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Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
11.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: 	Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017) Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: 	Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-87/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 28.11.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg dem Antrag der FWG-Fraktion zu entsprechen und die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg entsprechend der Anlage 3 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 12.04.2017 beantragte die FWG Fraktion eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Seitens der Fraktion wurde vorgeschlagen, sich an die Kölner Stadtordnung hinsichtlich der Verwarn- und Bußgeldhöhe zu orientieren. Die in der Anlage 3 geänderten bzw. angepassten Verwarn- und Bußgeldbeträge sind in Anlehnung an die Kölner Stadtordnung erfolgt. Da die Stadt Köln als kreisfreie Stadt darüber hinaus weitere Möglichkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten hat, wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte im Außendienst der Stadt Bedburg die Tatbestände überarbeitet und angepasst. Auch wenn es sich um sogenannte geringfügige Verstöße handelt, so hat der bisher niedrige Verwarngeldrahmen dazu geführt, dass bei Ahndungen von diversen Verstößen, insbesondere bei Großveranstaltungen, eine nachhaltige Beachtung der geltenden Vorschriften nicht festgestellt werden konnte. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Verstößen von besonderer Bedeutung (z.B. Abfallablagerungen oder Verschmutzung der Umwelt) die entsprechenden speziellen Rechtsvorschriften Anwendung finden. Die Ordnungsbehördliche Verordnung in der derzeit gültigen Fassung ist als Anlage 2 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: -keine- Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-87/2017 Seite 2