Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
am Dienstag, den 15.05.2007.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
TOP
Betreff
4.
Mitteilungen Schule
Sitzungsende:
20:30 Uhr
Mitteilung:
1. Besetzung von Schulleiterstellen bzw. stv. Schulleiterstellen
- Schulleiterstelle Gemeinschaftsgrundschule Bedburg
Über die Problematik im Schulbesetzungsverfahren der Schulleitung, wie auch der
stellvertretenden Schulleitung, an der Wilhelm-Busch-Schule Bedburg berichtete die
Verwaltung bereits in früheren Ausschusssitzungen ausführlich; diesbezüglich wird auf
die entsprechenden Vorlagen verwiesen. Die erstmals im März 2005 ausgeschriebene
Stelle - weitere Ausschreibungen folgten im Juli 2006 und Januar 2007 - ist weiterhin
vakant. Die Situation an der Wilhelm-Busch-Grundschule - auch die Stelle der stellv.
Schulleitung ist seit längerem unbesetzt - wird weiterhin dadurch „aufgefangen“, dass
Herr Rektor Hopstein mit Unterstützung von zwei Lehrkräften die kommissarische
Leitung bis zur Besetzung der Stellen wahrnimmt. Verwaltungsseitig muss mitgeteilt
werden, dass auch weiterhin keine Bewerbungen vorliegen.
- stellv. Schulleiterstelle Gemeinschaftsgrundschule Bedburg
Verwaltungsseitig wird auch bezüglich des problematischen Besetzungsverfahrens der
stellvertretenden Schulleitung an der Wilhelm-Busch-Schule Bedburg auf die früheren
Vorlagen Bezug genommen. Die seit August 2004 vakante Stelle der stellvertretenden
Schulleitung wurde seit Mai 2004 insgesamt neun Mal ausgeschrieben. Die aktuelle
Ausschreibung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Bewerbungsfrist läuft zum
29. Mai 2007 ab; auch hier sind bislang keine Bewerbungen eingegangen.
- Schulleiterstelle Gemeinschaftshauptschule Bedburg
Die Schulleiterstelle wird zum Ende des jetzigen Schuljahres vakant. Eine
Ausschreibung der Stelle erfolgte im Februar diesen Jahres; nach telefonischer
Mitteilung der Bezirksregierung liegt die Bewerbung einer Lehrerin vor.
- Schulleiterstelle Realschule Bedburg
Auch der Schulleiter der Realschule scheidet zum Ende des jetzigen Schuljahres aus
dem Schuldienst aus. Eine Ausschreibung der Stelle erfolgte im Februar diesen Jahres.
Der Bezirksregierung Köln liegen zwei Bewerbungen - eine Lehrerin und ein Lehrer vor.
Bezugnehmend auf die Besetzungsverfahren „Schulleitung Hauptschule und
Realschule“ wird zur Zeit das im Rahmen der Besetzung vorgeschriebene
Beurteilungsverfahren durchgeführt. Daher erfolgen von Seiten der
Bezirksregierung Köln keine offiziellen Angaben über Bewerberinnen und
Bewerber. Auch wenn Bewerber/-innen mitunter bereits im Umfeld der Schulen
namentlich „gehandelt“ werden, bittet die Verwaltung um Verständnis, dass zum
jetzigen Verfahrensstand keine weiteren Angaben getätigt werden dürfen.
2. Sprachstandsfeststellung
Die Landesregierung hat im Rahmen des zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes die
Sprachstandserfassung der Kinder verpflichtend zwei Jahre vor der Einschulung
eingeführt. Das neu entwickelte Verfahren, der sog. Delfin4-Test, sieht zwei Phasen vor.
In der ersten Phase sollen Lehrkräfte gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern
mittels eines Spieltests feststellen, bei welchen Kindern offensichtlich eine altersgemäße
Sprachentwicklung vorliegt. Diese erste Stufe hat bereits im Zeitraum März/April diesen
Jahres stattgefunden. Die Kinder, die in diesem Rahmen Auffälligkeiten zeigten oder an
dieser Stufe - aufgrund von Krankheit oder weil sie keinen Kindergarten besuchen - nicht
teilgenommen haben, werden zur zweiten Stufe eingeladen. Hier wird durch Lehrkräfte
in einem sog. differenzierten Screeningverfahren festgestellt, ob tatsächlich ein
zusätzlicher Sprachförderbedarf vorliegt und auf welche Bereiche sich dieser vorrangig
bezieht.
