Daten
Kommune
Bedburg
Größe
308 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9125/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
05.10.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Instandsetzung von Straßen
hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beschließt die Sanierung in
2018 der Straße(n)
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
2019 der Straße(n)
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
2020 der Straße(n)
_______________________________________________________________
_______________________________________________________________________
2021 der Straße(n)
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
2022 der Straße(n)
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
und die Veranschlagung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel und Beiträge.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemeines:
Im Jahre 2015 wurden die stadteigenen Straßen durch die Firma Eagle Eye befahren und eine
Zustandserfassung durchgeführt.
Die Deutsche Tiefbauberatung, die die gesamte Maßnahme begleitet hat, hat ein
Straßenerhaltungskonzept erarbeitet, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 03.11.2015
vorgestellt wurde (WP9-195/2015).
In der Sitzung des Bauausschusses vom 12.04.2016 war man einvernehmlich, dass zunächst die
Straßen, die mit Zustandsklasse 7 bewertet waren, einer näheren Betrachtung unterzogen werden
(WP 9-66/2016).
Das hiermit beauftragte Ing.-Büro H. Berg & Partner GmbH, Aachen, hat die Ergebnisse in der
Sitzung des Bauausschusses am 14.02.2017 vorgestellt (WP 9-19/2017).
Einstimmig beschlossen wurde, dass der Bauausschuss in der nächsten Sitzung eine
Prioritätenliste für die nächsten 5 Jahre verabschieden soll.
Übersicht der Maßnahmen Ing.-Büro Berg mit überschlägigen Baukosten:
Nr. Straßenname/Bereich
Kosten Hausan- Kosten Kanal
schlüsse
einschl. Ing.
einschl. Ing.
Kurzfristig durchzuführende Erneuerungsmaßnahmen (1 bis 3 Jahre):
1.
Germaniastraße
450.000,00 €
54.000,00 €
170.000,00 €
2.
Lipper Berg
Bereich Germaniastraße
460.000,00 €
70.000,00 €
138.000,00 €
bis
Einmündung zur
Lindenstraße
3.
Martin-Flücken-Straße
190.000,00 €
25.000,00 €
35.000,00 €
4.
Schulpfad
345.000,00 €
235.000,00 €
300.000,00 €
5.
Leitweg
Bereich Adolf-Silverberg490.000,00 €
70.000,00 €
310.000,00 €
Straße bis
Akazienweg
Summe
1.935.000,00 €
454.000,00 €
953.000,00 €
Mittelfristig durchzuführende Erneuerungsmaßnahmen (3 bis 5 Jahre) –ohne Ing. 6.
Lipper Berg
150.000,00 €
Bereich zwischen Hs-Nr. 35-53
7.
Leitweg
700.000,00 €
Bereich zwischen Akazienweg und
Bedburger Schweiz
8.
Meßweg
545.000,00 €
9.
Oeppenstraße
360.000,00 €
10.
Eduard-Beerbaum-Straße
15.000,00 €
Abschnitt Hs-Nr. 8 bis Anschluss
Pflaster
Summe:
Beschlussvorlage WP9-125/2017
Kosten Straßen
Brutto einschl. Ing.
1.770.000,00 €
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STADT BEDBURG
11.
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Kombinierte Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen – ohne Ing. Brunnenstraße
Risssanierung:
8.000,00 €
Fahrbahnerneuerung
Sammelstraße:
Stichweg:
Summe:
1.277.000,00 €
715.000,00 €
2.000.000,00 €
Abschreibungen/Sonderposten:
Straßenname
Lipper Berg
Germaniastraße
Aufbauart
Restnutzungsgesamter
gesamte
Restbuchwert
Sonderposten
gesamte
dauer zum
Restbuchwert zum Sonderposten zum zum 31.12.16 pro zum 31.12.16 pro
Fläche in qm
31.12.2016
31.12.16 in €
31.12.16 in €
qm in €
qm in €
Fahrbahn
16
6.169,00
105.829,34
-100.537,92
17,16
-16,30
Gehweg
40
2.581,00
83.386,15
-79.216,85
32,31
-30,69
Fahrbahn
0
1,00
-1,00
Gehweg
28
389,00
7.352,10
-3.381,96
18,90
16
911,00
15.628,18
-7.188,99
17,15
-7,89
40
324,00
10.467,69
-4.815,15
32,31
-14,86
Martin-Flücken-Straße Fahrbahn
Gehweg
Schulpfad
Leitweg
Meßweg
Oeppenstraße
Fahrbahn
0
Der Schulpfad wurde bei der Millendorfer Str. erfasst.
