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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof hier: Erweiterung des Änderungsumfanges)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
159 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
18.12.09, 21:20
Aktualisiert
18.12.09, 21:20
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
hier: Erweiterung des Änderungsumfanges) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
hier: Erweiterung des Änderungsumfanges)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 153/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 18. Dezember 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof hier: Erweiterung des Änderungsumfanges Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 03.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung am 23.04.2009 hat der Ausschuss dem Antrag auf Änderung (s. Vorlage 69/2009 im Ratsinformationssystem) des o.g. B-Planes zugestimmt. In dieser wurde beschlossen, das Baufenster und somit den zukünftigen Baukörper zu verschieben. In dem nunmehr vorliegenden Antrag (s. Anlage) wird die Änderung der Dachform, hier Flachoder Pultdach, beantragt. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 (Blatt B) setzt für diesen Bereich Satteldach fest. Neuer Standort des zukünftigen Wohnhauses Rechtskräftiger B-Plan -2- Bebauungsbereich mit Satteldach Sonderbauten mit besonderer städtebaulicher Wirkung Umgebungsplan Bebauung Herforder Straße Die Umgebungsbebauung wird von Wohn- und Geschäftshäusern bestimmt, deren Hauptgebäude Satteldächer haben. Als städtebauliche Besonderheit mit prägender Wirkung sind das Rathaus und die evangelisch-reformierte Kirche zu nennen. Eine Ableitung der Dachform für ein Einfamilienhaus aufgrund der Sonderbauten schließt sich durch deren Eigenart aus. Das Wohnhaus Herforder Str. 12 a, welches zukünftig direkt an den Neubau angrenzt, hat ebenfalls ein Satteldach. Der als Flachdach, mit umlaufender abgeschrägter Attika gestaltete Anbau, stellt eine Abweichung dar. Der Anbau wurde gegenüber dem Hauptgebäude als untergeordnet eingestuft. Der Antrag zur Änderung der Dachform wird für einen Neubau gestellt. Ein Flachdach bzw. Pultdach entspricht nicht den bisherigen gestalterischen Vorstellungen. Verwaltungsseitig kann die Änderung der Dachform gemäß Antrag nicht empfohlen werden. Das Wohnhaus würde sich gestalterisch als Fremdkörper darstellen. Beschlussvorschlag: Die Änderung der Dachform von Satteldach in Flach- oder Pultdach für das beantragte Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird abgelehnt. Anmerkung: Aufgrund der Anzahl der zu bearbeitenden Bebauungsplanverfahren ist nicht absehbar, wann dass Änderungsverfahren begonnen bzw. abgeschlossen wird. Schemmel Anlage: Antrag auf Änderung der Dachform