Die Organisation der Sprachstandsfeststellung liegt für die Kinder der Stadt Bedburg
beim Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis. Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden wurde
die Schulrätin, Frau Blum-Lederer, eingeladen, um in der Sitzung des Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales über das Verfahren und das Ergebnis - betreffend
das Stadtgebiet Bedburg - zu berichten. Leider ist es weder der für die im Stadtgebiet
Bedburg liegenden Grundschulen zuständigen Schulrätin, noch deren Vertretung
möglich, an dieser Sitzung teilzunehmen.
Zum Stand der Umsetzung kann die Verwaltung daher zur Zeit nur insoweit berichten,
als dass die Durchführung der ersten Phase abgeschlossen ist. Die Kinder, die an der
zweiten Phase - dem differenzierten Screening - teilnehmen sollen, werden zur Zeit über
die Grundschulen angeschrieben. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Verwaltung
über das Ergebnis berichten.
Hinsichtlich der durch die Landesregierung erwarteten Zahl von rd. 66 v. H. der Kinder,
bei denen einen altersgemäße Sprachentwicklung vorliegt, hat sich zwischenzeitlich
landesweit gezeigt, dass diese Zahl nicht erreicht wird; vielmehr liegt lediglich bei rd. 50
v. H. der Kinder eine altersgemäße Sprachentwicklung vor. Dies ist auch das Ergebnis
des Rhein-Erft-Kreises (insgesamt betrachtet). Im Bereich der Stadt Bedburg ist das
Ergebnis negativer ausgefallen; die vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellte
Statistik ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
3. Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine gebundene
Ganztagshauptschule
Zum aktuellen Verfahrensstand teilt die Verwaltung - in Ergänzung der
zahlreichen Berichterstattungen im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales - mit, dass das auf Wunsch des Ausschusses in einem aus Lehrern,
Eltern und Schulträger gebildeten Arbeitskreis überarbeitete Konzept für die
Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine gebundene
Ganztagshauptschule aus „generellen Erwägungen“ in der Lehrerkonferenz
einstimmig und der Schulkonferenz mehrheitlich bei einstimmiger Ablehnung
durch die dort vertretenen Lehrer abgelehnt wurde. Eine Antragstellung ist der
Verwaltung daher rechtlich nicht möglich.
Wenngleich selbstverständlich auch zukünftig noch eine Umwandlung in eine
gebundene Ganztagshauptschule beantragt werden kann, ist jedoch davon
auszugehen, dass keine Investitionsmittel mehr - die Verwaltung hatte einen
möglichen Zuschuss aus IZBB-Mittel in Höhe von rd. 2 Mio. Euro ermittelt bereitgestellt werden.
4. Anmeldeverhalten 2007 – weiterführende Schulen
Der Vorlage ist eine statistische Auswertung der bisher erfolgten Anmeldungen von
Bedburger Schülerinnen und Schülern bzw. Schülerinnen und Schülern aus anderen
Orten an den Bedburger Schulen als Anlage 3 beigefügt. Festzustellen ist, dass 54
Schülerinnen und Schüler aus anderen Orten im Schuljahr 2007/ 2008 Bedburger
Schulen besuchen werden [2006/ 2007: 47], hiervon besuchen 46 Kinder aus der
Gemeinde Elsdorf das Silverberg-Gymnasium [2006/ 2007: 43 Kinder].
Die sog. Übergangsquote in den 5. Jahrgang für Bedburg zu den drei Bedburger
Schulen stellt sich - nur bezogen auf in Bedburg wohnende Schülerinnen und Schüler wie folgt dar:
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
18,02 v. H.
(14,56 v. H.)
31,10 v. H.
(37,55 v. H.)
44,88 v. H.
(41,00 v. H.)
Die sog. Übergangsquote in den 5. Jahrgang für Nordrhein-Westfalen stellt sich nach
Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (Stand: 2006) wie folgt dar:
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
16,80 v. H.
(1990: 25,40 v. H)
27,30 v. H.
(1990: 23,90 v. H.)
37,30 v. H.
(1990: 36,10 v. H.)
Nachrichtlich:
Gesamtschule
17,30 v. H. (1990: 14,20 v. H.)
Die Anzahl von Schülerinnen und Schülern auf einer Gesamtschule ist - entsprechend
der lokalen Situation - gegenüber dem Landesdurchschnitt unterproportional. Die
Übergangsquoten im Bereich der Hauptschule weichen nur geringfügig von dem Wert
für ganz Nordrhein-Westfalen ab; die Übergangsquote zur Realschule und zum
Gymnasium ist in Bedburg höher als im Landesdurchschnitt.
50181 Bedburg, den 4. Mai 2007
----------------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
Abstimmungsergebnis:
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister