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Beschlussvorlage (Instandsetzung von Straßen hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
308 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Beschlussvorlage (Instandsetzung von Straßen
hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022) Beschlussvorlage (Instandsetzung von Straßen
hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022) Beschlussvorlage (Instandsetzung von Straßen
hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022) Beschlussvorlage (Instandsetzung von Straßen
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hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9125/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 05.10.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Instandsetzung von Straßen hier: Maßnahmenkonzept für die Jahre 2018 bis 2022 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beschließt die Sanierung in 2018 der Straße(n) _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 2019 der Straße(n) _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 2020 der Straße(n) _______________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 2021 der Straße(n) _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 2022 der Straße(n) _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ und die Veranschlagung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel und Beiträge. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeines: Im Jahre 2015 wurden die stadteigenen Straßen durch die Firma Eagle Eye befahren und eine Zustandserfassung durchgeführt. Die Deutsche Tiefbauberatung, die die gesamte Maßnahme begleitet hat, hat ein Straßenerhaltungskonzept erarbeitet, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 03.11.2015 vorgestellt wurde (WP9-195/2015). In der Sitzung des Bauausschusses vom 12.04.2016 war man einvernehmlich, dass zunächst die Straßen, die mit Zustandsklasse 7 bewertet waren, einer näheren Betrachtung unterzogen werden (WP 9-66/2016). Das hiermit beauftragte Ing.-Büro H. Berg & Partner GmbH, Aachen, hat die Ergebnisse in der Sitzung des Bauausschusses am 14.02.2017 vorgestellt (WP 9-19/2017). Einstimmig beschlossen wurde, dass der Bauausschuss in der nächsten Sitzung eine Prioritätenliste für die nächsten 5 Jahre verabschieden soll. Übersicht der Maßnahmen Ing.-Büro Berg mit überschlägigen Baukosten: Nr. Straßenname/Bereich Kosten Hausan- Kosten Kanal schlüsse einschl. Ing. einschl. Ing. Kurzfristig durchzuführende Erneuerungsmaßnahmen (1 bis 3 Jahre): 1. Germaniastraße 450.000,00 € 54.000,00 € 170.000,00 € 2. Lipper Berg Bereich Germaniastraße 460.000,00 € 70.000,00 € 138.000,00 € bis Einmündung zur Lindenstraße 3. Martin-Flücken-Straße 190.000,00 € 25.000,00 € 35.000,00 € 4. Schulpfad 345.000,00 € 235.000,00 € 300.000,00 € 5. Leitweg Bereich Adolf-Silverberg490.000,00 € 70.000,00 € 310.000,00 € Straße bis Akazienweg Summe 1.935.000,00 € 454.000,00 € 953.000,00 € Mittelfristig durchzuführende Erneuerungsmaßnahmen (3 bis 5 Jahre) –ohne Ing. 6. Lipper Berg 150.000,00 € Bereich zwischen Hs-Nr. 35-53 7. Leitweg 700.000,00 € Bereich zwischen Akazienweg und Bedburger Schweiz 8. Meßweg 545.000,00 € 9. Oeppenstraße 360.000,00 € 10. Eduard-Beerbaum-Straße 15.000,00 € Abschnitt Hs-Nr. 8 bis Anschluss Pflaster Summe: Beschlussvorlage WP9-125/2017 Kosten Straßen Brutto einschl. Ing. 1.770.000,00 € Seite 2 STADT BEDBURG 11. Sitzungsvorlage Seite: 3 Kombinierte Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen – ohne Ing. Brunnenstraße Risssanierung: 8.000,00 € Fahrbahnerneuerung Sammelstraße: Stichweg: Summe: 1.277.000,00 € 715.000,00 € 2.000.000,00 € Abschreibungen/Sonderposten: Straßenname Lipper Berg Germaniastraße Aufbauart Restnutzungsgesamter gesamte Restbuchwert Sonderposten gesamte dauer zum Restbuchwert zum Sonderposten zum zum 31.12.16 pro zum 31.12.16 