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Beschlussvorlage (Wahl der stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
15.02.16, 18:47
Aktualisiert
15.02.16, 18:47
Beschlussvorlage (Wahl der stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 2/2016 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 28.01.2016 Gemeinderat Wahl der stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde Merzenich Nach Mitteilung des Amtsgerichtes Düren läuft die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson, Herrn Günther Schmitz, am 26.01.2016 ab. Nach den Vorschriften des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen werden folgende Anforderungen an die stellvertretende Schiedspersonen gerichtet: Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Stellvertretende Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Stellvertretende Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat; in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat oder durch sonstige, nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur stellvertretenden Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die stellvertretende Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. Für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson liegt folgende Bewerbung vor: Herr Klaus Bremke, Hunsgasse 17, 52399 Merzenich. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, Zur stellvertretenden Schiedsperson für die Gemeinde Merzenich für die nächste Amtsperiode wird: Herr Klaus Bremke, Hunsgasse 17, 52399 Merzenich, gewählt. (Gelhausen) (Weingartz)