Daten
Kommune
Bedburg
Größe
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat , über die im Wege der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen berührten
Behörden nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (2. Halbsatz) und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse
zu fassen.
Zu b)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12.
Änderung nebst Begründung hierzu zu fassen.
r Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 den Aufstellungsbeschluss vom
26.06.2001 aufgehoben und gleichzeitig die Neufassung des Aufstellungsbeschluss unter
Reduzierung des Plangeltungsbereiches für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
28/Kaster, Teilflächen im Bereich der Jahnstraße Ecke Pannengasse in Königshoven,
Grundstücke Gemarkung Kaster, Flur 6 Nrn. 391 und 392, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), gefasst.
Dieses überarbeitete Bauleitverfahren dient primär der nachhaltigen Entwicklung des
Innenbereiches in der Ortslage Königshoven und soll daher als „Bebauungsplan der
Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Für die einzelnen Verfahrensschritte
findet gleichzeitig das in § 13 BauGB geregelte „vereinfachtes Verfahren“ Anwendung.
Wesentliches Planungsziel dieser Planänderung ist die ressourcenschonende und sich an den
örtlichen Bedarf orientierende Bereitstellung von Baugrundstücken zur nachhaltigen Entwicklung
und Stärkung des Innenbereiches durch Nachverdichtung und Aktivierung innerörtlicher
Freiflächen. Darüber hinaus soll:
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als Gebietsausweisung Dorfgebiet (MD) erhalten bleiben. Dies auch unter
Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und teilweise landwirtschaftlichen Betriebe,
die zulässige Geschossigkeit auf II begrenzt, wobei das zweite Geschoss nur als
Dachgeschoss ausgeführt werden darf,
die Grundflächenzahl beibehalten werden, (GRZ 0,4), die bisherige Geschossflächenzahl
soll entfallen und stattdessen die Firsthöhe festgelegt werden,
die höchstzulässige Anzahl von Wohnungen in den einzelnen Wohngebäuden mit 2
festgesetzt werden,
eine Festlegung der Traufhöhe (TH) und Dachneigung (DN) getroffen werden (siehe
Textliche Festsetzungen),
zur inneren Erschließung von der Jahnstraße ausgehend eine Stichstraße mit
Wendehammerausbau angelegt werden.
Das Planverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger
öffentlicher Belange durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreis am
27.03.2007 eingeleitet.
Die öffentliche Auslegung des Planes nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
am 11.04.2007 erfolgt. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 18.04.2007 bis zum
18.05.2007 stattgefunden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 13a Abs. 2 Nr.1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer
3 (2. Halbsatz) und § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12. April 2007, mit Frist bis
zum 18.05.2007, um ihre Stellungnahmen gebeten. Die eingegangen Stellungnahmen
sind in der Anlage beigefügt.
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Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
- Bereich Pannengasse Ecke Jahnstr. a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13a Abs. Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13a
Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (2. Halbsatz) und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Anregungen und Stellungnahmen.
b) Fassung des Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
@BST@
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
TADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 22.05.2007.
Sitzungsbeginn:
TOP
Betreff
@TEXT@
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:35 Uhr