pro Fläche in qm 31.12.2016 31.12.16 in € 31.12.16 in € qm in € qm in € Fahrbahn 16 6.169,00 105.829,34 -100.537,92 17,16 -16,30 Gehweg 40 2.581,00 83.386,15 -79.216,85 32,31 -30,69 Fahrbahn 0 1,00 -1,00 Gehweg 28 389,00 7.352,10 -3.381,96 18,90 16 911,00 15.628,18 -7.188,99 17,15 -7,89 40 324,00 10.467,69 -4.815,15 32,31 -14,86 Martin-Flücken-Straße Fahrbahn Gehweg Schulpfad Leitweg Meßweg Oeppenstraße Fahrbahn 0 Der Schulpfad wurde bei der Millendorfer Str. erfasst. Gehweg 21 Der Schulpfad wurde bei der Millendorfer Str. erfasst. Fahrbahn 16 7.040,00 120.771,40 Gehweg 21 5.034,00 Fahrbahn 16 2.306,00 Gehweg 21 Parkflächen - - -8,69 - 17,18 -16,32 -55.554,82 17,16 -7,89 86.493,27 -39.786,90 17,18 -7,90 39.559,52 -18.197,43 17,16 -7,89 984,00 16.906,91 -7.777,18 17,18 -7,90 18 441,00 7.938,00 -3.651,48 18,00 -8,28 Fahrbahn 16 1.526,00 26.178,56 -22.775,37 17,16 -14,92 Gehweg 21 985,00 16.924,09 -14.723,96 17,18 -14,95 Der o. a. Tabelle kann entnommen werden, wie hoch die Abschreibungen und die Sonderposten in der Bilanz für die einzelnen Straßen ausgewiesen sind. Für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 musste das städtische Vermögen, hierunter zählen auch die Straßen, bewertet werden. Seinerzeit wurde hiermit ein Fachbüro beauftragt. Als Ergebnis der Bewertung ergab sich ein zahlenmäßiger Wert mit der Angabe der Restnutzungsdauer der Straße. Demgegenüber wurden Sonderposten gebildet. Die Sonderposten stellen im Bereich der Straßen i. d. R. die Beiträge der Anlieger, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KSG) bzw. dem Baugesetzbuch (BauGB( entrichtet worden sind. Wird nunmehr eine Straße komplett ausgebaut, wird der Restwert der Straße in einer Summe komplett abgeschrieben, der Sonderposten wird demgegenüber ertragswirksam aufgelöst. KAG/BauGB: Sofern Straßen nicht nur saniert werden, sondern komplett ausgebaut werden, müssen von den Anliegern Beiträge nach den Bestimmungen des KAG bzw. BauGB erhoben werden. Für den erstmaligen Ausbau einer Straße werden Beiträge nach BauGB erhoben. Beiträge nach KAG werden für Straßen, die bereits schon mal hergestellt und i. d. R. abgerechnet worden sind, erhoben. Der Unterschied liegt im Kostenanteil. Während bei Maßnahmen nach KAG rund 50 % der beitragsfähigen Kosten abgerechnet werden, sind es nach BauGB 90 %. Bei den oben in Frage kommenden Maßnahmen muss eine Abrechnung nach KAG vorgenommen werden. Beschlussvorlage WP9-125/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Einzelbetrachtung: Kurzfristige Maßnahmen 1. Germaniastraße Die Germaniastraße ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Ein kompletter Neuausbau ist erforderlich. Bezüglich des Zeitpunktes zum Neubau der Straße ist folgendes zu beachten bzw. sollte vorab geklärt sein: 1. Erschließungsfunktion: Bleibt die Germaniastraße eine reine Wohnstraße oder soll eine Anbindung an die Lindenstraße erfolgen? 2. Bahnübergang Erkelenzer Straße In wie weit greift die geplante Verlegung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße in die Germaniastraße ein ? 3. Im Masterplan Mobilität und Verkehr in Bedburg wird vorgeschlagen, die Germaniastraße als Fahrradstraße auszuweisen 4. Kanal Der Kanal ist im unteren Teil aus dem Jahre 1950, im oberen Teil (Bereich ehemaliges RWE Grundstück) aus 1958. Da eine neue Straße je nach Ausbauart eine Abschreibungsdauer von 45 bis 55 Jahre hat, sollte der Kanal ebenfalls erneuert werden. Hinzu kommt, dass festgestellt wurde, dass der Kanal in der Germaniastraße nicht durchgängig verlegt ist. Zwischen den Haus-Nr. 12 und 14 ist auf ca. 125 m kein Kanal vorhanden. 2. Lipper Berg, Bereich Germaniastraße bis Einmündung Querspange Lindenstraße Dieser Bereich ist ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand. Nach hiesiger Einschätzung sind hier keine besonderen kritischen Punkte zu beachten. Der Kanal ist aus dem Jahre 1950 und sollte ebenfalls erneuert werden. 