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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Lagesche Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
145 kB
Datum
30.09.2009
Erstellt
18.09.09, 21:23
Aktualisiert
18.09.09, 21:23
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:  Lagesche Straße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:  Lagesche Straße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 123/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Lagesche Straße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 30.09.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragsteller beantragen die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche. Hierfür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Die Begründung zum Antrag und genaue Lage des zusätzlichen Wohnhauses ist der Anlage zu entnehmen. Zusätzlicher Bauwunsch rechtskräftige 3. Änderung Ausgleichsfläche gem. B-Plan -2Zusätzliche Baufläche Der Ursprungsbebauungsplan ist 1998 rechtskräftig geworden. Drei Änderungen sind erfolgt. Dieser Bereich ist aktuell mit der letzten Änderung, welche im September 2004 rechtskräftig geworden ist, inhaltlich überarbeitet worden (s. u.a. Drucksache HoPlA v. 13.05.2004). Die Planung ist damals mit den Antragstellern abgestimmt worden. Nach knapp 5 Jahren wird beantragt, weitere Bauflächen auszuweisen. Die bereits vorhandenen Baurechte sind bislang nicht realisiert worden. Welche Voraussetzungen sind zwingend nötig Gewinn des Antrages - Schaffung von relativ - Entfernung von Ausgleichsanpflanzungen (ca. 180 qm) zentrumsnahem Wohnraum - ca. doppelter Ersatz und Realisierung für die entfernten Ausgleichspflanzungen (somit ca. 360 qm) - Errichtung eines - zusätzlich weiterer Ausgleich für den Eingriff durch ein zusätzliches Einfamilienhauses Wohnhaus (somit ca. 360 qm + ??? qm) - Bereitstellung von Ersatz- bzw. Ausgleichsfläche: Wer stellt bereit und übernimmt die Kosten ? - Verdichtung der Bebauungssituation, während die 3. Änderung eine aufgelockerte Bebauung anstrebte (u.a. GRZ 0,3) - Festsetzung zusätzliche überbaubare Fläche - Erarbeitung und Durchführung eines einfachen B-Planänderungsverfahren, hier: Frage der Kostenübernahme ? Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der beantragten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ zu. Der Antragsteller hat auf eigene Kosten für den erforderlichen Ausgleich zu sorgen. Gemeindliche Flächen stehen hierfür nicht zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftagen. Schemmel Anlagen: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes