Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
16.09.13, 17:08
Aktualisiert
16.09.13, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Marktanalyse
gemäß § 107 Absatz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
für die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH der Stadt Wesseling
1. Portrait des zu gründenden Unternehmens
Die Stadt Wesseling plant die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Die Gesellschaft soll das Erschließungsprojekt „Wohnbaugebiet Eichholz“
im Stadtteil Keldenich, das seit 2010 zusammen mit einem Partner, einer Projektgesellschaft,
umgesetzt wird, fortführen. Sie soll zu diesem Zweck auch einen Geschäftsanteil an dieser
Projektgesellschaft übernehmen.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird keine Erschließungsmaßnahmen
unmittelbar durchführen. Ihr obliegt vielmehr die Mitfinanzierung des Erschließungsprojekts;
sie ist dafür am wirtschaftlichen Erfolg des Projekts beteiligt. Die Erschließungsmaßnahmen
selbst werden von der Projektgesellschaft durchgeführt.
Die Gründung des Unternehmens bietet folgende Vorteile:
Über die Entwicklung und Veräußerung von Wohnflächen sollen zusätzliche Erträge für den
Haushalt der Stadt Wesseling generiert werden. Dies sind in jedem Fall zusätzliche Grundsteuererträge aus den erschlossenen Grundstücken, darüber hinaus können Gewinne aus
der Vermarktung der Grundstücke, die nicht für die weitere Erschließung des Wohnbaugebiets benötigt werden, an den städtischen Haushalt abgeführt werden.
In einem Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts (GmbH) können Erschließungsmaßnahmen zügiger und deshalb effizienter abgewickelt werden als von der Stadt selbst,
weil für das Unternehmen z.B. die starren Regelungen des Haushaltsrechts, die ein flexibles
Handeln der Stadt erschweren, nicht gelten. Zudem sind die Entscheidungsprozesse in
einem Unternehmen deutlich kürzer.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH hat Finanzierungsvorteile gegenüber dem
städtischen Haushalt, weil sie - soweit erforderlich - im Rahmen ihrer Bonität Kredite zur
Finanzierung von Erschließungsprojekten am Markt aufnehmen kann. Derzeit sind allerdings
keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Durch die Gründung des Unternehmens ist zudem gewährleistet, dass die Gewinne aus dem
ersten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets zur Finanzierung eines möglichen zweiten Bauabschnitts eingesetzt werden können.
2. Markt/Auswirkungen auf regionales Handwerk und mittelständische Wirtschaft
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH übernimmt zunächst lediglich die Aufgabe
der weiteren Erschließung des Wohnbaugebiets Eichholz, die ohne diese Gesellschaft
unmittelbar durch die Stadt selbst durchgeführt würde. Die relevanten Märkte von Handwerk
und mitttelständischer Wirtschaft werden daher nicht beeinträchtigt. Zudem sind keine
Nachteile für Handwerk, Gewerbe oder Handel durch die Gründung der Gesellschaft zu
erwarten, da dem Unternehmen ausschließlich die Erschließung von Wohnbauflächen
obliegt, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellen. Es sind im Gegenteil
positive Auswirkungen für die örtliche Wirtschaft durch die Erschließungsmaßnahmen und
die anschließende private Bautätigkeit zu erwarten.
3. Auswirkungen auf Arbeitsplätze
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird sich zur Erledigung ihrer Aufgaben
zunächst des Personals der Stadtverwaltung Wesseling bedienen, und zwar der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für das Erschließungsprojekt Eichholz zuständig wären, gäbe es
die Stadtentwicklungsgesellschaft nicht.
Durch die Fortführung der Erschließungsmaßnahme einschließlich eines möglichen zweiten
Bauabschnitts wird ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen innerhalb der Stadtverwaltung und mittelbar bei den Unternehmen in der örtlichen Wirtschaft, die von den Baumaßnahmen im Erschließungsgebiet profitieren, erbracht. Von der Ansiedlung von weiteren
Einwohnern wird zudem zukünftig der örtliche Einzelhandel profitieren.
4. Chancen und Risiken
Erträge und Aufwendungen für den bisher aufgelegten ersten Bauabschnitt des Erschließungsprojekts Eichholz sind kalkuliert. Nachdem etwa 50% des Projekts umgesetzt sind, ist
festzustellen, dass die Kalkulation belastbar ist. Das Projekt wird mit Gewinn abschließen.
Die Stadt Wesseling erhält zusätzliche Grundsteuererträge für die erschlossenen und
veräußerten Grundstücke. Sie erhält zudem zusätzliche Einkommensteueranteile aufgrund
des Zuwachses von Einwohnern im neuen Wohngebiet.
Die Chancen sind somit groß.
Demgegenüber sind die Risiken sehr gering. Wie ausgeführt sind die Erträge und Aufwendungen des ersten Bauabschnitts des Erschließungsprojekts sorgfältig und zutreffend
kalkuliert. Etwa 50% der Grundstücke im ersten Bauabschnitt sind vermarktet und die
Nachfrage nach Grundstücken im Baugebiet ist weiterhin hoch.
Die Liquiditätsplanung bis 2016 wird wie folgt skizziert:
Eröffnungsbilanz
Liquiditätsvorschuss an
die Projektgesellschaft
Kauf Geschäftsanteil
Zwischensumme
Liquidität
Liquidität kummuliert
Wesseling, 08.08.2013
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez.
Manfred Hummelsheim
Stadtkämmerer
2013
2014
2015
2016
0€
600.000 €
600.000 €
400.000 €
0€
400.000 €
350.000 €
0€
350.000 €
0€
0€
0€
1.847.273 €
-600.000 €
1.847.273 € 1.247.273 €
-400.000 €
847.273 €
-350.000 €
497.273 €
0€
497.273 €