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Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
153 kB
Erstellt
02.12.13, 17:11
Aktualisiert
02.12.13, 17:11
Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling) Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling) Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling) Beschlussvorlage (Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 285/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Immobilienmanagement 41 14 Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 41 14 04.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 285/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Wolfgang Fleischer 04.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Sanierung der Trinkwasserleitung, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling. Beschlussentwurf: Der Planung und Umsetzung der Sanierung der Trinkwasserleitung, der Heizungsleitungen, Duschen und teilweise der Heizkörper sowie des Schiedsrichterraumes in der Kronenbuschhalle Wesseling wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem In dem Nebengebäude der Kronenbuschhalle sind die Fußballerumkleiden und Duschbereiche untergebracht. Weiterhin sind dort je Duschbereich WC-Anlagen vorhanden. Die Trinkwasserversorgung und die Warmwasserbereitung erfolgt aus dem Hausanschlussraum bzw. der Heizzentrale im Untergeschoss der Kronenbuschhalle. In der Heizzentrale ist eine Mischstation für die Duschanlage vorhanden. Von dort werden das Mischwasser, die Zirkulationsleitung und die Kaltwasserleitung unter der Decke des Heizraumes zu einem außen liegenden Installationsschacht geführt. Der Installationsschacht ist bereichsweise offen und mit einem Gitter abgedeckt, im letzten Bereich zu den Duschen ist der Schacht verschlossen. Im Gebäude Dusche/Umkleide werden die Einrichtungen über Leitungen im Fußbodenaufbau versorgt. Die Duschen sind über Leitungen unter der Decke - verkleidet mit Gipskarton - angeschlossen. Eine nicht ausreichende Wasserversorgung der Duschanlagen wurde festgestellt, da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Leitungen zugesetzt haben. Diese Inkrustationen führen zum einem zur verminderten Versorgung der Duschen und dienen andererseits als Grundlage für einen Biofilm, in dem sich Keime absetzen und vermehren können. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass der derzeitige Ausführungszustand der Sanitäranlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung entspricht. Die Mischstation für die Duschen ist als hygienisch bedenklich einzustufen, da hierüber ein ungünstiges Temperaturniveau zur Gewährleistung des Verbrühschutzes erreicht wird. In der gesamten Warmwasserund Zirkulationsleitung besteht daher ein erhebliches Verkeimungsrisiko, zumal die Leitungen auch noch in einen offenen Schacht außen geführt werden und hierüber noch erhebliche Temperaturverluste entstehen. Für die Kaltwasserleitungen besteht in diesen Bereichen die Gefahr des Einfrierens im Winter bei tiefen Minustemperaturen. Bei der derzeitigen Installation ist der bestimmungsgemäße Gebrauch der Trinkwasserleitungen nicht realisiert, insbesondere bei längeren Betriebsunterbrechungen (z.B. Ferien). 2. Lösung Die gesamte Trinkwasserinstallation, nicht nur die Warmwasserleitung, muss aufgrund Ihres Zustands komplett einschließlich der Einrichtungen erneuert werden. Bei der Erneuerung des Trinkwassersystems erfolgt die Leitungsführung nach den Anforderungen der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung. Die Verlegung der Kalt-, Warmwasser- bzw. Zirkulationsleitung muss getrennt und mit ausreichender Isolierung erfolgen. Die Kaltwasserleitung soll so vor unzulässiger Erwärmung und die Warmwasser- und Zirkulationsleitung gegen Wärmeverlust geschützt werden. Für die jeweils letzte Dusche ist ein Hygienemodul sowie am WC eine Spülstation auszuführen, damit ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Trinkwasseranlage auch bei Stillstandszeiten (z.B. Ferien) gewährleistet ist. Die Systemtemperaturen im Warmwassersystem (mind. 60°C) und im Zirkulationssystem (Eintritt Warmwasserbereite mind. 55°C) müssen eingehalten werden. In den Duschräumen werden Duschen mit Thermostatbatterien (als Verbrühschutz) vorgesehen. Ausführung als Compact Duschkopf mit Duschboard aus Mineralguss und Auslösung über Duschsensor. Die WCs bei den Umkleiden werden als wandhängendes WC ausgeführt. Die Handwaschbecken haben nur eine Kaltwasserarmatur. Die Installationen erfolgen als Vorwandinstallationen mit Gipskarton Verkleidung. In der v. g. Installation erfolgt auch die Verrohrung (Kalt-, Warmwasser-, Zirkulations- und Abwasserleitung). Die neue Verlegung der Trinkwasserrohrleitungen erfolgt aus dem Hausanschlussraum bzw. der Heizzentrale unter der Decke des Heizraumes und wird innerhalb des Gebäudes bis zum Versorgungsschacht geführt. Der Schacht endet im Flur hinter der Eingangstüre. Von dort werden die Bereiche neu versorgt. Im Zuge der Sanitärsanierung werden die Heizungsleitungen vom Hausanschlussraum zum separaten Dusch- und Umkleidegebäude mit erneuert. Auch hier sind die Leitungen teilweise im Freien verlegt (Lichtschächte); daher verlieren die Heizungsleitungen im Winter erhebliche Wärmemengen. Außerdem sind die Leitungen zum Teil korrodiert. Im Eingang werden die Heizungsleitungen an das vorhandene System angeschlossen. Die Heizkörper (Guss-Gliederheizkörper) werden in diesem Bereich demontiert, bauseits malermäßig behandelt und danach wieder montiert. Im Schiedsrichterraum werden die vorhandenen drei Guss-Gliederheizkörper demontiert und entsorgt. Einer weiterer Guss-Gliederheizkörper im Schiedsrichterraum wird demontiert, bauseits malermäßig behandelt und danach wieder montiert. Die beiden vorhandenen Heizkörper in den Duschen werden demontiert, entsorgt und durch Heizkörper in verzinkter Ausführung ausgetauscht. In der Heizzentrale wird auf dem Verteiler/Sammler der Aufbau für den Regelkreis Duschen/Umkleiden mit Absperrungen, Pumpen, Regelventil etc. neu installiert. Das Ing.-Büro Bergerhausen aus Brühl hat die Bestandsaufnahme durchgeführt, die Entwurfsplanung erarbeitet und dabei    den heutigen Stand der Technik alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Beachtung der Folgekosten berücksichtigt. Die Kosten werden wie folgt dargestellt:     Bauwerk – technische Anlagen Bauwerk – Baukonstruktion Baunebenkosten Gesamtherstellungskosten 77.000,00 € 11.000,00 € 22.500,00 € 110.500,00 € Durch die Berücksichtigung der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung, der Änderung der Leitungsführung, der Erneuerung der Heizungszuleitungen und teilweise der Heizkörper, sowie der Änderungen Schiedsrichterraum und Nebenkosten und der daraus resultierenden Mehrleistungen, erhöhen sich somit die geplanten Kosten von 80.500 € um 30.000 €. Die Planunterlagen sind auf DIN-A 4 verkleinert der Vorlage beigefügt. Die Fraktionen und der Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich Pläne auf DIN-A 3. Der Plan steht auch im Internet zur Verfügung. Über die Ausführung muss ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, der vorgestellten Planung zuzustimmen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan der Sportstätten in Höhe von 110.500,00 € auf der BST 5310 zur Verfügung.