Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9149/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.12.2017
Betreff:
Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA/Rat, den beigefügten Haushaltsentwurf
2018 für das Jugendamt zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bedburg ist es Aufgabe des
Jugendhilfeausschusses, den Haushalt für die Jugendhilfe zu beraten.
Die Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2018, Produkt 06 `Jugend ́ sind als Anlagen beigefügt.
Zu jedem Produkt sind Produktinformationsblätter [Anlage 1], die durch den Fachdienst 4
angemeldeten Ansätze der Ertrags-/ Aufwandskonten [Anlage 2] sowie der `Stellenplan ́ des
Jugendamtes [Anlage 3] beigefügt.
Nicht zahlungswirksame Vorgänge (wie z.B. Abschreibungen) werden direkt durch den Fachdienst
2 ermittelt und im Haushalt mit eingeplant und sind daher nicht in den Anlagen mit aufgeführt.
Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands-und Ertragskonten mit den „entsprechenden“
Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben / dem Aufwand. Nicht
unerhebliche Differenzen entstehen aber dort, wo Leistungen vereinnahmt werden sollen und die
Leistungen nicht gegen Vorkasse erbracht werden.
Dies umfasst insbesondere Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVGH, etc. pp.
Die investiven Ansätze sind bei den jeweiligen Produktdaten mitaufgeführt.
Für die Haushaltsberatungen ist aus Sicht der Verwaltung die Beratung von politischen
Zielvorgaben von besonderer Bedeutung. Hier hat die Politik die Möglichkeit – ohne ins kleinste
Detail gehen zu müssen – die Richtung des Handelns vorzugeben und ggf. Visionen
festzuschreiben und ein strategische Ausrichtung des Jugendamtes festzuhalten.
Einzelne Prüfaufträge (z.B. die Erstellung eines Spielplatzflyers) haben nach Ansicht der
Verwaltung eher einen kurzfristigen und in sich geschlossenen Projektcharakter und sind somit
nicht als politische Zielvorgabe zu verstehen. Daher sollten solche Bestrebungen eher als
Arbeitsaufträge an die Verwaltung verstanden werden, über deren Entwicklung im Rahmen des
Jugendhilfeausschusses berichtet wird.
Zu diesem Zweck wurde als Anlage 4 eine Synapse der Texte aus dem Haushalt 2017, dem
möglichen Entwurf zum Haushalt 2018 (die erste Fassung obliegt dem Kämmerer der Stadt
Bedburg) und Vorschläge der Verwaltung beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Jugendamtsleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-149/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-149/2017
Sitzungsvorlage
Seite: 3
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