Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
11.06.13, 17:23
Aktualisiert
11.06.13, 17:23
Beschlussvorlage GB (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) Beschlussvorlage GB (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) Beschlussvorlage GB (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 48/2013 04.06.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.07.2013 Kreistag 17.07.2013 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Sachbearbeiter/in: Herr Wolff Tel.: 15-253 Abt.: 39 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung vom 11.06.2008 in der der Vorlage als Anlage beigefügten Form. -2Begründung: A) Allgemeines Seit dem 01.01.2007 gilt die „Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelund Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (nachfolgend EG-Verordnung). Diese EG-Verordnung gilt unmittelbar, enthält aber Regelungen, die durch den Landesgesetzgeber umzusetzen und zu konkretisieren sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die EG-Verordnung in der Weise umgesetzt, dass es die gebührenpflichtigen Tatbestände und festgelegten Mindestgebühren der EG-Verordnung als Tarifstellen in die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW aufgenommen hat (gültig ab 01.01.2007). Dies hat zur Folge, dass § 2 Abs. 3 Gebührengesetz NRW Anwendung findet. Danach können die Kreise in ihrem Aufgabenbereich Satzungen mit Gebühren erlassen, die von den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW abweichen. Jeder Kreis hat somit die Möglichkeit, kostendeckende Gebühren in einer Satzung festzusetzen. Nach Erlass der neuen EG-Verordnung wurde beim Landkreistag eine Arbeitsgruppe gebildet, die neben der Klärung zahlreicher gebühren- und gemeinschaftsrechtlicher Fragen auch eine Mustersatzung erarbeitete. Die nach diesen Vorgaben vom Kreistag verabschiedete Satzung vom 11.06.2008, insbesondere deren Gebührentarif, muss nunmehr angepasst werden. Der Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung wurde am 15.09.2008 neu gefasst. Zwischenzeitlich erfolgten fünf Änderungen des Tarifvertrages (Änderungen der Stunden- und Stückvergütung, Erhöhung der Anzahl der Stückzuschläge). Weiterhin sind die kostenrelevanten Veränderungen, die beim Schlachthof zwischenzeitlich eingetreten sind, zu berücksichtigen. Zusätzlich erfordert die Kalkulation von kostendeckenden Gebühren die Einführung von Entschädigungen für Wegezeiten, soweit die Leistung nach Zeitintervallen berechnet wird. B) Hinweise zur Gebührenerhebung Die Gesamtkosten der Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene beliefen sich im Jahre 2012 auf ca. 378.000 €. Hiervon entfielen - 244.000,-- € auf das in der Fleischhygiene eingesetzte Personal am Schlachthof und in den Schlachtbezirken. Die Kosten des Untersuchungspersonals können den Betrieben als „direkte Kosten“ zugeordnet werden. Sie werden unmittelbar durch die Zahl der Schlachtungen beeinflusst; Abweichungen verändern somit auch direkt die Gebühreneinnahmen. - 53.000,-- € auf das Personal in der Kreisverwaltung sowohl in der Abteilung Veterinärwesen ((Tierärzte und Verwaltungspersonal)) als auch im Bereich zentrale Dienste. - 27.000,-- € auf Sachkosten, wie z.B. für Untersuchungsgeräte- und materialien, Büromaterial, Porto, Fernmeldegebühren, Dienst und Schutzkleidung sowie Reisekosten. - 26.600,-- € auf die internen Verrechnungen wie Arbeitsplatzkosten, Beihilfen Beamte, GUV, EDV-Unterstützung. - 27.500,-- € auf Kosten für Rückstandsuntersuchungen, die sich aus den Kosten für die Untersuchungen im CVUA-RRW zusammensetzen. Es wurde ein Fehlbetrag von ca. 27.000 € ermittelt. -3Die erwarteten Einnahmen aufgrund der zu beschließenden Gebührensatzung werden zur Deckung der entstehenden Kosten ausreichen. Als Anlagen sind sowohl der neue Satzungstext inklusive des neuen Gebührentarifs als auch eine Synopse beigefügt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)