3. Martin-Flücken-Straße Die Martin-Flücken-Straße weist ebenfalls keine Besonderheiten auf. Der Kanal ist aus dem Jahre 1967. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden. 4. Schulpfad Der Schulpfad weist ebenfalls keine Besonderheiten auf. Der Kanal ist aus dem Jahre 1968. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden. Beschlussvorlage WP9-125/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 5 Leitweg, Bereich Adolf-Silverberg-Straße bis Akazienweg Der Gehwegebereich bzw. die Stellflächen auf der südlichen Seite der Straße Leitweg im Bereich der Hs-Nr. 3 bis 45 befinden sich im Privatbesitz. Hier stellt sich die Frage, ob durch die Stadt Bedburg versucht werden sollte, die Grundstücke zu erwerben oder ein Ausbau der Straße ohne diese Flächen zu planen. Die vorhandene öffentliche Fläche weist eine Breite zwischen 8,5 m und 9,00 m aus, die auch ohne den Erwerb der Privatflächen einen Neuausbau möglich machen sollte. Der Kanal ist aus dem Jahre 1961. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden. Mittelfristige Maßnahmen 6. Lipper Berg, zwischen Hs-Nr. 35 und 53 Dieser Bereich der Straße Lipper Berg soll im Rahmen eines Teilausbaus erneuert werden. Die Nebenanlagen sind in einem guten Zustand und müssen nicht erneuert werden. Besonderheiten sind keine zu beachten. Der Kanal ist aus dem Jahre 1968. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden. 7. Leitweg, Abschnitt Akazienweg bis Bedburger Schweiz Dieser Teilabschnitt der Straße Leitweg muss im Vollausbau erneuert werden. Keine Besonderheiten, aber relativ hohe Abschreibungskosten. Der Kanal ist aus dem Jahre 1961 tlw. Aus dem Jahre 1964. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden. 8. Meßweg Beim Meßweg wird vorgeschlagen, den Straßenabschnitt von Kreuzung Kettelerstraße bis zur august-Macke-Straße entsprechend der August-Macke-Straße zu gestalten. Keine Besonderheiten, aber auch hier relativ hohe Abschreibungskosten. Der Kanal ist aus dem Jahre 1987. Auf Grund des Alters sollte auch hier der Kanal erneuert werden. 9. Oeppenstraße In der Oeppenstraße wurde der Kanal im Jahre 2005 erneuert. Der erforderlich anschließende Straßenneuausbau wurde bis heute nicht durchgeführt. Keine sonstigen Besonderheiten. 10. Eduard-Beerbaum-Straße Die Maßnahme in der Eduard-Beerbaum-Straße ist eine Unterhaltungsmaßnahme, die im nächsten Jahr durchgeführt werden wird. Kosten für die Anlieger fallen keine an. 11. Brunnenstraße In diesem Jahr wurde bereits die vorgeschlagene Risssanierung auf der Brunnenstraße durchgeführt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Straße weiterhin im Auge zu behalten, aber vorerst keinen Termin für die Sanierung der Straße festzulegen. Beschlussvorlage WP9-125/2017 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Sonstiges Burging Nach Auskunft des FD 5 könnte der Bebauungsplan für die Burgstraße in 2018 zur Rechtskraft gelangen. Die Verfahrensunterlagen zur Aufhebung sind erarbeitet, so dass die frühzeitigt Beteiligung gestartet werden kann. Zur Offenlage der Planung könnten dann parallel Angebote für die Neuaufstellung des BP 3a/Lipp eingeholt werden. Im Kellergarten Der seinerzeit vorliegende Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung ist nicht weiter verfolgt worden, so dass eine Änderung nicht vorgesehen ist. Es stellt sich die frage, ob der Ausbau der Straße Im Kellergarten näher untersucht werden soll? Anmerkung der Verwaltung Bei den o.a. Kosten handelt es sich um grobe Kostenschätzungen. Bei Maßnahmen die beschlossen werden, wird in jedem Fall vorher nochmals eine Kamerabefahrung des Kanals einschließlich der Hausanschlüsse durchgeführt um festzustellen, ob ein gänzlicher Neubau erforderlich ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Weigelt ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-125/2017 Seite 6