Daten
Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9136/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
05.10.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Brücke im Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der
Sanierung des Bauwerksbereiches nach
Variante 1
bzw.
Variante 2 zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß DIN1076 sind Brückenbauwerke alle drei Jahre zu prüfen. Diese Prüfung hat
durch einen anerkannten Prüfingenieur zu erfolgen.
Brückenbauwerk 07 (Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße:
Im November 2016 war unter den zu prüfenden Brücken auch das Bauwerk 07. Hierbei
handelt sich um ein recht unscheinbares Bauwerk, im Bereich des Parkplatzes Kölner
Platz, des Kreisverkehrs Friedrich-Wilhelm-Straße und dem Haus Friedrich-WilhelmStraße 26. Durch dieses Bauwerk verläuft die sog. „kleine Erft“.
Zusammenfassung Überprüfung:
Die Prüfung wurde durch das IB Cornelissen und Partner durchgeführt und durch den
städtischen Mitarbeiter B.-eng Weigelt begleitet.
Es wurde festgestellt, dass die Brücke in vielen Teilen einen sehr schlechten Zustand
aufweist. Die Flansche der Stahlträger sind z.T. mit bloßen Händen abreißbar und im
Gewölbe lassen sich die Klinker aus dem Scheitelbereich nehmen. Diese Punkte haben
eine erhebliche Auswirkung auf die Tragfähigkeit und auch auf die Bewertung der Brücke.
Die Bewertung gilt i. d .R. für das gesamte Bauwerk. Das Bewertungsschema der
DIN1076 vergibt Noten von 1,0 (idealerweise nach Neubau) bis 4,0. Eine 4,0 verpflichtet
die Verantwortlichen sofort Maßnahmen zur Sicherheit zu ergreifen. Dies kann
Nutzungseinschränkungen also Tonnagebegrenzungen oder Sperrungen zur Folge
haben.
Beim Brückenbauwerk 07 hätte - auf Grund der recht speziellen Form - eine
Gesamtbewertung zur Folge haben können, dass der Parkplatz und der Kreisverkehr
gesperrt hätte werden müssen. Auch hätte man eine Nutzungseinschränkung des Hauses
nicht ausschließen können.
Aus diesem Grunde wurde das Brückenbauwerk in 3 Abschnitten untersucht. Diese
Abschnitte sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Beim Bauwerksbereich 1 (Höhe Hausnummer 26 handelt es sich hier um ein
Rahmenbauwerk aus Beton.
Der Bereich befindet sich in einem befriedigenden Zustand, Note: 2,4
Beim Bauwerksbereich 2 (Kreisverkehr) handelt es sich um ein gemauertes Gewölbe/Bogenbauwerk
Der Bereich befindet sich in einem ungenügenden Zustand, Note 3,5, d. h.
die Standsicherheit ist teilweise nicht mehr gegeben und eine Instandsetzung hat
schnellstmöglich zu erfolgen. Eine weitere Schadensausbreitung führt zwangsläufig zur
Sperrung des Kreisverkehrs.
Beschlussvorlage WP9-136/2017
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Sitzungsvorlage
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Beim Bauwerksbereich 3 (Parkplatz Kölner Platz) handelt es sich um ein Plattenbauwerk
mit Walzprofilen
Der Bereich befindet sich in einem ungenügendem Zustand, Note 4,0, d h.
die Standsicherheit ist nicht mehr gegeben. Entsprechend wurde der betroffene Bereich.
sofort gesperrt (Nutzungseinschränkung). Kurzfristig hat hier ein Abriss/Neubau zu
erfolgen.
Weitere Vorgehensweise:
Zunächst soll im Bereich 3 (Parkplatz) das Bauwerk abgerissen werden.
Hiernach kann die Sanierung des Bereiches 2 (Kreisverkehr) durchgeführt werden.
Nach Abschluss dieser Arbeiten muss der abgerissene Bereich wieder hergerichtet
werden.
Hierfür bieten sich 2 Varianten an:
- den Neubau des Bauwerkes oder
- das Freilegen der Erft und eine Absicherung mittels Stützmauer und Geländer.
Nach einer ersten Schätzung wird die Variante zwei erheblich kostengünstiger
durchführbar sein.
Nachteil ist, dass hier allerdings 3 bis 5 Parkplätze entfallen werden.
Ein Vertreter des Ing.-Büro Cornelissen und Partner wird die beiden Varianten vorstellen
und steht für Fragen zur Verfügung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------(Weigelt)
----------------------------------(Naujock)
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP9-136/2017
Sitzungsvorlage
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