Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
Zua)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ,
über die während des Beteiligungsverfahrens zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg eingegangenen Anregungen eine Abwägung
durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
den Satzungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung (faktisch 10. vereinfachte
Änderung) des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg gem § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuch
nebst Begründung hierzu zu fassen.
er Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2007 den
Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
17/Bedburg, Teilgebiet am Leitweg in Bedburg, gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die Herabsetzung der im Plan festgesetzten zwingenden
IV bis VIII geschossigen Bauweise auf eine höchstweise zweigeschossige Bauweise.
Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehene Änderung nicht berührt sind,
wurde ergänzend beschlossen, das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung
gem. § 13 des Baugesetzbuches abzuwickeln.
Für das Grundstück liegt die konkrete Planung eines Investors im Rahmen von
betreutem Wohnen für Demenzkranke vor.
Es ist nunmehr geplant, einen entsprechenden Gebäudekomplex in ein- bis
zweigeschossiger Bebauung mit 70 Bewohnerzimmern auf ca. 3.500 m² Grundfläche
zu errichten.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises am 10.04.2007 über die Aufstellung der Planung unterrichtet. Dabei
wurde darauf hingewiesen, dass die Planung in der Zeit vom 18.04.2007 bis zum
18.05.2007 einschließlich eingesehen werden kann.
Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.04.2007 über
die Planung informiert und ebenfalls um Stellungnahme bis zum 18.05.2007
einschließlich gebeten.
Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat stattgefunden. Auf dieser Grundlage hat der
Projektentwickler seine Planung nochmals überarbeitet und den Gebäudekomplex um
weitere 2,00 m nach hinten verschoben und ferner einen 2,50 m breiten Erdwall mit
Begründung eingeplant. Eine Schnittzeichnung sowie ein Lageplan ist in der Anlage
ergänzend beigefügt.
Die form- und fristgerecht vorgetragenen Anregungen in der Bauleitplanung zum
Änderungsverfahren sind in der beigefügten Anlage zu a) nebst Abwägungsvorschlag
beigefügt.
Ergänzend zum Beschluss ist eine Beratung der Thematik im zuständigen
Fachausschuss, dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt
Bedburg erfolgt.
Die Sitzung des Fachausschusses hat am 15.05.2007 stattgefunden. Durch den Investor ist in
diesem Fachausschuss (WP7-886/2007/TOP 2) eine Präsentation der Konzeption durch den
Projektträger Pro Acht Lebensqualität für Menschen GmbH (Betreutes Wohnen für Demenzkranke)
erfolgt.
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Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales vom 15.05.2007:
Nach Vortrag durch den Projektentwickler nimmt der Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales die Ausführungen gemäß Sitzungsvorlage zur Kenntnis und
begrüßt die Verwirklichung des Projekts
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ergänzend sind die inhaltlichen Verweise des Fachbereiches II zur Thematik nochmals
aufgeführt:
1) Mit Schreiben vom 28.03.2007 bezweifelt Herr Biciste - Vorstandsvorsitzender und Kreiscaritasdirektor einen Bedarf für das konkrete Projekt; das Schreiben ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Gemäß § 6
Landespflegegesetz (PfG NW) liegt die Federführung der Kommunalen Pflegeplanung bei den Kreisen und
kreisfreien Städten. Hinsichtlich des konkreten Projekts teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass seitens des
Projektträgers Pro Acht Lebensqualität für Menschen GmbH ein Antrag auf Förderfähigkeit gem. § 9 PfG
NW eingereicht worden sei; Gründe, die für eine Ablehnung sprächen, seien - so der Rhein-Erft-Kreis - nicht
ersichtlich.
2) Bis zum Jahr 2003 wäre für die Errichtung und den Betrieb des konkreten Projekts eine positive
Bedarfsbestätigung
durch
den
Rhein-Erft-Kreis
notwendig
gewesen.Die
Novellierung
des
Landespflegegesetzes NW sieht nunmehr jedoch vor, dass der freie Markt das entsprechende Angebot
regeln soll. Nach aktuellen Studien wird die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund des demographischen
Wandels künftig dramatisch ansteigen. Wo mangels Kinder die soziale Funktion der Familien geschwächt
wird, müssen darüber hinaus zunehmend der Staat oder aber andere Institutionen einspringen. Werden
heute über 50 % der Pflegedienstleistungen in den Familien erbracht, wird sich diese Zahl ausweislich
zahlreicher Studien bis 2020 halbieren. In dem Maße, wie die Kinderzahl niedrig bleibt, die berufliche
Mobilität wächst und vor allem die Hochbetagten aus verschiedenen Gründen ohne Partner sind, tritt eine
zunehmende `Vergesellschaftung´ der altersbedingten und altersnotwendigen Dienstleistungen auf. Neue
Typen von Infrastruktur werden nötig - wie etwa betreutes Wohnen, generationsgemischtes Wohnen,
Formen der Gruppenselbsthilfe und Serviceangebote - über die öffentlich zu entscheiden ist, auch wenn die
Leistungen selbst von einem breiten Spektrum kommerzieller bis rein karitativer Träger erbracht
werden. [siehe hierzu Dr. Reinhold Klingholz, Direktor Institut für Bevölkerung und Entwicklung Berlin, Neues
Deutschland, Wie die Demographie unser Leben nachhaltig verändern wird/ Prof. Heinrich Mäding, Leiter
Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin, Demographischer Wandel und Stadtentwicklung].
3) Eine Dienstleistung mit eben dieser Strategie - `neue Typen der Infrastruktur´ - liegt dem Vorhaben des
Projektträgers Pro Acht Lebensqualität für Menschen GmbH zugrunde: eine gezielte, familiengerechte und
ortsnahe Versorgung, auch jüngerer an Demenz erkrankter Personen. Wenngleich derzeit - wie auch
seitens des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V. dargestellt - eine Vielzahl von an Demenz in
unterschiedlichen Stadien erkrankte Senioren in den Senioreneinrichtungen untergebracht sind und insofern
einen steigenden Anteil der Gesamtbelegung darstellt, liegt eine speziell auf Demenzerkrankte ausgerichtete
Konzeption, die auch die unterschiedliche Ausprägung der Erkrankung berücksichtigt, nach Wertung des
RheinErft-Kreises bei den im Stadtgebiet vorhandenen Einrichtungen nicht vor. Hinzu kommt, dass die baulichen
Konzeptionierungen der vorhandenen Einrichtungen eine derartige `neue Infrastruktur´ nicht ermöglichen.
Aus grundsätzlichen Erwägungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit stellt die
Verwaltung nochmals klar, dass die Art der baulichen Nutzung im Ursprungsplan Nr.
17/Bedburg als WA-Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde. Diese wurde durch das
nunmehr anstehende Bebauungsplanverfahren auch nicht geändert. Eine stationäre
Pflegeeinrichtung für Demenzkranke ist sowohl als Wohngebäude gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1
BauNVO als auch als Anlage für soziale und gesundheitliche Zwecke , § 4 Abs. 2 Nr. 3
BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig. (OVG Münster 6.3.2006
– 7 D 124 /05; VG Braunschweig 16.3.2005 – 2 A 388/04.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
.
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung (faktisch 10.
vereinfachte Änderung)
Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen
Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschluss:
@BST@
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
TADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 22.05.2007.
Sitzungsbeginn:
TOP
Betreff
@TEXT@
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:35 Uhr