Daten
Kommune
Bedburg
Größe
335 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
04.04.17, 12:58
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-50/2017
1. Ergänzung
Stabsstelle Kultur / Kulturmanagement
/ Kulturtourismus
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg beschließt, den
antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der
Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg für das Jahr 2017 die nachfolgend
aufgeführten Zuschüsse zu gewähren:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3.549,50 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
327,50 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
2.000,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.500,00 €
_______________________________________________________________________
Gesamtfördersumme
7.377,00 €
Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen. Die zur vorläufig
gefertigten Sitzungsvorlage später hinzugekommenen Antragsteller sind kursiv aufgeführt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus
den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und
der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel
entsprechend der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01. Januar 2004.
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im
Haushalt für das Jahr 2017 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von
9.000,00 € veranschlagt (letztjährig: 9.000,00 €).
Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2017 insgesamt 34 Anträge (Vorjahr 33 Anträge
mit einer Gesamt-Fördersumme i. H. v. 7.387,50 €) form- und fristgerecht eingegangen.
Basierend auf der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergeben sich für die einzelnen
Förderbereiche folgende Zuschusssummen:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
3.549,50 €
327,50 €
2.000,00 €
1.500,00 €
Gesamtfördersumme
7.377,00 €
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag 31. März 2017 wurden 24 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr
23 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2017 schlägt die Verwaltung vor,
neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,50 Euro
je Mitglied - maximal jedoch insgesamt 250,00 Euro – als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
__________________________________________________________________
01)
02)
03)
04)
05)
06)
07)
08)
09)
10)
11)
12)
13)
14)
Arbeitskreis Altstadt Kaster
Bedburger Männergesangsverein
Chor "Colourful Voices"
Dekanatsjugendchor “San Francesco”
Familienchor St. Martinus Kirchherten
Familienchor St. Matthias Kirchtroisdorf
Familienchor St. Peter Königshoven
Familienchor St. Ursula Lipp
Familienchor St. Willibrord Kirdorf
Jugendchor "Recovered Dimension"
KG "Bedburger Ritter Em Ulk"
Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
Kirchenchor Cäcilia Kaster
Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
Beschlussvorlage WP9-50/2017 1. Ergänzung
167
16
55
69
20
12
38
47
30
85
61
28
31
36
250,00
90,00
187,50
222,00
100,00
80,00
145,00
167,50
125,00
250,00
202,50
120,00
127,50
140,00
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
___________________________________________________________________
15) Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor Kirdorf
36
140,00
16) Kirchenchor Cäcilia Königshoven
25
112,50
17) KUNST-Bedburg
18
95,00
18) MGV Quartettverein Königshoven
43
157,50
19) Obst- und Gartenbauverein Bedburg
151
250,00
20) Oxxengarde
19
97,50
21) Shanty-Chor Bedburg 1989
26
115,00
22) Tambourkorps "Erftklang" 1924
28
120,00
23) Tambourkorps Grün-Weiss 1924
41
152,50
24) Mandolinenorchester Königshoven
21
102,50
Zusammenfassung
1.103 Mitglieder
3.549,50
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag 31. März 2017 sind zwei Anträge (Vorjahr zwei Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages in Höhe von
50,00 Euro ergibt sich zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,50 Euro. Die
Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlung vor.
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder unter 18 Jahren
Zuschuss
___________________________________________________________________
01) Schützenbruderschaft Königshoven
02) Schützenbruderschaft Morken-Harff
Zusammenfassung
67
24
91 Mitglieder
217,50
110,00
327,50
c) Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag 31. März 2017 sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes
der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung,
wie in der Vergangenheit, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor
(Ausleihen / Medien) vor, da dieser den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor:
Medien
01) KÖB St. Georg Kaster
3.617
02) KÖB St. Lambertus Bedb. 4.167
03) KÖB St. Peter Königsh. 1.602
04) KÖB St. Willibrord Kird. 1.444
Zusammenfassung
10.830
Beschlussvorlage WP9-50/2017 1. Ergänzung
Ausleihen
3.630
5.804
1.615
1.402
12.451
Faktor
1,00 (22,88%)
1,39 (31,81%)
1,01 (23,11%)
0,97 (22,20%)
4,37 (100%)
Zuschuss
457,60
636,20
462,20
444,00
2.000,00
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
d) Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag 31. März 2017 sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der
Anpassung des Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der
eingereichten Anträge schlägt die Verwaltung folgende Bezuschussung vor:
Lfd.Nr.
Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
___________________________________________________________________
01)
Karneval aktiv
26
02)
Karnevalsfreunde B. K. B.-W.
22
03)
Karnevalsfreunde Bedburg-Rath
22
04)
Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten 30
Zusammenfassung
100
390,00
330,00
330,00
450,00
1.500,00
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 3. April 2017
----------------------------------Schmitz, Hermann Jürgen
----------------------------------Solbach, Sascha
Leiter Kultur / Kulturmanagement
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-50/2017 1. Ergänzung
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