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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ im Ortsteil Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
359 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ im Ortsteil Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ im Ortsteil Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 95/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ im Ortsteil Leopoldshöhe Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 24.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt für das Grundstück „XXX“ (Gemarkung Leopoldshöhe, Flur XXX, Flurstück XXX) die Erweiterung der überbaubaren Fläche. Hierfür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Die Begründung zum Antrag ist der Anlage zu entnehmen. Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche gem. B-Plan, Straßenende Bauwunsch Bauwunsch rechtskräftiger B-Plan Der Bebauungsplan ist 1961 rechtskräftig geworden. Zwischenzeitlich sind 4. Änderungen erfolgt, wobei dieser Bereich noch nicht überarbeitet worden ist. Daher gelten hier noch rechtliche Vorgaben des Aufbaugesetzes von 1952. Inhaltlich kann die Verwaltung, unter dem Ansatz der Nachverdichtung, dem Antrag zustimmen. Auch hinsichtlich der Ver- und Entsorgung ist dieses umsetzbar. Ebenso die verkehrliche Anbindung in der Örtlichkeit (s. Luftbild). Für die Realisierung des Bauwunsches ist der Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die überbaubare Fläche erweitert und die Verkehrsfläche verschoben und verlängert wird (somit der Realität -2- angepasst wird). Veränderungen von öffentlichen Verkehrsflächen berühren die Grundzüge der Planung, weshalb eine vereinfachte Änderung nicht genügt. Eine zweimalige Beteilung ist somit nötig und somit entsprechend aufwändig für die kleinteilige Änderung. Abgesehen von dem vorgetragenen Bauwunsch des Antragstellers sind auch in anderen Bereichen südlich der Weidenstraße ähnliche Situationen gegeben. denkbare neue Baufläche Antrag Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, den Änderungsbereich um die oben gekennzeichneten zusätzlichen Bauflächen zu erweitern. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren ist jedoch derzeit nicht einschätzbar, wann eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erfolgen kann. Aus zeitlichen Gründen wird daher empfohlen, die Verwaltung mit der Aufstellung einer Bebauungsplanänderung zu beauftragen. Bei einer zeitnahen Umsetzungsvorstellung durch den Antragsteller wird angeregt, die Planung einem externen Planer zu übertragen, bei Kostenübernahme durch den Antragsteller. Sollte der Antragsteller zeitlich unabhängig sein, kann die generelle Überarbeitung durch die Verwaltung erfolgen. Bearbeitungs- und Verfahrenszeiten sind dabei zu bedenken. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen. Schemmel Anlagen: - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes