Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
269/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße Innenbereich"
hier: Feststellungsbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 269/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
13.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße Innenbereich"
hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
(siehe auch Anlage - Abwägung) und
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(siehe auch Anlage - Abwägung)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gotenstraße Innenbereich"
wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5
BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
3. Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gotenstraße Innenbereich" wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 die öffentliche
Auslegung des Entwurfs der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 für das Plangebiet „Gotenstraße Innenbereich“ gemäß § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 25.09.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Der Entwurf der 55. FNP- Änderung, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen haben in der Zeit vom
04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
20.09.2013 entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB an dem Bauleitplanverfahren der Stadt Wesseling beteiligt worden.
Die Aufstellung der 55. FNP- Änderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 für das Plangebiet „Gotenstraße Innenbereich“
durchgeführt.
2. Lösung
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren (Vorhabenbezogener
Bebauungsplan 1/106.1 und 55. FNP-Änderung) nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen
Liste zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die zu beiden Planverfahren
gehörende Auswertung (Anlage) ist sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage
268/2013 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1) beigefügt.
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Offenlage vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 sind, wie auch bei der frühzeitigen
Beteiligung vom 04.11.2012 bis einschließlich 07.11.2012, keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingereicht worden, in denen Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme
wurden Bedenken vorgetragen. Die Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 04.10.2012 bis einschließlich 07.11.2012 geäußert wurden
konnten ausgeräumt bzw. in den Planungen berücksichtigt werden.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sowohl aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB als auch der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind der
beigefügten Anlage zu entnehmen (siehe Anlage – Abwägung).
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Feststellungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ umfasst alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Das Planverfahren zur 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ soll mit dem Feststellungsbeschluss
abgeschlossen werden und wird der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Vorhabens werden von der
Vorhabenträgerin übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss des Rates ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Die Kosten für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ und der 55. FNP-Änderung werden ebenfalls von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin).
Anlagen:
- Karte - Geltungsbereich der 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“
- Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 sowie der öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage - Abwägung)
- 55. FNP-Änderung (Feststellungsfassung, Verkleinerung DIN A 3)
- Begründung zur 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ (einschließlich Umweltbericht)
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Anmerkung:
- Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar der 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ im Maßstab
der Feststellungsfassung (1.1000).