Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung -Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße- hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,0 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße- 
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

öffnen download melden Dateigröße: 8,0 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Rates am Dienstag, den 27.03.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:26 Uhr TOP Betreff 8. Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung -Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straßehier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2001 für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Kaster aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), zu fassen. • Wesentliches Planungsziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung und Umnutzung des Gebietes zwischen AlbertSchweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße Dies erfolgt durch Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) in Anpassung an den Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg gemäß beigefügtem Planentwurf (Anlage 6). Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB soll der Grundstückseigentümer die gesamten Kosten für das Verfahren (städtebauliche Leistungen/Gutachten/Erschließung) übernehmen. Ferner soll die Verwaltung vor Einleitung des Verfahrens Grundstücksverhandlungen zwecks Teilerwerb mit dem Vorhabenträger aufnehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)