Daten
Kommune
Bedburg
Größe
642 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
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Entwurf zum Haushaltsplan 2018
Produktinformationen zum Teilplan
05
– Soziale Leistungen
05.341 – Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz
Verantwortliche Organisationseinheiten
Politische Gremien
Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend
Rat
Haupt- und Finanzausschuss
Jugendhilfeausschuss
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien
Zielgruppe
Kinder (unter 18 Jahren) alleinerziehender Mütter oder Väter
Kurzbeschreibungen und Erläuterungen
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Kinder (unter 12 Jahren) alleinerziehender Mütter oder Väter haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen,
wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des UVG handelt es
sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten werden anteilig vom Bund, Land und den Kommunen
getragen.
Kennzahlen:
Fallzahl
Rückholquote
Ist 2010
123
23,4%
Ist 2011
128
25,2%
Ist 2012
111
24,7%
Ist 2013
130
23,6%
Ist 2014
134
20,6%
Ist 2015
139
12,7%
Ist 2016
132
15,0%
Produktteilplan: 05.341.230 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Kostenstelle: 230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bindungsgrad:
Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel
Allgemeine Erläuterungen:
Kinder, für die seitens der Eltern/eines Elternteils kein Unterhalt gezahlt wird, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Für Kinder, ab einem Alter von 12 Jahren, die gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II erhalten, gelten besondere
Voraussetzungen.
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz angepasst. Die bisherige Beschränkung der Leistungsdauer von
6 Jahren sowie die Begrenzung des Alters unter 12 wurden komplett aufgehoben, so dass nun bis zu 18 Jahren
Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann. Für Kinder, die älter als 12 Jahre sind und Leistungen nach dem SGB II
erhalten, gelten besondere Vorgaben, um einen Anspruch geltend machen zu können. Es kann somit davon
ausgegangen werden, dass die Fallzahl sich mittelfristig verdoppeln bis verdreifachen kann. Eine genaue Prognose kann
insbesondere wegen der Regelungen im Zusammenhang mit dem SGB II Leistungsbezug aktuell noch nicht erstellt
werden. Der konkrete Personalbedarf wird gerade in den beiden nächsten Jahren zu prüfen sein, da weitere
Gesetzesänderungen oder landesrechtliche Ausführungsbestimmungen zumindest angekündigt wurden. Um die
Umstellung für die Antragsteller in geeigneter Weise durchführen zu können, wurde das Personal (teilweise befristet)
angepasst.
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06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.361 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Verantwortliche Organisationseinheiten
Politische Gremien
Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend
Rat
Haupt- und Finanzausschuss
Jugendhilfeausschuss
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII, Gesetz zur frühen
Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
Zielgruppe
Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Tagespflegepersonen
Kurzbeschreibungen und Erläuterungen
Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung
Kindertagesbetreuung
Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege
Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege
Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen
von
Tagespflegepersonen
für
Kennzahlen:
Plätze insgesamt
davon in Großtagespflege*
Ist 2013
45
18
Ist 2014
45
18
Ist 2015
50
18
Ist 2016
60
18
Ist 2017
70
27
Plan 2018
80
36
Produktteilplan: 06.361.240 – Tagespflege
Kostenstelle: 240.001 – Tagespflege
Politische Ziele:
Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene Qualitätssicherung
der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das Angebot bedarfsgerecht auszubauen.
Die Qualitätssicherung und Kontrollen werden im Zusammenwirken mit den Ausbildungsträgern für Tagespflege
entwickelt. Mindestens zweimal im Jahr findet eine Überprüfung auf der Basis von festgelegten
Qualitätsstandards statt.
Über die Bedarfsplanung und -deckung wird regelmäßig, jährlich im JHA berichtet.
Bindungsgrad:
Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel
Allgemeine Erläuterungen:
Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden die Stundensätze für die Betreuung von Kindern über 2 Jahren erhöht. Dies
mit dem Ziel alle Stundensätze ab dem Jahr 2022 einheitlich zu gestalten.
Das Land zahlt pro Kind in der Tagespflege eine Jahrespauschale von 781,- €.
