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Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9149/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.12.2017 Betreff: Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA/Rat, den beigefügten Haushaltsentwurf 2018 für das Jugendamt zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bedburg ist es Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, den Haushalt für die Jugendhilfe zu beraten. Die Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2018, Produkt 06 `Jugend ́ sind als Anlagen beigefügt. Zu jedem Produkt sind Produktinformationsblätter [Anlage 1], die durch den Fachdienst 4 angemeldeten Ansätze der Ertrags-/ Aufwandskonten [Anlage 2] sowie der `Stellenplan ́ des Jugendamtes [Anlage 3] beigefügt. Nicht zahlungswirksame Vorgänge (wie z.B. Abschreibungen) werden direkt durch den Fachdienst 2 ermittelt und im Haushalt mit eingeplant und sind daher nicht in den Anlagen mit aufgeführt. Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands-und Ertragskonten mit den „entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben / dem Aufwand. Nicht unerhebliche Differenzen entstehen aber dort, wo Leistungen vereinnahmt werden sollen und die Leistungen nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Dies umfasst insbesondere Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVGH, etc. pp. Die investiven Ansätze sind bei den jeweiligen Produktdaten mitaufgeführt. Für die Haushaltsberatungen ist aus Sicht der Verwaltung die Beratung von politischen Zielvorgaben von besonderer Bedeutung. Hier hat die Politik die Möglichkeit – ohne ins kleinste Detail gehen zu müssen – die Richtung des Handelns vorzugeben und ggf. Visionen festzuschreiben und ein strategische Ausrichtung des Jugendamtes festzuhalten. Einzelne Prüfaufträge (z.B. die Erstellung eines Spielplatzflyers) haben nach Ansicht der Verwaltung eher einen kurzfristigen und in sich geschlossenen Projektcharakter und sind somit nicht als politische Zielvorgabe zu verstehen. Daher sollten solche Bestrebungen eher als Arbeitsaufträge an die Verwaltung verstanden werden, über deren Entwicklung im Rahmen des Jugendhilfeausschusses berichtet wird. Zu diesem Zweck wurde als Anlage 4 eine Synapse der Texte aus dem Haushalt 2017, dem möglichen Entwurf zum Haushalt 2018 (die erste Fassung obliegt dem Kämmerer der Stadt Bedburg) und Vorschläge der Verwaltung beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Jugendamtsleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-149/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-149/2017 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3