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Beschlussvorlage (Anlage 1: Teilpläne Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
642 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01

Inhalt der Datei

Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 05 – Soziale Leistungen 05.341 – Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz Verantwortliche Organisationseinheiten Politische Gremien Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend Rat Haupt- und Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Auftragsgrundlage Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien Zielgruppe Kinder (unter 18 Jahren) alleinerziehender Mütter oder Väter Kurzbeschreibungen und Erläuterungen Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Kinder (unter 12 Jahren) alleinerziehender Mütter oder Väter haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten werden anteilig vom Bund, Land und den Kommunen getragen. Kennzahlen: Fallzahl Rückholquote Ist 2010 123 23,4% Ist 2011 128 25,2% Ist 2012 111 24,7% Ist 2013 130 23,6% Ist 2014 134 20,6% Ist 2015 139 12,7% Ist 2016 132 15,0% Produktteilplan: 05.341.230 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Kostenstelle: 230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bindungsgrad: Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel Allgemeine Erläuterungen: Kinder, für die seitens der Eltern/eines Elternteils kein Unterhalt gezahlt wird, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Für Kinder, ab einem Alter von 12 Jahren, die gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II erhalten, gelten besondere Voraussetzungen. Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz angepasst. Die bisherige Beschränkung der Leistungsdauer von 6 Jahren sowie die Begrenzung des Alters unter 12 wurden komplett aufgehoben, so dass nun bis zu 18 Jahren Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann. Für Kinder, die älter als 12 Jahre sind und Leistungen nach dem SGB II erhalten, gelten besondere Vorgaben, um einen Anspruch geltend machen zu können. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Fallzahl sich mittelfristig verdoppeln bis verdreifachen kann. Eine genaue Prognose kann insbesondere wegen der Regelungen im Zusammenhang mit dem SGB II Leistungsbezug aktuell noch nicht erstellt werden. Der konkrete Personalbedarf wird gerade in den beiden nächsten Jahren zu prüfen sein, da weitere Gesetzesänderungen oder landesrechtliche Ausführungsbestimmungen zumindest angekündigt wurden. Um die Umstellung für die Antragsteller in geeigneter Weise durchführen zu können, wurde das Personal (teilweise befristet) angepasst. Seite - 1 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.361 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Verantwortliche Organisationseinheiten Politische Gremien Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend Rat Haupt- und Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII, Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zielgruppe Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Tagespflegepersonen Kurzbeschreibungen und Erläuterungen      Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung Kindertagesbetreuung Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen von Tagespflegepersonen für Kennzahlen: Plätze insgesamt davon in Großtagespflege* Ist 2013 45 18 Ist 2014 45 18 Ist 2015 50 18 Ist 2016 60 18 Ist 2017 70 27 Plan 2018 80 36 Produktteilplan: 06.361.240 – Tagespflege Kostenstelle: 240.001 – Tagespflege Politische Ziele: Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das Angebot bedarfsgerecht auszubauen. Die Qualitätssicherung und Kontrollen werden im Zusammenwirken mit den Ausbildungsträgern für Tagespflege entwickelt. Mindestens zweimal im Jahr findet eine Überprüfung auf der Basis von festgelegten Qualitätsstandards statt. Über die