Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 17:08
Aktualisiert
16.09.13, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
214/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.09.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 214/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
09.09.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH.
2. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH, der der Vorlage-Nr
214/2013 als Anlage 1 beigefügt ist, wird beschlossen. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der
Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH, die der Vorlage 214/2013 als Anlage 2 beigefügt ist, wird
gebilligt.
3. Zu stimmberechtigten Mitgliedern des Aufsichtsrats der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH
werden bestellt:
…
Alle übrigen Ratsmitglieder sind beratende Mitglieder des Aufsichtsrats.
4. Der Rat empfiehlt dem Aufsichtsrat, Herrn Ersten Beigeordneten Gunnar Ohrndorf und Herrn Kämmerer
Manfred Hummelsheim zu Geschäftsführern der Gesellschaft zu bestellen.
5. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH des Personals der Stadtverwaltung.
6. Als Kapitaleinlage sollen auf die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH die mit der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschlossenen Verträge, insbesondere der Genussrechtsvertrag über 1,2 Mio.
€, sowie die im städtischen Haushalt für das Erschließungsprojekt Eichholz reservierten Mittel von
1.847.273 € übertragen werden. Die Stadtentwicklungsgesellschaft übernimmt zudem alle Verpflichtungen und alle (weiteren) Ansprüche der Stadt aus dem Erschließungsprojekt Eichholz. Die Verwaltung
wird mit der entsprechenden Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
7. Zugestimmt wird des Weiteren dem Erwerb eines bzw. mehrerer Geschäftsanteile an der Projektgesellschaft Eichholz mbH durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH mit dem Ziel, die Beteiligung der Stadt Wesseling an der Projektgesellschaft auf 50% zu erhöhen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In verschiedenen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates sind die Chancen und Risiken der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft diskutiert worden. In seiner Sitzung vom 16.07.2013 hat der Rat
schließlich auf Empfehlung des Hauptausschusses einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Vorschlag der Verwaltung, eine Stadtentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu
gründen und in die Gesellschaft die mit der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschlossenen Verträge, insbesondere den Genussrechtsvertrag über 1,2 Mio. €, sowie die im städtischen Haushalt für
das Erschließungsprojekt Eichholz „reservierten“ Mittel von rd. 1,8 Mio. € einzulegen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag, die erforderlichen Verträge über die Einbringung der zwischen der Stadt und der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschlossenen Verträge
in die Stadtentwicklungsgesellschaft sowie den Wirtschaftsplan zu erarbeiten.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
1.
Zweck der Gesellschaft ist zunächst die Fortführung des Erschließungsprojekts „Wohnbaugebiet
Eichholz“ einschließlich eines möglichen zweiten Bauabschnitts, ferner das Halten von Beteiligungen
an Unternehmen, die denselben Zweck verfolgen.
2.
Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern, die der Rat entsprechend den Sitzverhältnissen im Rat aus seiner Mitte bestimmt. Alle übrigen Ratsmitglieder sind beratende Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen der Erste Beigeordnete und der Kämmerer.
3.
Die Gesellschaft bedient sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben des Personals der Stadtverwaltung.
Zugestimmt wird auch dem Erwerb eines Geschäftsanteils an der Projektgesellschaft (PG) Eichholz
mbH durch die Stadtentwicklungsgesellschaft. Durch den Erwerb des Geschäftsanteils steigt der Anteil am Erschließungsprojekt Eichholz von derzeit einem Drittel auf 50 %.“
2. Lösung
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zusammen mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den als
Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag erarbeitet. Der Gesellschaftsvertrag lehnt sich weitgehend an den
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Wesseling GmbH und berücksichtigt die vom Rat beschlossenen Vorgaben insbesondere zum Gesellschaftszweck und zur Bildung des Aufsichtsrats.
Die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft lehnt
sich an die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Wesseling GmbH an und ist mit dieser fast
identisch.
In der Sitzung des Hauptausschusses wird der Herr Dr. Nickel von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen zum Gesellschaftsvertrag und zur Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Verfügung
stehen.
Die Chancen und Risiken der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft wurden, wie oben ausgeführt,
in verschiedenen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates erörtert. Sie wurden zudem in der als
Anlage 3 beigefügten Marktanalyse beschrieben. Gemäß § 107 Absatz 5 GO NRW wurde den Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zur Stellungnahme zu dieser Marktanalyse
gegeben. Die - positiven - Stellungnahmen von IHK und Handwerkskammer sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat keine Stellungnahme abgegeben.
Da nun alle Voraussetzungen für die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH erfüllt
sind, empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss zur Gründung entsprechend dem Beschlussentwurf der Vorlage zu fassen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH werden die Voraussetzungen für den
Erwerb eines Geschäftsanteils an der Projektgesellschaft Eichholz mbH geschaffen. Damit erhöht sich der
städtische Anteils am Erschließungsprojekt Eichholz von einem Drittel auf 50% und damit der voraussichtliche Gewinn aus dem Projekt von rd. 1 Mio. € auf 1,5 Mio. €.
Durch die Übertragung des Erschließungsprojekts Eichholz auf die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling
mbH wird zudem die Finanzierung eines möglichen zweiten Bauabschnitts trotz der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt gewährleistet.