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Beschlussvorlage (Adressweitergabe an die Bundeswehr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
142 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9196/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.12.2017 Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Adressweitergabe an die Bundeswehr Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Antrag zurückzuweisen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:  Familienname  Vornamen  gegenwärtige Anschrift. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird nunmehr beantragt, die betroffenen Jugendlichen persönlich anzuschreiben und auf Ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Ein entsprechender Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz ist auf der Homepage der Stadt Bedburg hinterlegt. Zudem veröffentlicht die Verwaltung jährlich eine Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister gemäß den §§ 36, 42 und 50 BMG (Bundesmeldegesetz) bzw. das Einwilligungserfordernis gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage der Stadt Bedburg eingestellt und an den Verwaltungsstandorten zum Aushang gebracht. Weiterhin werden bei der Anmeldung alle Bürger über das Widerspruchsrecht informiert. Aus Sicht der Verwaltung werden die Betroffenen infolgedessen hinreichend über Ihre Rechte informiert. Die Versendung von persönlichen Anschreiben wäre mit einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten für Porto und Papier verbunden. Alternativ wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die jährliche Bekanntmachung zusätzlich in den Bedburger Nachrichten zu veröffentlichen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-196/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Frau Courth ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-196/2017 Seite 3