Gehweg
21
Der Schulpfad wurde bei der Millendorfer Str. erfasst.
Fahrbahn
16
7.040,00
120.771,40
Gehweg
21
5.034,00
Fahrbahn
16
2.306,00
Gehweg
21
Parkflächen
-
-
-8,69
-
17,18
-16,32
-55.554,82
17,16
-7,89
86.493,27
-39.786,90
17,18
-7,90
39.559,52
-18.197,43
17,16
-7,89
984,00
16.906,91
-7.777,18
17,18
-7,90
18
441,00
7.938,00
-3.651,48
18,00
-8,28
Fahrbahn
16
1.526,00
26.178,56
-22.775,37
17,16
-14,92
Gehweg
21
985,00
16.924,09
-14.723,96
17,18
-14,95
Der o. a. Tabelle kann entnommen werden, wie hoch die Abschreibungen und die Sonderposten
in der Bilanz für die einzelnen Straßen ausgewiesen sind.
Für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 musste das städtische Vermögen, hierunter zählen auch
die Straßen, bewertet werden. Seinerzeit wurde hiermit ein Fachbüro beauftragt. Als Ergebnis der
Bewertung ergab sich ein zahlenmäßiger Wert mit der Angabe der Restnutzungsdauer der Straße.
Demgegenüber wurden Sonderposten gebildet. Die Sonderposten stellen im Bereich der Straßen
i. d. R. die Beiträge der Anlieger, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes
(KSG) bzw. dem Baugesetzbuch (BauGB( entrichtet worden sind. Wird nunmehr eine Straße
komplett ausgebaut, wird der Restwert der Straße in einer Summe komplett abgeschrieben, der
Sonderposten wird demgegenüber ertragswirksam aufgelöst.
KAG/BauGB:
Sofern Straßen nicht nur saniert werden, sondern komplett ausgebaut werden, müssen von den
Anliegern Beiträge nach den Bestimmungen des KAG bzw. BauGB erhoben werden. Für den
erstmaligen Ausbau einer Straße werden Beiträge nach BauGB erhoben. Beiträge nach KAG
werden für Straßen, die bereits schon mal hergestellt und i. d. R. abgerechnet worden sind,
erhoben.
Der Unterschied liegt im Kostenanteil. Während bei Maßnahmen nach KAG rund 50 % der
beitragsfähigen Kosten abgerechnet werden, sind es nach BauGB 90 %.
Bei den oben in Frage kommenden Maßnahmen muss eine Abrechnung nach KAG vorgenommen
werden.
Beschlussvorlage WP9-125/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Einzelbetrachtung:
Kurzfristige Maßnahmen
1. Germaniastraße
Die Germaniastraße ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Ein kompletter Neuausbau
ist erforderlich.
Bezüglich des Zeitpunktes zum Neubau der Straße ist folgendes zu beachten bzw. sollte vorab
geklärt sein:
1. Erschließungsfunktion:
Bleibt die Germaniastraße eine reine Wohnstraße oder soll eine Anbindung an die Lindenstraße
erfolgen?
2. Bahnübergang Erkelenzer Straße
In wie weit greift die geplante Verlegung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße in die
Germaniastraße ein ?
3. Im Masterplan Mobilität und Verkehr in Bedburg wird vorgeschlagen, die Germaniastraße als
Fahrradstraße auszuweisen
4. Kanal
Der Kanal ist im unteren Teil aus dem Jahre 1950, im oberen Teil (Bereich ehemaliges RWE
Grundstück) aus 1958. Da eine neue Straße je nach Ausbauart eine Abschreibungsdauer von 45
bis 55 Jahre hat, sollte der Kanal ebenfalls erneuert werden.
Hinzu kommt, dass festgestellt wurde, dass der Kanal in der Germaniastraße nicht durchgängig
verlegt ist. Zwischen den Haus-Nr. 12 und 14 ist auf ca. 125 m kein Kanal vorhanden.
2. Lipper Berg, Bereich Germaniastraße bis Einmündung Querspange Lindenstraße
Dieser Bereich ist ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand.
Nach hiesiger Einschätzung sind hier keine besonderen kritischen Punkte zu beachten. Der Kanal
ist aus dem Jahre 1950 und sollte ebenfalls erneuert werden.
