Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 27.03.2007.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:26 Uhr
TOP
Betreff
2.
Bürgerbegehren Stopp der Verschwendung von Steuergeldern
hier: Beschluss über die Zulässigkeit
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bedburg stellt unter Verweis auf das beiliegende Rechtsgutachten
der Kanzlei Lenz und Johlen vom 20.03.2007 gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest, dass das am 16.03.2007
eingereichte Bürgerbegehren „Stopp der Verschwendung von Steuergeldern“
insbesondere aufgrund Fristablaufes nach § 26 Abs. 3 GO NRW sowie wegen
Verstoßes gegen § 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW unzulässig ist. Das Gutachten ist
Bestandteil der Niederschrift (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür
2. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, in der Rathausfrage zeitnah
einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid, über dessen Durchführung in der nächsten
Sitzung des Rates beraten werden soll, vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)