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Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.363 – Allgemeiner Sozialer Dienst
Verantwortliche Organisationseinheiten
Politische Gremien
Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend
Rat
Haupt- und Finanzausschuss
Jugendhilfeausschuss
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35, 36, 37, 39, 40, 41
und 44 sowie §§ 50 und 52 SGB VIII
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Kurzbeschreibungen und Erläuterungen
Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie Pflegeeltern
Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei Bedarf berät und unterstützt das
Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und kann für
Kinder und Jugendliche einen Beistand einsetzen.
Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch
Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren
Kennzahlen:
ASD
Meldungen
Kindeswohlgefährdungen
In-Obhutnahmen
Ist
2013
30
Ist
2014
35
Ist
2015
45
Ist
2016
115
21
Plan
2017
40
Plan
2018
50
7
13
23
5
10
10
Ambulante Hilfen
62
80
78
76
80
80
Stationäre Hilfen
51
43
55
54
50
50
Hilfen nach § 35a
13
19
22
23
35
35
FPZ
Anmeldezahlen
Fälle FPZ
Babybegrüßung
Ist
2013
191
Ist
2014
185
IST
2015
18
143
Ist
2016
115
138
Plan
2017
164
Plan
2018
170
239
149
269
168
228
166
252
188
260
180
260
190
Produktteilplan: 06.363.250 – Allgemeiner Sozialer Dienst
Kostenstellen:
250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienstag (ASD)
250.002 – Erziehungsberatungsstelle (FPZ)
Politische Zielvorgaben aus 2017
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche des ASD
durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende Fortbildungsangebote zu erweitern.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Anforderung.
Der Allgemeine Soziale Dienst führt seine Arbeit zielführend durch qualifiziertes Personal aus und gewährleistet
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Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.363 – Allgemeiner Sozialer Dienst
schnelle Hilfemaßnahmen im Rahmen des SGB VIII.
Halbjahresberichte und Haushaltsberatungen erfolgen jedes Jahr im Jugendhilfeausschuss (nächster geplanter Termin
07.11.2017), da es hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gibt.
Durch die Verwaltung wird kontinuierlich ein interdisziplinäres Netzwerk zur Hilfegewährung sowie zur
Prävention mit den Trägern der Jugendhilfe ausgebaut.
Erfolgt zu 100 %
Projektorientierte Jugendhilfemaßnahmen werden durch die Verwaltung im Rahmen präventiver Maßnahmen
ausgebaut.
Dazu zählen:
• Konzepte bei Schulverweigerern
• Anti-Gewalt-Training / Coolnesstraining
• Anti Drogen Kampagne
• Stellen zur Ableistung von Sozialstunden schaffen/finden
Es wird regelmäßig im JHA berichtet. Seit dem Jahr 2015 findet beispielsweise im Rahmen einer Anti-DrogenKampagne der „Gras Parcour“ jährlich im Schulzentrum statt.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe und Jugendgericht während der Urlaubs- und sonstigen
Ausfallzeiten wird eine in der Sache eingearbeitete Vertretung des Sachbearbeiters der Jugendgerichtshilfe in Bedburg
gewährleistet. Die Jugendgerichtshilfe wird personell und finanziell in die Lage versetzt, pädagogische Maßnahmen, z.B.
sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressionskurs u.a. einzurichten, um entsprechende Angebote vorhalten zu können.
Erläuterung: Hierbei handelt es sich u.a. um eine personalinterne Angelegenheit.
Bindungsgrad:
Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel
250.001 ASD
In jüngster Vergangenheit wurden im Jugendamt mehr 8a-Meldungen (Kindeswohlgefährdungsmeldungen) registriert als
in der Vergangenheit. Dies ist zum einen der Situation geschuldet, dass das Jugendamt näher vor Ort ist; liegt zum
anderen aber sicherlich auch daran, dass die Bevölkerung sensibler und aufmerksamer mit dem Thema Kindeswohl
umgeht.
Wenngleich nicht jede 8a-Meldung auch tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung bedeutet (und hier nicht selten versucht
wird, das Jugendamt für Streitigkeiten innerhalb der Familie, Nachbarschaft etc. zu instrumentalisieren), ergeben sich
durch die mit einer Meldung verbundenen Hausbesuche manchmal Hilfebedarfe, die zuvor nicht erkennbar waren. Das
ist sicherlich auch mit ein Grund für die gestiegenen Hilfen. Darüber hinaus verursacht jede Meldung zur
Kindeswohlgefährdung einen hohen administrativen Aufwand.
