Daten
Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
15.02.16, 18:47
Aktualisiert
15.02.16, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 1/2016
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 28.01.2016
Gemeinderat
Wahl der Schiedsperson in der Gemeinde Merzenich
Nach Mitteilung des Amtsgerichtes Düren läuft die Amtszeit der Schiedsperson, Herrn
Bernhard Pütz, am 24.01.2016 ab. Herr Pütz war seit August 2004 zunächst als stellvertretende Schiedsperson und seit November 2010 als Schiedsperson in der Gemeinde
Merzenich tätig. Herr Pütz hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson
für die Gemeinde Merzenich zur Verfügung zu stehen.
Nach den Vorschriften des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen werden folgende Anforderungen an die Schiedspersonen gerichtet:
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30.
Lebensjahr nicht vollendet hat; in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat oder
durch sonstige, nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder gewählt werden, wer
das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren
gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.
Für das Amt der Schiedsperson liegen folgende Bewerbungen vor:
Herr Bernhard Pütz, Mittelstraße 8, 52399 Merzenich,
Herr Dieter Kelmes, Neuwerk 27 c, 52399 Merzenich,
Frau Regina Stollenwerk, An der Windmühle 56 a, 52399 Merzenich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
Zur Schiedsperson für die Gemeinde Merzenich für die nächste Amtsperiode wird:
_________________________________________, 52399 Merzenich, gewählt.
(Gelhausen)
(Weingartz)