3. Martin-Flücken-Straße
Die Martin-Flücken-Straße weist ebenfalls keine Besonderheiten auf. Der Kanal ist aus dem Jahre
1967. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden.
4. Schulpfad
Der Schulpfad weist ebenfalls keine Besonderheiten auf. Der Kanal ist aus dem Jahre 1968. Auf
Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden.
Beschlussvorlage WP9-125/2017
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Sitzungsvorlage
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5 Leitweg, Bereich Adolf-Silverberg-Straße bis Akazienweg
Der Gehwegebereich bzw. die Stellflächen auf der südlichen Seite der Straße Leitweg im Bereich
der Hs-Nr. 3 bis 45 befinden sich im Privatbesitz. Hier stellt sich die Frage, ob durch die Stadt
Bedburg versucht werden sollte, die Grundstücke zu erwerben oder ein Ausbau der Straße ohne
diese Flächen zu planen. Die vorhandene öffentliche Fläche weist eine Breite zwischen 8,5 m und
9,00 m aus, die auch ohne den Erwerb der Privatflächen einen Neuausbau möglich machen sollte.
Der Kanal ist aus dem Jahre 1961. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert
werden.
Mittelfristige Maßnahmen
6. Lipper Berg, zwischen Hs-Nr. 35 und 53
Dieser Bereich der Straße Lipper Berg soll im Rahmen eines Teilausbaus erneuert werden. Die
Nebenanlagen sind in einem guten Zustand und müssen nicht erneuert werden. Besonderheiten
sind keine zu beachten. Der Kanal ist aus dem Jahre 1968. Auf Grund des Alters sollte auch hier
der Kanal erneuert werden.
7. Leitweg, Abschnitt Akazienweg bis Bedburger Schweiz
Dieser Teilabschnitt der Straße Leitweg muss im Vollausbau erneuert werden. Keine
Besonderheiten, aber relativ hohe Abschreibungskosten. Der Kanal ist aus dem Jahre 1961 tlw.
Aus dem Jahre 1964. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden.
8. Meßweg
Beim Meßweg wird vorgeschlagen, den Straßenabschnitt von Kreuzung Kettelerstraße bis zur
august-Macke-Straße entsprechend der August-Macke-Straße zu gestalten. Keine
Besonderheiten, aber auch hier relativ hohe Abschreibungskosten.
Der Kanal ist aus dem Jahre 1987. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert
werden.
9. Oeppenstraße
In der Oeppenstraße wurde der Kanal im Jahre 2005 erneuert. Der erforderlich anschließende
Straßenneuausbau wurde bis heute nicht durchgeführt. Keine sonstigen Besonderheiten.
10. Eduard-Beerbaum-Straße
Die Maßnahme in der Eduard-Beerbaum-Straße ist eine Unterhaltungsmaßnahme, die im
nächsten Jahr durchgeführt werden wird. Kosten für die Anlieger fallen keine an.
11. Brunnenstraße
In diesem Jahr wurde bereits die vorgeschlagene Risssanierung auf der Brunnenstraße
durchgeführt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Straße weiterhin im Auge zu behalten,
aber vorerst keinen Termin für die Sanierung der Straße festzulegen.
Beschlussvorlage WP9-125/2017
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Sonstiges
Burging
Nach Auskunft des FD 5 könnte der Bebauungsplan für die Burgstraße in 2018 zur Rechtskraft
gelangen. Die Verfahrensunterlagen zur Aufhebung sind erarbeitet, so dass die frühzeitigt
Beteiligung gestartet werden kann. Zur Offenlage der Planung könnten dann parallel Angebote für
die Neuaufstellung des BP 3a/Lipp eingeholt werden.
Im Kellergarten
Der seinerzeit vorliegende Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung ist nicht weiter verfolgt
worden, so dass eine Änderung nicht vorgesehen ist.
Es stellt sich die frage, ob der Ausbau der Straße Im Kellergarten näher untersucht werden soll?
Anmerkung der Verwaltung
Bei den o.a. Kosten handelt es sich um grobe Kostenschätzungen. Bei Maßnahmen die
beschlossen werden, wird in jedem Fall vorher nochmals eine Kamerabefahrung des Kanals
einschließlich der Hausanschlüsse durchgeführt um festzustellen, ob ein gänzlicher Neubau
erforderlich ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Weigelt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
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