Durch diverse hochstrittige Fälle und richterlich angeordnete Unterbringungen mussten auch einige Kinder/Jugendliche
mehr als erwartet stationär untergebracht werden. Oberste Prämisse bleibt jedoch weiterhin, dass ambulante Hilfen
stationären Maßnahmen vorzuziehen sind und die Familie als wichtigste Instanz im Leben eines jungen Menschen
betrachtet wird.
Steigende Zahlen werden zukünftig im Feld der Eingliederungshilfen (§35a) erwartet. Auch die Unterstützung und
Beratung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) beschäftigt den ASD weiterhin. Die Erträge sowie die
Aufwendungen wurden jeweils mit 1 Mio. € angesetzt.
250.002 Familienberatungs- und Präventionszentrum (FPZ)
Seit April 2011 befindet sich im ehemaligen Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die Erziehungs- und
Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde.
Mit dem erweiterten Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein
umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die
Lebensbereiche:
Schwangerschaft und Geburt
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Entwurf zum Haushaltsplan 2018
Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.363 – Allgemeiner Sozialer Dienst
Kindliche Entwicklung
Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder
erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, Patchwork-Familien, Regenbogen-Familien,
Pflege- und Adoptivfamilien
Bewältigung alltäglicher Aufgaben
Unterstützung in besonderen Krisen
Beziehung und Partnerschaft
Trennung und Scheidung
bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht, Problemen mit Alkohol oder
Drogen
Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der Erziehungsberatungsstelle sind
freiwillig, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten,
Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit
Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
Im Jahr 2018 wird lt. Planung der Stellenbestand im ASD bei rd. 10 vollzeitverrechneten Stellen liegen. Das FPZ ist mit
5,7 vollzeitverrechneten Stellen besetzt. Die ab 2020 planerisch sinkenden Personalaufwendungen sind bedingt durch
auslaufende Befristungen.
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Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.365 – Kindertageseinrichtungen freier Träger
Verantwortliche Organisationseinheiten
Politische Gremien
Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend
Rat
Haupt- und Finanzausschuss
Jugendhilfeausschuss
Auftragsgrundlage
SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz)
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Betriebskostenverordnung (BKVO)
Verträge
Zielgruppe
Eltern mit Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Einschulungsalter
Kurzbeschreibungen und Erläuterungen
Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in
Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden von freien Trägern (Kirchen, AWO,
Privatinitiativen) bereitgestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten.
Das Kindergartenjahr 2017/ 2018 wird buchungstechnisch im Haushaltsjahr 2017 abgebildet.
Die Kindpauschalen steigen jährlich um 3,0 %.
Träger
Einrichtung
Stadtteil
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
AWO
AWO
AWO
Evang. Kirche
Initiative
Initiative
Joh. Unfallhilfe
St. Antonius
St. Lambertus
St. Martin
St. Martinus
St. Peter
St. Willibrordus
Kleeblatt
Pusteblume
Sterntaler
Feldmäuse
Springmäuse
Waldwichtel
Johanniter
West
Bedburg
Kirchherten
Kaster
Königshoven
Kirdorf
Kaster
Lipp
Kaster
Blerichen
Kirchtroisdorf
Kaster
Kirchherten
Gruppen
3
3
2
3
2
3
3
6
2
2
1
2
2
34
Plätze
2017/ 2018
57
75
43
65
43
55
75
145
70
41
25
44
37
775
Im Jahr 2017/2018 wurden 4 Notgruppen installiert
Plätze
Insgesamt
davon u3
Ist
2013
691
Ist
2014
714
Ist
2015
707
Ist
2016
706
Ist
2017
115
775
Plan
2018
775
102
112
128
132
165
165
Produktteilplan: 06.365.223 – Kindertageseinrichtungen freier Träger
Kostenstelle: 223.999 - Kindertageseinrichtungen
Politische Zielvorgaben aus 2017:
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davon U3
Plätze
10
0
6
12
12
16
21
48
6
11
4
9
10
165
Entwurf zum Haushaltsplan 2018
Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.365 – Kindertageseinrichtungen freier Träger
Erhaltung der Trägervielfalt bezüglich Kindertagesstätten.
