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Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
167 kB
Datum
04.02.2014
Erstellt
13.01.14, 17:10
Aktualisiert
13.01.14, 17:10
Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 7/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 41 Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kulturbetriebe der Stadt Wesseling hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 41 08.01.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 7/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Stange 08.01.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Betreff: Kulturbetriebe der Stadt Wesseling hier: Entnahme des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ mit dazugehörigem Grundstück Beschlussentwurf: Das Gebäude „Haus Sonnenberg“ mit einem Buchwert von 225.705,00 € zum Stichtag 31.12.2013 und das dazugehörige Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 11 Nr. 316/17, groß 2.092 qm, mit einem Buchwert von 160.443,39 € werden mit Wirkung zum 01.01.2014 aus dem Betriebsvermögen des Sondervermögens entnommen und der städtischen Bilanz zugeordnet. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Gründung des Sondervermögens Kulturbetriebe 1996 wurde auch das Gebäude „Haus Sonnenberg“ in das Sondervermögen eingelegt. Hintergrund war die Hauptnutzung als Jugendmusikschule. Über die Jahre hat sich die Nutzung des Gebäudes geändert. Derzeit sind dort die Volkshochschule untergebracht und diverse Vereine. Im Zuge des Jahres 2014 wird sich die Nutzung weiter ändern u.a. durch die Unterbringung eines Kindergartens. Da somit das Gebäude nicht mehr dem Zweck des Sondervermögens entsprechend genutzt wird, ist eine Umgliederung in den Kernhaushalt sinnvoll. 2. Lösung Das Gebäude „Haus Sonnenberg“ mit einem Buchwert von 225.705,00 € zum Stichtag 31.12.2013 und das dazugehörige Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 11 Nr. 316/17, groß 2.092 qm, mit einem Buchwert von 160.443,39 € werden mit Wirkung zum 01.01.2014 aus dem Betriebsvermögen des Sondervermögens entnommen und der städtischen Bilanz zugeordnet. Die Auswirkungen auf die Bilanz des Sondervermögens stellen sich wie folgt dar: Bilanz der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling AKTIVA PASSIVA Sachanlagevermögen Grundstück Haus Sonnenberg Gebäude Haus Sonnenberg Summe Aktiva Eigenkapital - 160.443,39 € - 225.705,00 € --------------------- 386.148,39 € Allgemeine Rücklage Summe Passiva - 386.148,39 € --------------------- 386.148,39 € Das Sachanlagevermögen der Kulturbetriebe verringert sich um die Höhe der entnommen Werte. In gleicher Höhe verringert sich das Eigenkapital des Sondervermögens. Die Auswirkungen auf die städtische Bilanz stellen sich wie folgt dar: Bilanz der Stadt Wesseling AKTIVA PASSIVA Sachanlagevermögen Grundstück Haus Sonnenberg 160.443,39 € Gebäude Haus Sonnenberg 225.705,00 € Finanzanlagen Sondervermögen Kulturbetriebe Summe Aktiva - 386.148,39 € --------------------0,00 € Das Sachanlagevermögen der Stadt erhöht sich um die aus dem Sondervermögen entnommenen Werte. In gleicher Höhe verringert sich bei den Finanzanlagen der Wert des Sondervermögens. Es findet somit ein Aktivtausch statt. Die Bilanzsumme und das Eigenkapital verändern sich hierdurch nicht. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Mit dem Haushaltsentwurf 2014 wurden die dazugehörigen Erträge, Aufwendungen und investiven Ansätze bereits aus dem Sondervermögen in den Kernhaushalt verschoben.