Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
13.01.14, 17:10
Aktualisiert
13.01.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
293/2013 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
- 61 -
30 / Recht
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zustand und Erhaltungsaufwand der Sportplätze Roter Ascheplatz Kronenweg und Sportplatz Urfeld
Kreuz Knippchen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
30/Recht
02.01.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 293/2013 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
02.01.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Zustand und Erhaltungsaufwand der Sportplätze Roter Ascheplatz Kronenweg und Sportplatz Urfeld Kreuz
Knippchen
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der 22. Sitzung des Ausschuss für Sport und Freizeit am 26.9.2013 wurde der Antrag der Spvg Wesseling-Urfeld 19/46 e.V.: Zweiter Kunstrasenplatz anstelle des Rote Ascheplatz; Vorlagen-Nr. 206/2013 erörtert.
Die Verwaltung wurde beauftragt, möglichst bis zur nächsten Sitzung parallel die Kosten sowohl für eine
mittelfristige Reparatur des vorhandenen Tennenplatzes als auch für den Umbau des Rote Ascheplatzes zu
einem Kunstrasenplatz zu ermitteln. Diese Kosten sollen gleichfalls für den Sportplatz Kreuz-Knippchen in
Urfeld dargestellt werden.
In der 23. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 28.11.2013 hat die Verwaltung in der Vorlage
293/2013 die gewünschten Zahlen vorgelegt. Nach eingehender Diskussion fasste der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird zur nächsten Sitzung vertagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, aktuelle Zahlen hinsichtlich des Trainings- und Spielbetriebes beider Plätze
sowie des Kunstrasenplatzes Berzdorf zum Vergleich zu ermitteln. Diese Zahlen sind den Fraktionen vorab
für ihre Beratungen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist den Fraktionen mitzuteilen, welche derjenigen Nutzungsbeschränkungen, die seinerzeit
durch gerichtlichen Vergleich mit dem Kläger Alfred Wedmann erwirkt worden sind, nach dessen Ableben für
den Sportplatz Kreuz-Knippchen weiterhin gelten.
Vor der nächsten Ausschusssitzung am 30.01.2014 soll eine Besichtigung beider Sportplätze stattfinden, zu
der auch Vertreter der nutzenden Vereine einzuladen sind.
2. Lösung
A aktuelle Zahlen hinsichtlich des Trainings- und Spielbetriebes
Die Verwaltung hat am 23.12.2013 allen Fraktionen per e-Mail die gewünschten aktuellen Nutzerzahlen der
Plätze
- Kreuz-Knipchen,
- Rote-Ascheplatz,
- Kunstrasenplatz Berzdorf,
übermittelt.
Zusätzlich sind diese als Anlage 1 beigefügt.
B Nutzungsbeschränkungen, welche für den Platz Kreuz-Knippchen gelten
Ausgangssituation:
I. Gesetzliche Regelungen
1. Einhaltung der Ruhezeiten von 13.00 – 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen (vgl. § 2 Abs. 5 S. 1 der
18. BImSchV).
2. Am Sonntag darf nur ein Spiel stattfinden (vgl. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 der 18. BImSchV und Beschluss des
OVG Münster vom 26.10.2005).
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II. Anordnungen der Stadt bzw. Selbstverpflichtungen der Vereine anlässlich des Vergleichs vor dem
OVG Münster
1. Der Sportplatz ist außerhalb der Sport- und Trainingszeiten und eine Stunde nach Spielende zu schließen.
2. An gesetzlichen Feiertagen darf nicht gespielt werden
3. Laute Musik und Hupkonzerte sind grundsätzlich zu vermeiden.
4. Die Trainingszeiten sind auf Montag – Freitag und auf 16.00 – 21.00 Uhr zu beschränken.
5. Die Spielzeiten sind im Laufe der Saison bis einschließlich 21.00 Uhr beschränkt.
6. Die besonderen Verkehrsregelungen an der Sporthalle (Einbahnstraße) sowie die Parksituation sind zu
beachten.
Der Bereich Recht hat die Vereine „Weiß-Blau Urfeld“ und „Spielvereinigung Wesseling-Urfeld“ wiederholt
auf diese Beschränkungen hingewiesen, so mit Schreiben vom 21.03.2005 und 18.05.2012.
Gleichlautende Schreiben wurden auch vom Bereich Sport und Freizeit wiederholt erstellt.
Im Sommer 2013 wurde von den Bereichen Recht sowie Sport und Freizeit eingehend erörtert, ob und welche der Auflagen des Oberverwaltungsgerichtes Münster durch das Ableben des Klägers (Nachbarschaftsklage) hinfällig geworden sind und inwieweit die Nutzungsmöglichkeiten des Sportplatzes wieder ausgeweitet werden können.
Das Prüfungsergebnis wurde den Vereinen mit Schreiben vom 10.07.2013 (siehe Anlage 2) mitgeteilt.
Somit ist eine intensivere Nutzung des Platzes – mit Ausnahme der gesetzlichen Regelungen (s.o.) - durchaus wieder möglich. Die Verwaltung weist aber auf folgendes hin:
Der damalige Kläger hat in mehreren Prozessen seine nachbarlichen Interessen bezüglich Sportlärms usw.
gerichtlich vom VG Köln und OVG Münster überprüfen lassen. Die Gerichte haben seine Abwehransprüche
dem Grunde nach anerkannt und es wurden mit der Stadt und den beigeladenen Fußballvereinen Vergleiche
und Absprachen getroffen, um die von ihm vorgetragenen Beeinträchtigungen zu minimieren. Ein neuer
Nachbar des Sportplatzes kann gleiche oder ähnliche Beeinträchtigungen und Störungen geltend machen.
Dann ist mit erneuten Nutzungseinschränkungen des Platzes zu rechnen.
C Ortsbesichtigung der beiden Plätze Kreuz-Knippchen und Rote Ascheplatz
In Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden soll die Besichtigung des Platzes Kreuz-Knippchen am Donnerstag, den 30.01.2013 um 17.00 Uhr erfolgen. Dauer ca. 45 min. Treffpunkt am Parkplatz/Eingangsbereich
zum Sportplatz.
Im Anschluss findet um 18.00 Uhr die Besichtigung des Rote-Ascheplatzes statt. Treffpunkt ist der Eingangsbereich zum Sportplatz an der Jahnstraße, Rückseite der Kronenbuschhalle. Dauer ca. 45 min.
Wegen dieser beiden Ortsbesichtigungen wird der Beginn der Sitzung des Sportausschusses am
28.01.2013 im Ratssaal des neuen Rathauses von 18.00 Uhr auf 19.00 Uhr verschoben.
3. Alternativen
Sind in der Vorlage 293/2013 dargestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind in der Vorlage 293/2013 dargestellt.
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