Bedarfsplanung und -deckung wird regelmäßig, jährlich im JHA berichtet. Bindungsgrad: Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel Allgemeine Erläuterungen: Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden die Stundensätze für die Betreuung von Kindern über 2 Jahren erhöht. Dies mit dem Ziel alle Stundensätze ab dem Jahr 2022 einheitlich zu gestalten. Das Land zahlt pro Kind in der Tagespflege eine Jahrespauschale von 781,- €. Seite - 2 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.363 – Allgemeiner Sozialer Dienst Verantwortliche Organisationseinheiten Politische Gremien Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend Rat Haupt- und Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35, 36, 37, 39, 40, 41 und 44 sowie §§ 50 und 52 SGB VIII Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Kurzbeschreibungen und Erläuterungen Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und kann für Kinder und Jugendliche einen Beistand einsetzen.    Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren Kennzahlen: ASD Meldungen Kindeswohlgefährdungen In-Obhutnahmen Ist 2013 30 Ist 2014 35 Ist 2015 45 Ist 2016 115 21 Plan 2017 40 Plan 2018 50 7 13 23 5 10 10 Ambulante Hilfen 62 80 78 76 80 80 Stationäre Hilfen 51 43 55 54 50 50 Hilfen nach § 35a 13 19 22 23 35 35 FPZ Anmeldezahlen Fälle FPZ Babybegrüßung Ist 2013 191 Ist 2014 185 IST 2015 18 143 Ist 2016 115 138 Plan 2017 164 Plan 2018 170 239 149 269 168 228 166 252 188 260 180 260 190 Produktteilplan: 06.363.250 – Allgemeiner Sozialer Dienst Kostenstellen: 250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienstag (ASD) 250.002 – Erziehungsberatungsstelle (FPZ) Politische Zielvorgaben aus 2017 Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende Fortbildungsangebote zu erweitern. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Anforderung. Der Allgemeine Soziale Dienst führt seine Arbeit zielführend durch qualifiziertes Personal aus und gewährleistet Seite - 3 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.363 – Allgemeiner Sozialer Dienst schnelle Hilfemaßnahmen im Rahmen des SGB VIII. Halbjahresberichte und Haushaltsberatungen erfolgen jedes Jahr im Jugendhilfeausschuss (nächster geplanter Termin 07.11.2017), da es hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gibt. Durch die Verwaltung wird kontinuierlich ein interdisziplinäres Netzwerk zur Hilfegewährung sowie zur Prävention mit den Trägern der Jugendhilfe ausgebaut. Erfolgt zu 100 % Projektorientierte Jugendhilfemaßnahmen werden durch die Verwaltung im Rahmen präventiver Maßnahmen ausgebaut. Dazu zählen: • Konzepte bei Schulverweigerern • Anti-Gewalt-Training / Coolnesstraining • Anti Drogen Kampagne • Stellen zur Ableistung von Sozialstunden schaffen/finden Es wird regelmäßig im JHA berichtet. Seit dem Jahr 2015 findet beispielsweise im Rahmen einer Anti-DrogenKampagne der „Gras Parcour“ jährlich im Schulzentrum statt. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe und Jugendgericht während der Urlaubs- und sonstigen Ausfallzeiten wird eine in der Sache eingearbeitete Vertretung des Sachbearbeiters der Jugendgerichtshilfe in Bedburg gewährleistet. Die Jugendgerichtshilfe wird personell und finanziell in die Lage versetzt, pädagogische Maßnahmen, z.B. sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressionskurs u.a. einzurichten, um entsprechende Angebote vorhalten zu können. Erläuterung: Hierbei handelt es sich u.a. um eine personalinterne Angelegenheit. Bindungsgrad: Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel 250.001 ASD In jüngster Vergangenheit wurden im Jugendamt mehr 8a-Meldungen (Kindeswohlgefährdungsmeldungen) registriert als in der Vergangenheit. Dies ist zum einen der Situation geschuldet, dass das Jugendamt näher vor Ort ist; liegt zum anderen aber sicherlich auch daran, dass die Bevölkerung sensibler und