Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 17:08
Aktualisiert
16.09.13, 17:08
Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft) Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft) Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft) Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 214/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.09.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 214/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 09.09.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH. 2. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH, der der Vorlage-Nr 214/2013 als Anlage 1 beigefügt ist, wird beschlossen. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH, die der Vorlage 214/2013 als Anlage 2 beigefügt ist, wird gebilligt. 3. Zu stimmberechtigten Mitgliedern des Aufsichtsrats der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH werden bestellt: … Alle übrigen Ratsmitglieder sind beratende Mitglieder des Aufsichtsrats. 4. Der Rat empfiehlt dem Aufsichtsrat, Herrn Ersten Beigeordneten Gunnar Ohrndorf und Herrn Kämmerer Manfred Hummelsheim zu Geschäftsführern der Gesellschaft zu bestellen. 5. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH des Personals der Stadtverwaltung. 6. Als Kapitaleinlage sollen auf die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH die mit der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschlossenen Verträge, insbesondere der Genussrechtsvertrag über 1,2 Mio. €, sowie die im städtischen Haushalt für das Erschließungsprojekt Eichholz reservierten Mittel von 1.847.273 € übertragen werden. Die Stadtentwicklungsgesellschaft übernimmt zudem alle Verpflichtungen und alle (weiteren) Ansprüche der Stadt aus dem Erschließungsprojekt Eichholz. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 7. Zugestimmt wird des Weiteren dem Erwerb eines bzw. mehrerer Geschäftsanteile an der Projektgesellschaft Eichholz mbH durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH mit dem Ziel, die Beteiligung der Stadt Wesseling an der Projektgesellschaft auf 50% zu erhöhen. Sachdarstellung: 1. Problem In verschiedenen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates sind die Chancen und Risiken der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft diskutiert worden. In seiner Sitzung vom 16.07.2013 hat der Rat schließlich auf Empfehlung des Hauptausschusses einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Dem Vorschlag der Verwaltung, eine Stadtentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen und in die Gesellschaft die mit der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschlossenen Verträge, insbesondere den Genussrechtsvertrag über 1,2 Mio. €, sowie die im städtischen Haushalt für das Erschließungsprojekt Eichholz „reservierten“ Mittel von rd. 1,8 Mio. € einzulegen, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag, die erforderlichen Verträge über die Einbringung der zwischen der Stadt und der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschlossenen Verträge in die Stadtentwicklungsgesellschaft sowie den Wirtschaftsplan zu erarbeiten. Dabei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: 1. Zweck der Gesellschaft ist zunächst die Fortführung des Erschließungsprojekts „Wohnbaugebiet Eichholz“ einschließlich eines möglichen zweiten Bauabschnitts, ferner das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die denselben Zweck verfolgen. 2. Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern, die der Rat entsprechend den Sitzverhältnissen im Rat aus seiner Mitte bestimmt. Alle übrigen Ratsmitglieder sind beratende Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen der Erste Beigeordnete und der Kämmerer. 3. Die Gesellschaft bedient sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben des Personals der Stadtverwaltung. Zugestimmt wird auch dem Erwerb eines Geschäftsanteils an der Projektgesellschaft (PG) Eichholz mbH durch die Stadtentwicklungsgesellschaft. Durch den Erwerb des Geschäftsanteils steigt der Anteil am Erschließungsprojekt Eichholz von derzeit einem Drittel auf 50 %.“ 2. Lösung Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zusammen mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag erarbeitet. Der Gesellschaftsvertrag lehnt sich weitgehend an den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Wesseling GmbH und berücksichtigt die vom Rat beschlossenen Vorgaben insbesondere zum Gesellschaftszweck und zur Bildung des Aufsichtsrats. Die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft lehnt sich an die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Wesseling GmbH an und ist mit dieser fast identisch. In der Sitzung des Hauptausschusses wird der Herr Dr. Nickel von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen zum Gesellschaftsvertrag und zur Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Verfügung stehen. Die Chancen und Risiken der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft wurden, wie oben ausgeführt, in verschiedenen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates erörtert. Sie wurden zudem in der als Anlage 3 beigefügten Marktanalyse beschrieben. Gemäß § 107 Absatz 5 GO NRW wurde den Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zur Stellungnahme zu dieser Marktanalyse gegeben. Die - positiven - Stellungnahmen von IHK und Handwerkskammer sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat keine Stellungnahme abgegeben. Da nun alle Voraussetzungen für die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss zur Gründung entsprechend dem Beschlussentwurf der Vorlage zu fassen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH werden die Voraussetzungen für den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschaffen. Damit erhöht sich der städtische Anteils am Erschließungsprojekt Eichholz von einem Drittel auf 50% und damit der voraussichtliche Gewinn aus dem Projekt von rd. 1 Mio. € auf 1,5 Mio. €. Durch die Übertragung des Erschließungsprojekts Eichholz auf die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird zudem die Finanzierung eines möglichen zweiten Bauabschnitts trotz der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt gewährleistet.