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Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
31.05.13, 14:46
Aktualisiert
31.05.13, 14:46
Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele) Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 22/2013 14.05.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.06.2013 Kreisausschuss 02.07.2013 Kreistag 17.07.2013 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 521 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2014 für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. -2Begründung: Mit Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 wurden in den Bereichen Soziales und Gesundheit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Zuwendungsempfängern ab dem 01.01.2011 für die Dauer von drei Jahren Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele geschlossen (V 83/2010). Grundlage für den Abschluss der Vereinbarungen waren die von der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" in ihrer Sitzung vom 20.04.2010 getroffenen Grundsatzentscheidungen und Handlungsempfehlungen. Zum 31.12.2013 laufen die geschlossenen Vereinbarungen ab. Nach den bestehenden Vereinbarungen sind Verhandlungen über eine Weiterführung bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. Die entsprechenden Zuwendungsempfänger wurden seitens der Abteilungen Soziales und Gesundheit über den Ablauf der Vereinbarungen informiert und die Weiterführung der Vereinbarungen wurde abgestimmt. Die Übersicht der Zuschüsse aus den Bereichen Soziales und Gesundheit und die abgestimmten Rahmenvereinbarungen sind als Anlagen beigefügt. Anlagen: 1. Rahmenvereinbarungen der Abt. 50 - Soziales 1.1 Übersicht über die Zuwendungen des Kreises 1.2 abgestimmte Rahmenvereinbarungen 2. Rahmenvereinbarungen der Abt. 53 - Gesundheit 2.1 Übersicht über die Zuwendungen des Kreises 2.2 abgestimmte Rahmenvereinbarungen gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)