Erläuterung: Es besteht eine große Trägervielfalt.
Bindungsgrad:
Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel
Allgemeine Erläuterungen:
Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften
Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte
Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder
Folgende Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden sind im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt:
Umstellung auf Gas Familienzentrum Rath (7.500,00 €)
Erläuterungen zu Investitionen
Es wurden sowohl konkret als auch pauschal Investitionszuschüsse veranschlagt, um den Bedarf an weiteren
Kindergartengruppen zu decken. Folgeaufwendungen wurden ebenfalls veranschlagt.
Die Mittel aus dem „Kita-Rettungspaket“ in Höhe von 633.000,00 € wurden in 2018 veranschlagt.
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Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.366 – Einrichtungen der Jugendarbeit
Verantwortliche Organisationseinheiten
Politische Gremien
Fachdienst 4 – Schule, Bildung, Jugend
Fachdienst 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof
Rat
Haupt- und Finanzausschuss
Jugendhilfeausschuss
Bauausschuss
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12 Förderung der
Jugendverbände /
§ 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 25 Jahre)
Kurzbeschreibungen und Erläuterungen
Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen, Rheinflanke) bezüglich der freizeitorientierten und
sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur Unterstützung und Förderung
von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu stellt die Stadt Bedburg das Gebäude in der Burgundische
Straße zum Teil zur Verfügung.
Sie unterstützt und fördert Jugendverbände und unterstützt und fördert die Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen &
Jugendschutzveranstaltungen.
Weiterhin unterhält die Stadt Bedburg Kinderspiel- und Bolzplätze (s. auch Sitzungsvorlagen WP9-92/2015 am 16.06.2015,
WP9-101/2015, WP9-102/2014 am 23.09.14, WP9-28/2014 am 23.09.14, WP8-40/2014 am 11.03.14)
Fachdienst 4
Produktteilplan: 06.366.313 – Jugendzentren
Kostenstelle: 224.999 – Jugendzentren
Produktteilplan: 06.366.225 – Sonstige Jugendarbeit
Kostenstelle: 225.001 – Sonstige Jugendarbeit
Produktteilplan: 06.366.115 – Kinderspielplätze (Anschaffung von Spielgeräten)
Kostenstelle: 115.002 – Kinderspielplätze (Anschaffung von Spielgeräten)
Fachdienst 6
Produktteilplan: 06.366.115 – Kinderspielplätze
Kostenstelle: 115.001 – Kinderspielplätze (Unterhaltung)
Produktteilplan: 06.366.313 – Jugendzentrum Burgundische Straße
Kostenstelle: 313.001 – Jugendzentrum Burgundische Straße
Politisches Ziel:
Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots
Fortlaufende Qualitäts- / Wirksamskeitsdialoge mit den Trägern und Modelle zur Partizipation der Nutzergruppen
finden statt.
Seit 2015 tagt quartalweise der Arbeitskreis zur Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII bestehend aus Verwaltung,
Politik und freien Trägern.
Politischer Prüfauftrag:
Zur Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes wird die Verwaltung beauftragt, die Errichtung eines
Jugendzentrums oder einer ähnlichen Einrichtung (ggf. als Dependance) in Bedburg, Stadtteil Bedburg, sowohl hinsichtlich
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Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.366 – Einrichtungen der Jugendarbeit
des Bedarfs als auch hinsichtlich einer Umsetzbarkeit zu prüfen.
Der Antrag wurde am 10.03.2015 im JHA beraten und vom Antragsteller zurückgezogen
Politische Zielvorgaben:
Zur Unterstützung der Integration in das Berufsleben werden jungen Arbeitslosen und jungen Flüchtlingen
Angebote für Berufsorientierungsmaßnahmen vor Ort unterbreitet, soweit die Aufgabe nicht in die alleinige
Zuständigkeit des Jobcenters fällt
Hierzu wurde das Projekt Talents vom Fachdienst 7 ins Leben gerufen. „Talents“ ist ein Potenzialanalyseprojekt das von
der Stadt Bedburg und der TALENTBRÜCKE GmbH & Co. KG gemeinsam entwickelt wurde und sich an zwei Zielgruppen
wendet: Zum einen dient es dazu, dass geflüchteten Menschen, die derzeit in Bedburg leben und einen Aufenthaltstitel
haben, eine berufliche und persönliche Perspektive aufgezeigt wird. Zum anderen wenden wir uns an junge
Langzeiterwerbslose Menschen im Stadtgebiet. Hier ist das Ziel, diese für die aktuellen Möglichkeiten am Standort zu
sensibilisieren und Ihnen wieder Dynamik und Motivation zu verschaffen, die gerade bei jungen Menschen nach einigen
Absagen oft in Frustration umgeschlagen ist.
Die Personen beider Gruppen erhalten in dem Projekt eine individuelle Stärken- und Interessenanalyse und absolvieren
verschiedene Testverfahren und Übungen. Im Anschluss gibt es für jeden ein persönliches Beratungsgespräch. Zusätzlich
werden Sie durch die Beteiligung lokaler Unternehmen/Partner auf vakante Stellen in Bedburg und Umgebung
hingewiesen.
Aktueller Status: Unternehmen und Teilnehmer zusammenbringen (www.talents-bedburg.de)
Zur besseren Orientierung von Eltern im Stadtgebiet und zur Akzeptanz des neuen Spielplatzkonzeptes wird
beantragt, einen Spielplatzflyer zu erstellen.
Dies ist ein noch offener Arbeitsauftrag aus dem JHA.
Ebenfalls entwickelt die Verwaltung gemäß politischem Antrag eigene Stadtrallyes, welche die Kinder
vorzugsweise in den Sommerferien absolvieren können.[
Dies ist ebenfalls ein offener Arbeitsauftrag aus dem JHA.
Bindungsgrad:
Nach Art gesetzlich bestimmt, nach Umfang kommunal disponibel
Allgemeine Erläuterungen:
Die Verträge mit allen Maßnahmeträgern wurden einheitlich bis 2018 verlängert und beinhalten vertraglich festgelegte
(Maximal)-Fördersummen bis Ende 2018:
Caritasverband
Katholische Kirche
180.000 € p.a. (Vertrag vom 24.09.2014)
100.000 € p.a.(Vertrag vom 11.12.2013)
Zudem wird eine Übermittagsbetreuung durch die Kath. Kirche St. Willbrordus gem. Vertrag vom 26.11.2012 angeboten
(Maximalzuschuss der Stadt: 10.000 €).
Förderung der städtischen Jugendarbeit u.a. für Freizeitmaßnahmen, Schulungen etc.
Personalkosten fallen in diesem Bereich u. a. auch für Vormundschaften, Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an.
Die Arbeit der Jugendpflege wurde bislang von der Jugendhilfeplanung mit übernommen. Ab dem Haushaltsjahr 2017
wurde hierfür wieder eine Stelle eingeplant, um die vielfältigen Aufgaben und Angebote (Spielplatzplanung, Ferien- und
Freizeitangebote, Steuerung Schulsozialarbeit, präventive Maßnahmen usw.) qualitativ weiterhin begleiten und steuern zu
können.
Der Maßnahmeträger Rheinflanke leistet die mobile Jugendarbeit.
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Entwurf zum Haushaltsplan 2018
Produktinformationen zum Teilplan
06
– Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06.366 – Einrichtungen der Jugendarbeit
Im Zuge der Umstrukturierung im Verwaltungsbereich hat der Fachdienst 4 auch die Beschaffung von Spielgeräten auf den
städtischen Spielplätzen übernommen. Diese sind regelmäßig investiv zu buchen.
Für den regelmäßigen Austausch von Spielgeräten (inkl. Aufbaukosten) sind jährlich 48.000 € vorgesehen. Zur
Fertigstellung des Spielplatzes „Bedburger Schweiz sind 68.000 € als investive Auszahlung in 2018 veranschlagt.
Demgegenüber steht ein Landeszuschuss in Höhe von 26.000 €. Ebenfalls im Jahr 2018 soll die Umgestaltung des
Spielplatzes in Kaster erfolgen (30.000 €). Als Verpflichtungsermächtigung (2018) wurden im Planjahr 2019 50.000 € zur
Neugestaltung der Spielfächen in Kirchtroisdorf vorgesehen.
In 2018 ist der Abbruch des Vordaches auf dem Gelände des Jugendzentrums vorgessehen, weil die Stützen stark rosten
(6.000,00 €) (Fachdienst 6)
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