Daten
Kommune
Bedburg
Größe
91 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-47/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
In seiner Sitzung am 05.07.2016 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, dass die Verwaltung
der Spendenmittel für die Flüchtlingsarbeit von drei Personen verwaltet wird. Neben dem
Bürgermeister oder einer von ihm benannten Person entscheiden die Herren Michael Lambertz
sowie Achim Niepel über die Verwendung der Spendenmittel.
Insgesamt sind für die Verwendung in der Flüchtlingsarbeit Spenden in Höhe von rd. 6.000,00 €
eingegangen. Davon wurden rd. 3.500,00€ für verschiedene Spiel- und Sportmaterialien sowie
Mittel zur Durchführung von Feierlichkeiten im Rahmen der Brauchtumspflege verwandt.
Auch in diesem Jahr wird wieder die Teilnahme an einem eigens auf die Bedürfnisse der
Flüchtlinge abgestellten Schwimmkurs unterstützt. Um die Eigenverantwortung und Beständigkeit
zu fördern, wird vor Beginn lediglich ein Teilbetrag der Kosten zugesagt; der verbleibende Anteil
ist als Eigenanteil durch die Teilnehmer zu zahlen.
Eine Erstattung des Eigenanteils erfolgt nur, wenn der Kurs abgeschlossen und eine
entsprechende Bescheinigung des Veranstalters vorgelegt wird.
Die Verwendung der Spendenmittel erfolgt grundsätzlich immer unter den Voraussetzungen, dass
die begünstigte Person Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht und
keine anderen (Förder-)Mittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls soll die zu fördernde Maßnahme
die Teilnahme am `normalen sozialen Leben´ fördern.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
stellv. Fachdienstleiterin
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-47/2017
Seite 2