Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
25.06.13, 12:02
Aktualisiert
25.06.13, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 2 / V 30/2013
Datum: 21.06.2013
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 17.06.2013
Öffentliche Sitzung
TOP 6
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
V 30/2013
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der
RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie RurErft Verwaltungs-GmbH
Die Verwaltung berichtet, dass seit der Beschlussfassung zur D
62/2012 am 28.08.2012 weitere Gespräche mit einigen
Kommunen stattgefunden haben. Hieraus ergaben sich
notwendige bzw. sinnvolle Änderungen, die im Vertragswerk
gemäß der Anlagen A bis E zur Vorlage V 30/2013 dargestellt
sind. Die einzelnen Sachverhalte werden kurz von der
Verwaltung vorgestellt.
Auf Nachfrage der UWV-Fraktion erläutert die Verwaltung, dass
es nach ihrer Ansicht für ggf. notwendige Kapitalerhöhungen
aufgrund der Übernahme von neuen Geschäftsfeldern keine
Vorfestlegung im Hinblick auf die Beteiligung des Kreises geben
sollte. Die Drittelparität müsse zwar nicht zwingend gehalten
werden, technisch könnten Lösungen aber insbesondere auch
durch Gesellschaftsgründungen gemeinsam mit den betroffenen
Städten und Gemeinden unterhalb der ene gefunden werden. Es
sei dabei zudem zu beachten, dass Beteiligungserhöhungen
wirtschaftlich sein müssten.
Auf Nachfrage der FDP-Fraktion zur Verwendung der
Veräußerungserlöse erläutert die Verwaltung, dass der
ursprüngliche Plan, Erträge aus der Veräußerung der ene-Anteile
zur Senkung der ÖPNV-Umlage zu verwenden, durch das im
September 2012 vom Landtag beschlossene NKFWG zunächst
zunichte gemacht worden ist. Sollte sich der Verordnungsgeber in
der im 2. Halbjahr anstehenden Evaluation zu einer Änderung der
jetzt bestehenden verpflichtenden Regelung, Erträge aus
Veräußerungserlösen gegen die allgemeine Rücklage zu buchen,
entschließen, wird die Verwaltung dem Kreistag die Rückkehr zur
ursprünglich angedachten Handhabung vorschlagen.
Die CDU-Fraktion verdeutlicht das nach wie vor bestehende Ziel
einer kreisweit einheitlichen Energieversorgung. Man sei daher
für eine Beteiligung der Stadt Euskirchen, die man im ersten
Schritt ggf. auch über eine Cross-Beteiligung herbeiführen könne.
Zum Vorschlag der Stadt Mechernich zur Reduktion der
Kreisanteile sei man nicht der Meinung, dass sich der Kreis nach
und nach aus der ene verabschieden solle. Der Kreis wolle sich
im Übrigen nicht an neuen Geschäftsfeldern bereichern, weshalb
ggf. über die von der Verwaltung skizzierten
gesellschaftsrechtlichen Wege Lösungen zu suchen seien, die
einen Großteil des Benefits den betroffenen Städten und
Gemeinden zukommen lassen.
Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine Beteiligung der
Stadt Euskirchen aus. Die Herleitung des neuen Kaufpreises sei
aus ihrer Sicht akzeptabel.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt den Änderungen im mit der D 62/2012 am
28.08.2012 beschlossenen Vertragswerk gemäß den Anlagen A
bis E zu dieser Vorlage zu.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Der Beschluss vom 28.08.2012 über die Veräußerung der
Kommanditanteile bzw. Geschäftsanteile bleibt mit der Maßgabe
bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu gefassten
Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte und
Gemeinden geschieht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig