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Mitteilungsvorlage (Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
91 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-47/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: In seiner Sitzung am 05.07.2016 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, dass die Verwaltung der Spendenmittel für die Flüchtlingsarbeit von drei Personen verwaltet wird. Neben dem Bürgermeister oder einer von ihm benannten Person entscheiden die Herren Michael Lambertz sowie Achim Niepel über die Verwendung der Spendenmittel. Insgesamt sind für die Verwendung in der Flüchtlingsarbeit Spenden in Höhe von rd. 6.000,00 € eingegangen. Davon wurden rd. 3.500,00€ für verschiedene Spiel- und Sportmaterialien sowie Mittel zur Durchführung von Feierlichkeiten im Rahmen der Brauchtumspflege verwandt. Auch in diesem Jahr wird wieder die Teilnahme an einem eigens auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge abgestellten Schwimmkurs unterstützt. Um die Eigenverantwortung und Beständigkeit zu fördern, wird vor Beginn lediglich ein Teilbetrag der Kosten zugesagt; der verbleibende Anteil ist als Eigenanteil durch die Teilnehmer zu zahlen. Eine Erstattung des Eigenanteils erfolgt nur, wenn der Kurs abgeschlossen und eine entsprechende Bescheinigung des Veranstalters vorgelegt wird. Die Verwendung der Spendenmittel erfolgt grundsätzlich immer unter den Voraussetzungen, dass die begünstigte Person Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht und keine anderen (Förder-)Mittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls soll die zu fördernde Maßnahme die Teilnahme am `normalen sozialen Leben´ fördern. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-47/2017 Seite 2