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Beschlusstext (Außerplanmäßige Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. er städtische Friedhofsbagger, Unkauf KMB 210, muss regelmäßig im Rahmen der einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (Sicherheitsprüfung UVV) überprüft werden. Bei der letzten durchgeführten „UVV“ wurde festgestellt, dass erhebliche Reparaturarbeiten notwendig sind. Laut Kostenvoranschlag einer Fachfirma betragen die voraussichtlichen Kosten 12.257,00 €. Dieser Kostenvoranschlag beruht auf einer Sichtprüfung. Eine detaillierte weitergehende Begutachtung zur Schadensermittlung ist nur in der Fachwerkstatt nach Zerlegung möglich. Diesbezüglich wurde bereits mitgeteilt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dabei noch zusätzlicher Reparaturbedarf festgestellt werden könnte. Eine Reparatur würde einen zeitlichen Rahmen von etwa 14 Tage in Anspruch nehmen. Für diesen Zeitraum müsste ein Ersatzgerät auf Leihbasis in Anspruch genommen werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen würden. Die letzte Reparatur des Friedhofsbaggers im Rahmen der UVV in 2005 verursachte bereits Kosten in Höhe von rund 8.000,- €. Ein Großteil der in 2005 instandgesetzten bzw. erneuerten Anbauteile ist mittlerweile wieder auszutauschen. Der bilanzielle Restwert beträgt noch rund 8.000,- €, bei einem eingeplanten Abschreibungszeitraum bis Dezember 2008. Aus diesem Grunde wurde die Neuanschaffung des Friedhofbaggers regulär für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Reparatur mit Kosten von mind. 12.257,00 € unwirtschaftlich. Die Reparatur im Rahmen der „UVV“ ist jedoch für einen weiteren ordnungsgemäßen Betrieb zwingend erforderlich. Aufgrund der gebotenen Eile wurden unverbindliche Anfragen für eine Ersatzbeschaffung getätigt. Die Kosten für eine Neubeschaffung eines Friedhofbaggers belaufen sich auf ca. 60.000,- €. Die Abwicklung der erforderlichen Beschaffungsmaßnahme hat gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.05.2006 für den zutreffenden VOL-Bereich grundsätzlich in beschränkter Ausschreibung (4.1.3) zu erfolgen, bei der mind. 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern sind. Aufgrund der o.a. Marktanfrage kommen abschließend für eine beschränkte Ausschreibung nur 4 Firmen in Frage. Zur Angebotsabgabe sollen folgende Firmen aufgefordert werden: - Hans Schmelzer Maschinenfabrik, Markgrafenstraße 5a, 91413 Neustadt a.d. Aisch, - HANSA Maschinenbau Vertriebs- und Fertigungs GmbH, Raiffeisenstr. 1, 27446 Selsingen, - Kiefer GmbH (BO-KI), Further Straße 1, 84405 Dorfen, - Wassenberg GmbH, Von-Goldammer-Straße 31, 41515 Grevenbroich. Da die Ersatzbeschaffung unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung unabweisbar und notwendig ist und akuter Handlungsbedarf besteht, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bedburg herbeigeführt. Die getroffene Entscheidung wird dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. 3. Notwendige vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers Beschluss: @BST@ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) TADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 22.05.2007. Sitzungsbeginn: TOP Betreff @TEXT@ 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:35 Uhr