Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
er städtische Friedhofsbagger, Unkauf KMB 210, muss regelmäßig im Rahmen der
einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (Sicherheitsprüfung UVV) überprüft werden.
Bei der letzten durchgeführten „UVV“ wurde festgestellt, dass erhebliche
Reparaturarbeiten notwendig sind. Laut Kostenvoranschlag einer Fachfirma betragen
die voraussichtlichen Kosten 12.257,00 €. Dieser Kostenvoranschlag beruht auf einer
Sichtprüfung. Eine detaillierte weitergehende Begutachtung zur Schadensermittlung ist
nur in der Fachwerkstatt nach Zerlegung möglich. Diesbezüglich wurde bereits
mitgeteilt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dabei noch zusätzlicher
Reparaturbedarf festgestellt werden könnte. Eine Reparatur würde einen zeitlichen
Rahmen von etwa 14 Tage in Anspruch nehmen. Für diesen Zeitraum müsste ein
Ersatzgerät auf Leihbasis in Anspruch genommen werden, wodurch zusätzliche Kosten
entstehen würden.
Die letzte Reparatur des Friedhofsbaggers im Rahmen der UVV in 2005 verursachte
bereits Kosten in Höhe von rund 8.000,- €. Ein Großteil der in 2005 instandgesetzten
bzw. erneuerten Anbauteile ist mittlerweile wieder auszutauschen. Der bilanzielle
Restwert beträgt noch rund 8.000,- €, bei einem eingeplanten Abschreibungszeitraum
bis Dezember 2008. Aus diesem Grunde wurde die Neuanschaffung des
Friedhofbaggers regulär für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehen.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Reparatur mit Kosten von mind. 12.257,00 €
unwirtschaftlich.
Die Reparatur im Rahmen der „UVV“ ist jedoch für einen weiteren ordnungsgemäßen
Betrieb zwingend erforderlich. Aufgrund der gebotenen Eile wurden unverbindliche
Anfragen für eine Ersatzbeschaffung getätigt. Die Kosten für eine Neubeschaffung eines
Friedhofbaggers belaufen sich auf ca. 60.000,- €. Die Abwicklung der erforderlichen
Beschaffungsmaßnahme hat gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg vom
30.05.2006 für den zutreffenden VOL-Bereich grundsätzlich in beschränkter
Ausschreibung (4.1.3) zu erfolgen, bei der mind. 5 Firmen zur Angebotsabgabe
aufzufordern sind. Aufgrund der o.a. Marktanfrage kommen abschließend für eine
beschränkte Ausschreibung nur 4 Firmen in Frage.
Zur Angebotsabgabe sollen folgende Firmen aufgefordert werden:
- Hans Schmelzer Maschinenfabrik, Markgrafenstraße 5a, 91413 Neustadt a.d. Aisch,
- HANSA Maschinenbau Vertriebs- und Fertigungs GmbH, Raiffeisenstr. 1, 27446
Selsingen,
- Kiefer GmbH (BO-KI), Further Straße 1, 84405 Dorfen,
- Wassenberg GmbH, Von-Goldammer-Straße 31, 41515 Grevenbroich.
Da
die
Ersatzbeschaffung
unter
Berücksichtigung
einer
wirtschaftlichen
Haushaltsführung unabweisbar und notwendig ist und akuter Handlungsbedarf besteht,
wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 9
Hauptsatzung der Stadt Bedburg herbeigeführt.
Die getroffene Entscheidung wird dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung
vorgelegt.
3.
Notwendige vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers
Beschluss:
@BST@
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
TADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 22.05.2007.
Sitzungsbeginn:
TOP
Betreff
@TEXT@
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:35 Uhr