aufmerksamer mit dem Thema Kindeswohl umgeht. Wenngleich nicht jede 8a-Meldung auch tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung bedeutet (und hier nicht selten versucht wird, das Jugendamt für Streitigkeiten innerhalb der Familie, Nachbarschaft etc. zu instrumentalisieren), ergeben sich durch die mit einer Meldung verbundenen Hausbesuche manchmal Hilfebedarfe, die zuvor nicht erkennbar waren. Das ist sicherlich auch mit ein Grund für die gestiegenen Hilfen. Darüber hinaus verursacht jede Meldung zur Kindeswohlgefährdung einen hohen administrativen Aufwand. Durch diverse hochstrittige Fälle und richterlich angeordnete Unterbringungen mussten auch einige Kinder/Jugendliche mehr als erwartet stationär untergebracht werden. Oberste Prämisse bleibt jedoch weiterhin, dass ambulante Hilfen stationären Maßnahmen vorzuziehen sind und die Familie als wichtigste Instanz im Leben eines jungen Menschen betrachtet wird. Steigende Zahlen werden zukünftig im Feld der Eingliederungshilfen (§35a) erwartet. Auch die Unterstützung und Beratung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) beschäftigt den ASD weiterhin. Die Erträge sowie die Aufwendungen wurden jeweils mit 1 Mio. € angesetzt. 250.002 Familienberatungs- und Präventionszentrum (FPZ) Seit April 2011 befindet sich im ehemaligen Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche:  Schwangerschaft und Geburt Seite - 4 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.363 – Allgemeiner Sozialer Dienst         Kindliche Entwicklung Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, Patchwork-Familien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien Bewältigung alltäglicher Aufgaben Unterstützung in besonderen Krisen Beziehung und Partnerschaft Trennung und Scheidung bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht, Problemen mit Alkohol oder Drogen Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der Erziehungsberatungsstelle sind freiwillig, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Im Jahr 2018 wird lt. Planung der Stellenbestand im ASD bei rd. 10 vollzeitverrechneten Stellen liegen. Das FPZ ist mit 5,7 vollzeitverrechneten Stellen besetzt. Die ab 2020 planerisch sinkenden Personalaufwendungen sind bedingt durch auslaufende Befristungen. Seite - 5 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.365 – Kindertageseinrichtungen freier Träger Verantwortliche Organisationseinheiten Politische Gremien Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend Rat Haupt- und Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Auftragsgrundlage SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz) Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Betriebskostenverordnung (BKVO) Verträge Zielgruppe Eltern mit Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Einschulungsalter Kurzbeschreibungen und Erläuterungen Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden von freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereitgestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten. Das Kindergartenjahr 2017/ 2018 wird buchungstechnisch im Haushaltsjahr 2017 abgebildet. Die Kindpauschalen steigen jährlich um 3,0 %. Träger Einrichtung Stadtteil Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche AWO AWO AWO Evang. Kirche Initiative Initiative Joh. Unfallhilfe St. Antonius St. Lambertus St. Martin St. Martinus St. Peter St. Willibrordus Kleeblatt Pusteblume Sterntaler Feldmäuse Springmäuse Waldwichtel Johanniter West Bedburg Kirchherten Kaster Königshoven Kirdorf Kaster Lipp Kaster Blerichen Kirchtroisdorf Kaster Kirchherten Gruppen 3 3 2 3 2 3 3 6 2 2 1 2 2 34 Plätze 2017/ 2018 57 75 43 65 43 55 75 145 70 41 25 44 37 775 Im Jahr 2017/2018 wurden 4 Notgruppen installiert Plätze Insgesamt davon u3 Ist 2013 691 Ist 2014 714 Ist 2015 707 Ist 2016 706 Ist 2017 115 775 Plan 2018 775 102 112 128 132 165 165 