Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9132/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.10.2017
8 Ja-Stimmen, 5
Gegenstimmen (CDU), 1
Stimmenthaltung
(Einzelmandatsträger Bündnis
90/Grüne)
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg auf Umbau eines Weges vom
17.03.2017
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg stimmt dem Bau eines Weges nach Variante
1
oder
2
zu
alternativ
nicht zu
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.03.2017 beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Weg
zwischen Parkplatz Zaunstraße und dem Kirmesplatz umzubauen und statt der Stufen eine
Rampe zu errichten, die sich nach den entsprechenden Vorgaben möglichst innerhalb des
Bereiches des derzeit bestehenden Weges befindet.
Nach Prüfung des Antrages werden zwei Varianten zur Schaffung einer Verbindung ohne
Treppenanlage vorgestellt.
Die Variante 1 zeigt die Schaffung eines neuen Weges, der parallel zu dem vorhandenen Weg auf
einer Gesamtlänge von ca. 14.50 m verläuft.
Die Länge ist zwingend erforderlich, da die Zuwegung nur ein Gefälle von 6 % aufweisen darf.
Aus Verkehrssicherungs- und versicherungstechnischen Gründen muss der Weg mit einem
Geländer versehen werden.
Die Kosten hierfür werden ca. 19.000,00 € betragen.
Nachteil dieser Variante ist, dass durch die Länge des Weges beim Aufstellen eines großen Zeltes
Probleme auftreten können.
Die Variante 2 zeigt die Schaffung eines Weges, der lediglich ca. 6 m in die Platzfläche hineinragt.
Die Kosten hier wurden auf rund 17.000,00 € ermittelt.
Die Schaffung einer Zuwegung auf der vorhandenen Wegefläche wird letztendlich teurer als
Variante 1, weil hier noch Kosten eines Rückbaues mit kalkuliert werden müssen.
Da kein Kinderspielplatz mehr vorhanden ist und z. B. der Friedhof sehr gut über Küppersgasse
bzw. Schulgasse erschlossen ist, muss die Notwendigkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass sich die Stadt Bedburg im HSK befindet, in Frage gestellt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Weigelt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-132/2017
Seite 2