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Beschlussvorlage (Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
11.06.18, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9122/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 28.11.2017 Rat der Stadt Bedburg 19.12.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg Frau/Herrn ___________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zu wählen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die derzeitige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg Frau Maria Theresia Köcher-Stoll wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 24.03.2015 gewählt. Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt in der Regel fünf Jahre. Frau Köcher-Stoll hat jedoch mitgeteilt, dass sie das Ehrenamt aus nachvollziehbaren persönlichen Gründen vorzeitig niederlegen möchte. Gemäß § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz bleibt die bisherige Amtsperson bis zur Wahl einer Nachfolgerin / eines Nachfolgers im Amt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Verwaltungsvorschrift zu § 3 SCHAG NRW) hat die Verwaltung im Benehmen mit dem Amtsgericht Bergheim sowohl in der Presse als auch im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 05.09.2017 bekannt gemacht, dass sich geeignete Personen bis zum 06.10.2017 zur Wahl für die 5-jährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg zur Wahl stellen können. Aufgrund der o. a. Bekanntmachungen ist nachfolgende Bewerbung eingegangen: - Dirk Reinhardt, 50181 Bedburg Der o. a. Bewerber erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Schiedsperson. Die Bewerbung ist als Anlage im nichtöffentlichen Teil beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Courth ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-122/2017 Seite 2