Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
359 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
95/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauserholz“ im Ortsteil
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.06.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt für das Grundstück „XXX“ (Gemarkung Leopoldshöhe, Flur XXX, Flurstück XXX)
die Erweiterung der überbaubaren Fläche. Hierfür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich.
Die Begründung zum Antrag ist der Anlage zu entnehmen.
Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche
gem. B-Plan,
Straßenende
Bauwunsch
Bauwunsch
rechtskräftiger B-Plan
Der Bebauungsplan ist 1961 rechtskräftig geworden. Zwischenzeitlich sind 4. Änderungen erfolgt, wobei
dieser Bereich noch nicht überarbeitet worden ist. Daher gelten hier noch rechtliche Vorgaben des
Aufbaugesetzes von 1952.
Inhaltlich kann die Verwaltung, unter dem Ansatz der Nachverdichtung, dem Antrag zustimmen. Auch
hinsichtlich der Ver- und Entsorgung ist dieses umsetzbar. Ebenso die verkehrliche Anbindung in der
Örtlichkeit (s. Luftbild).
Für die Realisierung des Bauwunsches ist der Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die
überbaubare Fläche erweitert und die Verkehrsfläche verschoben und verlängert wird (somit der Realität
-2-
angepasst wird). Veränderungen von öffentlichen Verkehrsflächen berühren die Grundzüge der Planung,
weshalb eine vereinfachte Änderung nicht genügt. Eine zweimalige Beteilung ist somit nötig und somit
entsprechend aufwändig für die kleinteilige Änderung.
Abgesehen von dem vorgetragenen Bauwunsch des Antragstellers sind auch in anderen Bereichen südlich
der Weidenstraße ähnliche Situationen gegeben.
denkbare neue
Baufläche
Antrag
Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, den Änderungsbereich um die oben gekennzeichneten zusätzlichen
Bauflächen zu erweitern.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren ist jedoch derzeit nicht einschätzbar, wann eine
Überarbeitung des Bebauungsplanes erfolgen kann.
Aus zeitlichen Gründen wird daher empfohlen, die Verwaltung mit der Aufstellung einer
Bebauungsplanänderung zu beauftragen. Bei einer zeitnahen Umsetzungsvorstellung durch den
Antragsteller wird angeregt, die Planung einem externen Planer zu übertragen, bei Kostenübernahme durch
den Antragsteller. Sollte der Antragsteller zeitlich unabhängig sein, kann die generelle Überarbeitung durch
die Verwaltung erfolgen. Bearbeitungs- und Verfahrenszeiten sind dabei zu bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01
„Evenhauserholz“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller
empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen.
Schemmel
Anlagen:
- Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes