Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / V 28/2013
Datum:
08.07.2013
Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Kreisausschusses vom 02.07.2013
A)
TOP 11
Öffentliche Sitzung
Jahresabschlüsse: Übergangsregelung des Art. 8 § 4
NKFWG
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fragt,
wie damit umzugehen ist, dass der Jahresabschluss 2012 bis
Ende 2013 nicht fertig sein werde.
Kreiskämmerer Hessenius erklärt, dass es zunächst vorrangiges
Ziel sei, die Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 bis zum
Jahresende fertig zu stellen, um der Bezirksregierung die
unternommenen Anstrengungen zu dokumentieren. Insofern
gehe er davon aus, dass der fehlende Jahresabschluss 2012
keine Konsequenzen für den Haushalt 2014 haben werde, zumal
damit etwas Unrealistisches gefordert würde.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion die
Vorlage mittragen werde und bittet zusätzlich um kurze
Information, ob die im Rahmen des Stellenplans zusätzlich
bereitgestellte Stelle für die Jahresabschlüsse bestehen bleibt
oder nun eingespart wird.
Kreiskämmerer Hessenius teilt mit, dass es bei der Stelle bleibt
und diese auch dringend notwendig sei.
Auf Nachfrage des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke
erläutert Kreiskämmerer Hessenius, dass sich für die eigentliche
Arbeit am Jahresabschluss durch die Beschlussfassung nichts
ändere, der Unterschied lediglich in der Prüfung und Entlastung
liege.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, von der Übergangsregelung des Art. 8
§ 4 NKFWG Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 28/2013