Daten
Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
11.06.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-87/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
28.11.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg dem Antrag der
FWG-Fraktion zu entsprechen und die Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg
entsprechend der Anlage 3 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 12.04.2017 beantragte die FWG Fraktion eine Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Seitens der Fraktion
wurde vorgeschlagen, sich an die Kölner Stadtordnung hinsichtlich der Verwarn- und Bußgeldhöhe
zu orientieren.
Die in der Anlage 3 geänderten bzw. angepassten Verwarn- und Bußgeldbeträge sind in
Anlehnung an die Kölner Stadtordnung erfolgt. Da die Stadt Köln als kreisfreie Stadt darüber
hinaus weitere Möglichkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten hat, wurde unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte im Außendienst der Stadt Bedburg die
Tatbestände überarbeitet und angepasst.
Auch wenn es sich um sogenannte geringfügige Verstöße handelt, so hat der bisher niedrige
Verwarngeldrahmen dazu geführt, dass bei Ahndungen von diversen Verstößen, insbesondere bei
Großveranstaltungen, eine nachhaltige Beachtung der geltenden Vorschriften nicht festgestellt
werden konnte.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Verstößen von besonderer Bedeutung (z.B.
Abfallablagerungen oder Verschmutzung der Umwelt) die entsprechenden speziellen
Rechtsvorschriften Anwendung finden.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung in der derzeit gültigen Fassung ist als Anlage 2 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
-keine-
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-87/2017
Seite 2