Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007) Beschlusstext (Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007)

öffnen download melden Dateigröße: 8,7 kB

Inhalt der Datei

Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, 1. Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau mit der Bitte um Zustimmung, Maßnahmen auf der L 361 zu ergreifen, wenn die L 361 n freigegeben ist. 2. Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises die verkehrliche Anordnung für die Ausweisung einer Tempo-30 und probeweise Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit Abtrennung eines Fußgängerbrereiches (mit mobilen Elementen) entlang der Friedhofsmauer zu beantragen. it dem als Anlage beigefügten Schreiben des Ortsvorsteher Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007 werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung auf verschiednen Straßen in Bedburg und Bedburg – Broich beantragt. Bezüglich der Einzelheiten wird auf das Schreiben verwiesen. Die beantragten Maßnahmen sollen auf einer (noch) Landesstraße durchgeführt werden. Im Rahmen eines Abstufungsverfahrens sind aufgrund der Netzfunktion nachstehende Straßen betroffen: Wiesenstraße, Klosterstraße, Kölner Straße, Friedhofstraße und Rupperburg. Bezüglich des Verfahrens einer Abstufung wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage zur Umgestaltung der L 213 verwiesen. Der Landesbetrieb hat mit Schreiben vom 26.04.2007 mitgeteilt, dass er beabsichtige, die L 361 im o.a. Bereich zur Gemeindestraße abzustufen. Neben dem positiven Effekt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung einfacher umsetzen zu können, muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Übernahme des Straßennetzes zukünftig ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Arbeit und Kosten entstehen wird. Die Maßnahmen, wie vom Ortsvorsteher beantragt, sind machbar und sofern seitens des Straßenverkehrsamtes bzw. der Kreispolizeibehörde keine Bedenken bestehen, realisierbar. Eine Umsetzung erfolgt i.d.R. nach Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt Bedburg. Da jedoch der Landesbetrieb Straßenbau die Absicht hat, die Umstufung zur Gemeindestraße vornehmen zu lassen, könnte versucht werden, nach Freigabe der L 361 n die Maßnahmen zu realisieren. Nicht unberücksichtigt bleiben darf hierbei die Tatsache, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße für das Teilstück Weiherstraße bis Kölner Straße eine Umverteilung der Verkehre auf andere Straßen, wie z. B. An den Benden und Neustraße mit sich bringen wird. Da die Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung viele Bürger betreffen, soll die Maßnahme a) zunächst probeweise für die Dauer von 6 Monaten eingerichtet werden und b) hierüber im Vorfeld eine detailierte Information über die Presse, Internet etc. erfolgen. Für das weitere Vorgehen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen: 1 Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau mit der Bitte um Zustimmung, Maßnahmen auf der L 361 zu ergreifen, wenn die L 361 n freigegeben ist. 2 Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises die verkehrliche Anordnung für die Ausweisung einer Tempo-30 und probeweise Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit Abtrennung eines Fußgängerbrereiches (mit mobilen Elementen) entlang der Friedhofsmauer zu beantragen. Sofern eine Ausweisung als Tempo-30 Zone erfolgt, ist die rechts-vor-links Regelung automatisch Folge der Beschilderungsmaßnahme. Haifischzähne würden an den entsprechenden Stellen aufgebracht. Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen ist relativ gering und kann aus den vorhandenen Mitteln des Haushalts 2007 getragen werden. 1. Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007 Beschluss: @BST@ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) TADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 22.05.2007. Sitzungsbeginn: TOP Betreff @TEXT@ 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:35 Uhr