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Beschlusstext (Bürgerbegehren Stopp der Verschwendung von Steuergeldern hier: Beschluss über die Zulässigkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bürgerbegehren Stopp der Verschwendung von Steuergeldern
hier: Beschluss über die Zulässigkeit)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Rates am Dienstag, den 27.03.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:26 Uhr TOP Betreff 2. Bürgerbegehren Stopp der Verschwendung von Steuergeldern hier: Beschluss über die Zulässigkeit Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Bedburg stellt unter Verweis auf das beiliegende Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz und Johlen vom 20.03.2007 gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest, dass das am 16.03.2007 eingereichte Bürgerbegehren „Stopp der Verschwendung von Steuergeldern“ insbesondere aufgrund Fristablaufes nach § 26 Abs. 3 GO NRW sowie wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW unzulässig ist. Das Gutachten ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 3). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür 2. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, in der Rathausfrage zeitnah einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid, über dessen Durchführung in der nächsten Sitzung des Rates beraten werden soll, vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)