Daten
Kommune
Bedburg
Größe
142 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9196/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.12.2017
Betreff:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Adressweitergabe an die Bundeswehr
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, den Antrag zurückzuweisen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des
Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich
sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des
Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname
Vornamen
gegenwärtige Anschrift.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der
Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem
Widerruf.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird nunmehr beantragt, die betroffenen
Jugendlichen persönlich anzuschreiben und auf Ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Ein entsprechender Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz ist auf der Homepage der Stadt Bedburg hinterlegt.
Zudem veröffentlicht die Verwaltung jährlich eine Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht
gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister gemäß den §§ 36, 42 und 50 BMG
(Bundesmeldegesetz) bzw. das Einwilligungserfordernis gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage der Stadt
Bedburg eingestellt und an den Verwaltungsstandorten zum Aushang gebracht. Weiterhin werden
bei der Anmeldung alle Bürger über das Widerspruchsrecht informiert.
Aus Sicht der Verwaltung werden die Betroffenen infolgedessen hinreichend über Ihre Rechte
informiert. Die Versendung von persönlichen Anschreiben wäre mit einem nicht zu vertretenden
Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten für Porto und Papier verbunden.
Alternativ wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die jährliche Bekanntmachung zusätzlich in
den Bedburger Nachrichten zu veröffentlichen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-196/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Frau Courth
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-196/2017
Seite 3