Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
159 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
18.12.09, 21:20
Aktualisiert
18.12.09, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
153/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
18. Dezember 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im
Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
hier: Erweiterung des Änderungsumfanges
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
03.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 23.04.2009 hat der Ausschuss dem Antrag auf Änderung (s. Vorlage 69/2009 im
Ratsinformationssystem) des o.g. B-Planes zugestimmt. In dieser wurde beschlossen, das
Baufenster und somit den zukünftigen Baukörper zu verschieben.
In dem nunmehr vorliegenden Antrag (s. Anlage) wird die Änderung der Dachform, hier Flachoder Pultdach, beantragt.
Der Bebauungsplan Nr. 06/02 (Blatt B) setzt für diesen Bereich Satteldach fest.
Neuer Standort des
zukünftigen Wohnhauses
Rechtskräftiger B-Plan
-2-
Bebauungsbereich mit Satteldach
Sonderbauten
mit besonderer
städtebaulicher
Wirkung
Umgebungsplan
Bebauung Herforder Straße
Die Umgebungsbebauung wird von Wohn- und Geschäftshäusern bestimmt, deren Hauptgebäude
Satteldächer haben. Als städtebauliche Besonderheit mit prägender Wirkung sind das Rathaus
und die evangelisch-reformierte Kirche zu nennen.
Eine Ableitung der Dachform für ein Einfamilienhaus aufgrund der Sonderbauten schließt sich
durch deren Eigenart aus.
Das Wohnhaus Herforder Str. 12 a, welches zukünftig direkt an den Neubau angrenzt, hat
ebenfalls ein Satteldach. Der als Flachdach, mit umlaufender abgeschrägter Attika gestaltete
Anbau, stellt eine Abweichung dar. Der Anbau wurde gegenüber dem Hauptgebäude als
untergeordnet eingestuft.
Der Antrag zur Änderung der Dachform wird für einen Neubau gestellt. Ein Flachdach bzw.
Pultdach entspricht nicht den bisherigen gestalterischen Vorstellungen. Verwaltungsseitig kann die
Änderung der Dachform gemäß Antrag nicht empfohlen werden. Das Wohnhaus würde sich
gestalterisch als Fremdkörper darstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Dachform von Satteldach in Flach- oder Pultdach für das beantragte Grundstück
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird
abgelehnt.
Anmerkung:
Aufgrund der Anzahl der zu bearbeitenden Bebauungsplanverfahren ist nicht absehbar, wann dass
Änderungsverfahren begonnen bzw. abgeschlossen wird.
Schemmel
Anlage:
Antrag auf Änderung der Dachform