dem Jahre 1979 stellt sich gegenüber den östlich angrenzenden B-Plan
Nr. 06/02 Blatt A wie folgt dar:
21. Änderung, B-Plan Nr. 06/02 Leo-Nord
Blatt A
Ursprungsplan, B-Plan Nr. 06/02 Leo-Nord Blatt B
Übersicht B-Pläne
Festsetzungen
-2-
Flurkartenauszug
Auszug B-Plan Nr. 06/02 Blatt B
Diese unterschiedliche bauplanungsrechtliche Situation bzgl. Nebenanlagen ist schwer vermittelbar. Seit
1979 ist auch die Bauordnung NRW mehrfach geändert worden. Gartenhäuser bis 30m3 sind
zwischenzeitlich dann genehmigungsfrei, aber nur dann, wenn Festsetzungen wie im Beispiel zu Blatt A
getroffen worden sind.
Einer Anpassung des B-Planes, Blatt B gemäß der Festsetzung des B-Planes, Blatt A wird verwaltungsseitig
befürwortet. Es wird für die Bebauungsplanänderung, welche im vereinfachten Verfahren möglich sein wird,
ein allgemeines Interesse erkannt. Im Hinblick auf die zurzeit anstehenden Verfahren ist nicht einschätzbar,
wann das Verfahren von der Gemeinde durchgeführt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Aufgrund der Vielzahl der noch anstehenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt.
Schemmel
Anlage: Antrag