Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
145 kB
Datum
30.09.2009
Erstellt
18.09.09, 21:23
Aktualisiert
18.09.09, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
123/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil
Leopoldshöhe
hier: Lagesche Straße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
30.09.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beantragen die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche. Hierfür ist
die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Die Begründung zum Antrag und genaue
Lage des zusätzlichen Wohnhauses ist der Anlage zu entnehmen.
Zusätzlicher Bauwunsch
rechtskräftige 3. Änderung
Ausgleichsfläche
gem. B-Plan
-2Zusätzliche Baufläche
Der Ursprungsbebauungsplan ist 1998 rechtskräftig geworden. Drei Änderungen
sind erfolgt. Dieser Bereich ist aktuell mit der letzten Änderung, welche im
September 2004 rechtskräftig geworden ist, inhaltlich überarbeitet worden (s. u.a.
Drucksache HoPlA v. 13.05.2004). Die Planung ist damals mit den Antragstellern
abgestimmt worden.
Nach knapp 5 Jahren wird beantragt, weitere Bauflächen auszuweisen. Die
bereits vorhandenen Baurechte sind bislang nicht realisiert worden.
Welche Voraussetzungen sind zwingend nötig
Gewinn des Antrages
- Schaffung von relativ
- Entfernung von Ausgleichsanpflanzungen (ca. 180 qm)
zentrumsnahem Wohnraum - ca. doppelter Ersatz und Realisierung für die entfernten
Ausgleichspflanzungen (somit ca. 360 qm)
- Errichtung eines
- zusätzlich weiterer Ausgleich für den Eingriff durch ein zusätzliches
Einfamilienhauses
Wohnhaus (somit ca. 360 qm + ??? qm)
- Bereitstellung von Ersatz- bzw. Ausgleichsfläche:
Wer stellt bereit und übernimmt die Kosten ?
- Verdichtung der Bebauungssituation, während die 3. Änderung eine
aufgelockerte Bebauung anstrebte (u.a. GRZ 0,3)
- Festsetzung zusätzliche überbaubare Fläche
- Erarbeitung und Durchführung eines einfachen B-Planänderungsverfahren,
hier: Frage der Kostenübernahme ?
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der beantragten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ zu.
Der Antragsteller hat auf eigene Kosten für den erforderlichen Ausgleich zu sorgen. Gemeindliche
Flächen stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem
Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftagen.
Schemmel
Anlagen: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes