Daten
Kommune
Bedburg
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8,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt,
1. Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau mit der Bitte um Zustimmung, Maßnahmen
auf der L 361 zu ergreifen, wenn die L 361 n freigegeben ist.
2. Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises die verkehrliche Anordnung für die
Ausweisung einer Tempo-30 und probeweise Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
mit Abtrennung eines Fußgängerbrereiches (mit mobilen Elementen) entlang der
Friedhofsmauer zu beantragen.
it dem als Anlage beigefügten Schreiben des Ortsvorsteher Heinz-Gerd Horn vom
09.04.2007 werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung auf
verschiednen Straßen in Bedburg und Bedburg – Broich beantragt. Bezüglich der
Einzelheiten wird auf das Schreiben verwiesen.
Die beantragten Maßnahmen sollen auf einer (noch) Landesstraße durchgeführt
werden. Im Rahmen eines Abstufungsverfahrens sind aufgrund der Netzfunktion
nachstehende Straßen betroffen:
Wiesenstraße, Klosterstraße, Kölner Straße, Friedhofstraße und Rupperburg.
Bezüglich des Verfahrens einer Abstufung wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage zur
Umgestaltung der L 213 verwiesen.
Der Landesbetrieb hat mit Schreiben vom 26.04.2007 mitgeteilt, dass er beabsichtige,
die L 361 im o.a. Bereich zur Gemeindestraße abzustufen.
Neben dem positiven Effekt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und
Schulwegsicherung einfacher umsetzen zu können, muss darauf hingewiesen werden,
dass bei einer Übernahme des Straßennetzes zukünftig ein nicht unerheblicher
Mehraufwand an Arbeit und Kosten entstehen wird.
Die Maßnahmen, wie vom Ortsvorsteher beantragt, sind machbar und sofern seitens
des Straßenverkehrsamtes bzw. der Kreispolizeibehörde keine Bedenken bestehen,
realisierbar.
Eine Umsetzung erfolgt i.d.R. nach Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt
Bedburg. Da jedoch der Landesbetrieb Straßenbau die Absicht hat, die Umstufung zur
Gemeindestraße vornehmen zu lassen, könnte versucht werden, nach Freigabe der L
361 n die Maßnahmen zu realisieren.
Nicht unberücksichtigt bleiben darf hierbei die Tatsache, dass die Einrichtung einer
Einbahnstraße für das Teilstück Weiherstraße bis Kölner Straße eine Umverteilung der
Verkehre auf andere Straßen, wie z. B. An den Benden und Neustraße mit sich bringen
wird.
Da die Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung viele Bürger betreffen, soll die
Maßnahme
a) zunächst probeweise für die Dauer von 6 Monaten eingerichtet werden und
b) hierüber im Vorfeld eine detailierte Information über die Presse, Internet etc. erfolgen.
Für das weitere Vorgehen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen:
1 Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau mit der Bitte um Zustimmung,
Maßnahmen auf der L 361 zu ergreifen, wenn die L 361 n freigegeben ist.
2 Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises die verkehrliche Anordnung für
die Ausweisung einer Tempo-30 und probeweise Einrichtung einer
Einbahnstraßenregelung mit Abtrennung eines Fußgängerbrereiches (mit mobilen
Elementen) entlang der Friedhofsmauer zu beantragen.
Sofern eine Ausweisung als Tempo-30 Zone erfolgt, ist die rechts-vor-links Regelung
automatisch Folge der Beschilderungsmaßnahme. Haifischzähne würden an den
entsprechenden Stellen aufgebracht.
Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen ist relativ gering und kann aus den
vorhandenen Mitteln des Haushalts 2007 getragen werden.
1.
Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und
Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007
Beschluss:
@BST@
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
TADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 22.05.2007.
Sitzungsbeginn:
TOP
Betreff
@TEXT@
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:35 Uhr