Produktteilplan: 06.365.223 – Kindertageseinrichtungen freier Träger Kostenstelle: 223.999 - Kindertageseinrichtungen Politische Zielvorgaben aus 2017: Seite - 6 - davon U3 Plätze 10 0 6 12 12 16 21 48 6 11 4 9 10 165 Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.365 – Kindertageseinrichtungen freier Träger Erhaltung der Trägervielfalt bezüglich Kindertagesstätten. Erläuterung: Es besteht eine große Trägervielfalt. Bindungsgrad: Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel Allgemeine Erläuterungen:      Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder Folgende Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden sind im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt:  Umstellung auf Gas Familienzentrum Rath (7.500,00 €) Erläuterungen zu Investitionen Es wurden sowohl konkret als auch pauschal Investitionszuschüsse veranschlagt, um den Bedarf an weiteren Kindergartengruppen zu decken. Folgeaufwendungen wurden ebenfalls veranschlagt. Die Mittel aus dem „Kita-Rettungspaket“ in Höhe von 633.000,00 € wurden in 2018 veranschlagt. Seite - 7 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.366 – Einrichtungen der Jugendarbeit Verantwortliche Organisationseinheiten Politische Gremien Fachdienst 4 – Schule, Bildung, Jugend Fachdienst 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof Rat Haupt- und Finanzausschuss Jugendhilfeausschuss Bauausschuss Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12 Förderung der Jugendverbände / § 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Zielgruppe Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 25 Jahre) Kurzbeschreibungen und Erläuterungen Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen, Rheinflanke) bezüglich der freizeitorientierten und sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu stellt die Stadt Bedburg das Gebäude in der Burgundische Straße zum Teil zur Verfügung. Sie unterstützt und fördert Jugendverbände und unterstützt und fördert die Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen. Weiterhin unterhält die Stadt Bedburg Kinderspiel- und Bolzplätze (s. auch Sitzungsvorlagen WP9-92/2015 am 16.06.2015, WP9-101/2015, WP9-102/2014 am 23.09.14, WP9-28/2014 am 23.09.14, WP8-40/2014 am 11.03.14) Fachdienst 4 Produktteilplan: 06.366.313 – Jugendzentren Kostenstelle: 224.999 – Jugendzentren Produktteilplan: 06.366.225 – Sonstige Jugendarbeit Kostenstelle: 225.001 – Sonstige Jugendarbeit Produktteilplan: 06.366.115 – Kinderspielplätze (Anschaffung von Spielgeräten) Kostenstelle: 115.002 – Kinderspielplätze (Anschaffung von Spielgeräten) Fachdienst 6 Produktteilplan: 06.366.115 – Kinderspielplätze Kostenstelle: 115.001 – Kinderspielplätze (Unterhaltung) Produktteilplan: 06.366.313 – Jugendzentrum Burgundische Straße Kostenstelle: 313.001 – Jugendzentrum Burgundische Straße Politisches Ziel: Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots Fortlaufende Qualitäts- / Wirksamskeitsdialoge mit den Trägern und Modelle zur Partizipation der Nutzergruppen finden statt. Seit 2015 tagt quartalweise der Arbeitskreis zur Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII bestehend aus Verwaltung, Politik und freien Trägern. Politischer Prüfauftrag: Zur Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes wird die Verwaltung beauftragt, die Errichtung eines Jugendzentrums oder einer ähnlichen Einrichtung (ggf. als Dependance) in Bedburg, Stadtteil Bedburg, sowohl hinsichtlich Seite - 8 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.366 – Einrichtungen der Jugendarbeit des Bedarfs als auch hinsichtlich einer Umsetzbarkeit zu prüfen. Der Antrag wurde am 10.03.2015 im JHA beraten und vom Antragsteller zurückgezogen Politische Zielvorgaben: Zur Unterstützung der Integration in das Berufsleben werden jungen Arbeitslosen und jungen Flüchtlingen Angebote für Berufsorientierungsmaßnahmen vor Ort