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Beschlusstext (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten
hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006) Beschlusstext (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten
hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 11. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 07.11.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:36 Uhr TOP Betreff 5. Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch/Grottenherten hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006 Beschluss: Die Verwaltung wird im Rahmen des Grundstücksmanagements beauftragt, vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, mit den jeweiligen Grundstückseigentümern der Flächen an der Straße „Am Kölner Pfädchen“, „Lambertsweg, Weidgasse und Lamersend“ und der Fläche „An den Gärten“ Kaufverhandlungen aufzunehmen. Für die Fläche an der Butterstraße fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg. Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist • die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Gemischte Bauflächen (M) Ferner fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6/Kirchherten, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten. Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • • • • • die Ausweisung eine Dorfgebietes (MD) in zweigeschossiger Bauweise die Sicherstellung der inneren Erschließung die Einbeziehung der vorhandenen Bebauung in das Plankonzept die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes die Abgrenzung des Baugebietes zur freien Landschaft durch Ausgleichsmaßnahmen entsprechende Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, den Einleitungsbeschluss für die 3. Änderungssatzung für den im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles Kirch-/Grottenherten vom 14.02.2006 aufzuheben. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)