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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 15.05.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 9. Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt: 1. Den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2008 auf 5,40 Euro festzusetzen. 2. Den antragstellenden Vereinigungen nach Ziffern 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien die in der Begründung aufgeführten Zuschüsse zu gewähren. 3. Der Antrag auf Förderung nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien des Tennisclubs Kaster für das Jahr 2007 und das Jahr 2008ff. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)