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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
333 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
26.02.10, 21:27
Aktualisiert
26.02.10, 21:27
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier:   Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier:   Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 32/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991276 Datum: 26. Februar 2010 Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Fläche Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 11.03.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt im beigefügten Schreiben, den o.g. B-Plan so zu ändern, dass außerhalb der überbaubaren Fläche Nebenanlagen errichtet werden können. Die Rechtslage des B-Planes aus dem Jahre 1979 stellt sich gegenüber den östlich angrenzenden B-Plan Nr. 06/02 Blatt A wie folgt dar: 21. Änderung, B-Plan Nr. 06/02 Leo-Nord Blatt A Ursprungsplan, B-Plan Nr. 06/02 Leo-Nord Blatt B Übersicht B-Pläne Festsetzungen -2- Flurkartenauszug Auszug B-Plan Nr. 06/02 Blatt B Diese unterschiedliche bauplanungsrechtliche Situation bzgl. Nebenanlagen ist schwer vermittelbar. Seit 1979 ist auch die Bauordnung NRW mehrfach geändert worden. Gartenhäuser bis 30m3 sind zwischenzeitlich dann genehmigungsfrei, aber nur dann, wenn Festsetzungen wie im Beispiel zu Blatt A getroffen worden sind. Einer Anpassung des B-Planes, Blatt B gemäß der Festsetzung des B-Planes, Blatt A wird verwaltungsseitig befürwortet. Es wird für die Bebauungsplanänderung, welche im vereinfachten Verfahren möglich sein wird, ein allgemeines Interesse erkannt. Im Hinblick auf die zurzeit anstehenden Verfahren ist nicht einschätzbar, wann das Verfahren von der Gemeinde durchgeführt wird. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der noch anstehenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt. Schemmel Anlage: Antrag