Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.09.17, 15:56
Aktualisiert
18.01.18, 10:01
Stichworte
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Drucksache: WP9-73/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
16.05.2017
Schul- und Bildungsausschuss
12.10.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Begründung:
Bereits am 16.06.2015 musste die Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes
Bedburg-Elsdorf über die Schließung der Martin Luther Förderschule beraten und hat diese aber
einstimmig bei zwei Enthaltungen abgelehnt, obwohl die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und
Schüler dauerhaft unterschritten wurde.
Es bestand politischer Konsens, dass eine (auslaufende) Schließung erst in Betracht kommt,
wenn eine alternative, Nachfolgebeschulung für die aktuellen Schülerinnen und Schüler der
Förderschule gefunden oder geschaffen wäre.
Nachdem eine vor allem verlässliche und dauerhafte Lösung mit der Jakob-van-Gils-Schule,
Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft gefunden wurde, hat der Förderschulzweckverband BedburgElsdorf in seiner Sitzung am 09.03.2017 beraten und die auslaufende Schließung der
Martin-Luther-Schule zum Sommer 2017 und die endgültige Schließung zum Sommer 2018
beschlossen.
Nach der Landtagswahl beabsichtigt die neue Landesregierung ein Moratorium (im
Referentenentwurf) zur Förderschulschließung. Diese neue Situation – von Rechtslage kann man
nicht reden – wurde in der Schulzweckversammlung am 27.07.2017 beraten. Im Ergebnis hat sich
die Mehrheit der Mitglieder gegen die Aufhebung der Schließung ausgesprochen.
Neben anderen rechtlichen Bedenken sieht selbst der Referentenentwurf lediglich eine
vorübergehende Aussetzung der Mindestgrößenverordnung bis zum 31.07.2019. Die Aussetzung
der Schließung hätte erneut zur Folge gehabt, dass wieder auf dem Rücken der betroffenen
Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Entscheidung herausgezögert worden wäre. Gerade
eine solche ungewisse Situation ist weder für die aktuellen Schülerinnen und Schüler zumutbar,
noch fördert sie künftig verstärkte Anmeldungen von neuen Schülerinnen und Schülern.
Insoweit begrüßt die Verwaltung ausdrücklich die Entscheidung der Zweckverbandsversammlung.
Zwischenzeitlich hat es weitere Gespräche mit dem Träger der Jakob-van-Gils-Schule gegeben.
Im Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg wurde bereits am 16.05.2017 über die aus
der Elternschaft zu klärenden Fragestellungen berichtet.
Zu der Frage, ob Lehrinnen und Lehrer z.B. im Rahmen einer Abordnung an die van-Gils-Schule
wechseln können, konnte zu Jahresbeginn ein `Einlenken´ der Bezirksregierung erzielt werden,
dass man entsprechenden Anträgen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stünde. Es wäre
auch sehr verwunderlich gewesen, wenn die `alleingelassenen´ Städte eine Lösung für
Schülerinnen und Schüler finden und dem Träger wechselwillige Lehrer/innen nicht erhalten kann.
Eine Abordnung ist grundsätzlich für 5 Jahre möglich und bedeutet für die abgeordneten Beamten
keine Nachteile. Es wird aber auch an die Verwaltung herangetragen, dass wechselwillige Lehrer
so beraten wurden, dass sie keine Abordnung beantragt haben. Über den Inhalt einer solchen
Beratung kann diesseits natürlich nichts berichtet werden.
Seit dem 01.08.2017 (also nach den Sommerferien 2017) können Schülerinnen und Schüler aus
Bergheim mit dem Förderschwerpunkt `Lernen´ an der Jakob-van-Gils-Schule beschult werden.
Neben dem Stammhaus in Bergheim wird hierzu das Gebäude der ehemaligen Helen-KellerSchule genutzt.
Aktuell wurde zusammen mit der Stadt Elsdorf und der Jacob-van-Gils-Schule vereinbart, dass die
jetzigen Schülerinnen und Schüler der Martin-Luther-Schule sowie deren Eltern in die neue Schule
eingeladen werden, um ihnen das mögliche Prozedere zum Sommer 2018 vorzustellen.
Die Eltern müssen aber auf jeden Fall zu gegebener Zeit einen Antrag auf Änderung des
Förderortes stellen. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht automatisch von der MartinBeschlussvorlage WP9-73/2017 1. Ergänzung
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Luther-Schule zur Jacob-van-Gils-Schule wechseln. Insofern besteht selbstverständlich für alle
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich eine andere Schule (auszu)suchen.
Die Verwaltung beabsichtigt in absehbarer Zeit den zu schließenden Vertrag als laufendes
Geschäft der Verwaltung mit dem Schulträger abzuschließen.
Bei aktuell 30 Schülerinnen und Schüler (dies werden bis zum Sommer 2018 nochmals deutlich
weniger) aus Bedburg, kämen Kosten von rund 36.000 € auf die Stadt Bedburg zu. Aktuell sind im
Haushalt für das Jahr 2017 rund 177.000 € als Zweckverbandsumlage eingeplant.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an Förderschulen ist aufgrund sich verändernder Zahlen der Schülerinnen und Schüler in Bedburg mit
entsprechenden Förderbedarfen nicht planbar. Daher ist die Lösung mittels eines privaten Schulträgers am
verlässlichsten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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