unterbreitet, soweit die Aufgabe nicht in die alleinige Zuständigkeit des Jobcenters fällt Hierzu wurde das Projekt Talents vom Fachdienst 7 ins Leben gerufen. „Talents“ ist ein Potenzialanalyseprojekt das von der Stadt Bedburg und der TALENTBRÜCKE GmbH & Co. KG gemeinsam entwickelt wurde und sich an zwei Zielgruppen wendet: Zum einen dient es dazu, dass geflüchteten Menschen, die derzeit in Bedburg leben und einen Aufenthaltstitel haben, eine berufliche und persönliche Perspektive aufgezeigt wird. Zum anderen wenden wir uns an junge Langzeiterwerbslose Menschen im Stadtgebiet. Hier ist das Ziel, diese für die aktuellen Möglichkeiten am Standort zu sensibilisieren und Ihnen wieder Dynamik und Motivation zu verschaffen, die gerade bei jungen Menschen nach einigen Absagen oft in Frustration umgeschlagen ist. Die Personen beider Gruppen erhalten in dem Projekt eine individuelle Stärken- und Interessenanalyse und absolvieren verschiedene Testverfahren und Übungen. Im Anschluss gibt es für jeden ein persönliches Beratungsgespräch. Zusätzlich werden Sie durch die Beteiligung lokaler Unternehmen/Partner auf vakante Stellen in Bedburg und Umgebung hingewiesen. Aktueller Status: Unternehmen und Teilnehmer zusammenbringen (www.talents-bedburg.de) Zur besseren Orientierung von Eltern im Stadtgebiet und zur Akzeptanz des neuen Spielplatzkonzeptes wird beantragt, einen Spielplatzflyer zu erstellen. Dies ist ein noch offener Arbeitsauftrag aus dem JHA. Ebenfalls entwickelt die Verwaltung gemäß politischem Antrag eigene Stadtrallyes, welche die Kinder vorzugsweise in den Sommerferien absolvieren können.[ Dies ist ebenfalls ein offener Arbeitsauftrag aus dem JHA. Bindungsgrad: Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel Allgemeine Erläuterungen: Die Verträge mit allen Maßnahmeträgern wurden einheitlich bis 2018 verlängert und beinhalten vertraglich festgelegte (Maximal)-Fördersummen bis Ende 2018: Caritasverband Katholische Kirche 180.000 € p.a. (Vertrag vom 24.09.2014) 100.000 € p.a.(Vertrag vom 11.12.2013) Zudem wird eine Übermittagsbetreuung durch die Kath. Kirche St. Willbrordus gem. Vertrag vom 26.11.2012 angeboten (Maximalzuschuss der Stadt: 10.000 €). Förderung der städtischen Jugendarbeit u.a. für Freizeitmaßnahmen, Schulungen etc. Personalkosten fallen in diesem Bereich u. a. auch für Vormundschaften, Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an. Die Arbeit der Jugendpflege wurde bislang von der Jugendhilfeplanung mit übernommen. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wurde hierfür wieder eine Stelle eingeplant, um die vielfältigen Aufgaben und Angebote (Spielplatzplanung, Ferien- und Freizeitangebote, Steuerung Schulsozialarbeit, präventive Maßnahmen usw.) qualitativ weiterhin begleiten und steuern zu können. Der Maßnahmeträger Rheinflanke leistet die mobile Jugendarbeit. Seite - 9 - Entwurf zum Haushaltsplan 2018 Produktinformationen zum Teilplan 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06.366 – Einrichtungen der Jugendarbeit Im Zuge der Umstrukturierung im Verwaltungsbereich hat der Fachdienst 4 auch die Beschaffung von Spielgeräten auf den städtischen Spielplätzen übernommen. Diese sind regelmäßig investiv zu buchen. Für den regelmäßigen Austausch von Spielgeräten (inkl. Aufbaukosten) sind jährlich 48.000 € vorgesehen. Zur Fertigstellung des Spielplatzes „Bedburger Schweiz sind 68.000 € als investive Auszahlung in 2018 veranschlagt. Demgegenüber steht ein Landeszuschuss in Höhe von 26.000 €. Ebenfalls im Jahr 2018 soll die Umgestaltung des Spielplatzes in Kaster erfolgen (30.000 €). Als Verpflichtungsermächtigung (2018) wurden im Planjahr 2019 50.000 € zur Neugestaltung der Spielfächen in Kirchtroisdorf vorgesehen. In 2018 ist der Abbruch des Vordaches auf dem Gelände des Jugendzentrums vorgessehen, weil die Stützen stark rosten (6.000,00 €) (Fachdienst 6) Seite - 10 -