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Beschlussvorlage GB (Z 1/V 28/2013 (KA 02.07.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Beschlussvorlage GB (Z 1/V 28/2013 (KA 02.07.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / V 28/2013 Datum: 08.07.2013 Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Kreisausschusses vom 02.07.2013 A) TOP 11 Öffentliche Sitzung Jahresabschlüsse: Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fragt, wie damit umzugehen ist, dass der Jahresabschluss 2012 bis Ende 2013 nicht fertig sein werde. Kreiskämmerer Hessenius erklärt, dass es zunächst vorrangiges Ziel sei, die Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 bis zum Jahresende fertig zu stellen, um der Bezirksregierung die unternommenen Anstrengungen zu dokumentieren. Insofern gehe er davon aus, dass der fehlende Jahresabschluss 2012 keine Konsequenzen für den Haushalt 2014 haben werde, zumal damit etwas Unrealistisches gefordert würde. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage mittragen werde und bittet zusätzlich um kurze Information, ob die im Rahmen des Stellenplans zusätzlich bereitgestellte Stelle für die Jahresabschlüsse bestehen bleibt oder nun eingespart wird. Kreiskämmerer Hessenius teilt mit, dass es bei der Stelle bleibt und diese auch dringend notwendig sei. Auf Nachfrage des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke erläutert Kreiskämmerer Hessenius, dass sich für die eigentliche Arbeit am Jahresabschluss durch die Beschlussfassung nichts ändere, der Unterschied lediglich in der Prüfung und Entlastung liege. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, von der Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 28/2013