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Beschlussvorlage (Brücke im Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Beschlussvorlage (Brücke im Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Brücke im Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße
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hier: Sachstandsbericht)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9136/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 05.10.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Brücke im Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Sanierung des Bauwerksbereiches nach Variante 1 bzw. Variante 2 zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß DIN1076 sind Brückenbauwerke alle drei Jahre zu prüfen. Diese Prüfung hat durch einen anerkannten Prüfingenieur zu erfolgen. Brückenbauwerk 07 (Bereich Kölner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße: Im November 2016 war unter den zu prüfenden Brücken auch das Bauwerk 07. Hierbei handelt sich um ein recht unscheinbares Bauwerk, im Bereich des Parkplatzes Kölner Platz, des Kreisverkehrs Friedrich-Wilhelm-Straße und dem Haus Friedrich-WilhelmStraße 26. Durch dieses Bauwerk verläuft die sog. „kleine Erft“. Zusammenfassung Überprüfung: Die Prüfung wurde durch das IB Cornelissen und Partner durchgeführt und durch den städtischen Mitarbeiter B.-eng Weigelt begleitet. Es wurde festgestellt, dass die Brücke in vielen Teilen einen sehr schlechten Zustand aufweist. Die Flansche der Stahlträger sind z.T. mit bloßen Händen abreißbar und im Gewölbe lassen sich die Klinker aus dem Scheitelbereich nehmen. Diese Punkte haben eine erhebliche Auswirkung auf die Tragfähigkeit und auch auf die Bewertung der Brücke. Die Bewertung gilt i. d .R. für das gesamte Bauwerk. Das Bewertungsschema der DIN1076 vergibt Noten von 1,0 (idealerweise nach Neubau) bis 4,0. Eine 4,0 verpflichtet die Verantwortlichen sofort Maßnahmen zur Sicherheit zu ergreifen. Dies kann Nutzungseinschränkungen also Tonnagebegrenzungen oder Sperrungen zur Folge haben. Beim Brückenbauwerk 07 hätte - auf Grund der recht speziellen Form - eine Gesamtbewertung zur Folge haben können, dass der Parkplatz und der Kreisverkehr gesperrt hätte werden müssen. Auch hätte man eine Nutzungseinschränkung des Hauses nicht ausschließen können. Aus diesem Grunde wurde das Brückenbauwerk in 3 Abschnitten untersucht. Diese Abschnitte sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Beim Bauwerksbereich 1 (Höhe Hausnummer 26 handelt es sich hier um ein Rahmenbauwerk aus Beton. Der Bereich befindet sich in einem befriedigenden Zustand, Note: 2,4 Beim Bauwerksbereich 2 (Kreisverkehr) handelt es sich um ein gemauertes Gewölbe/Bogenbauwerk Der Bereich befindet sich in einem ungenügenden Zustand, Note 3,5, d. h. die Standsicherheit ist teilweise nicht mehr gegeben und eine Instandsetzung hat schnellstmöglich zu erfolgen. Eine weitere Schadensausbreitung führt zwangsläufig zur Sperrung des Kreisverkehrs. Beschlussvorlage WP9-136/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Beim Bauwerksbereich 3 (Parkplatz Kölner Platz) handelt es sich um ein Plattenbauwerk mit Walzprofilen Der Bereich befindet sich in einem ungenügendem Zustand, Note 4,0, d h. die Standsicherheit ist nicht mehr gegeben. Entsprechend wurde der betroffene Bereich. sofort gesperrt (Nutzungseinschränkung). Kurzfristig hat hier ein Abriss/Neubau zu erfolgen. Weitere Vorgehensweise: Zunächst soll im Bereich 3 (Parkplatz) das Bauwerk abgerissen werden. Hiernach kann die Sanierung des Bereiches 2 (Kreisverkehr) durchgeführt werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten muss der abgerissene Bereich wieder hergerichtet werden. Hierfür bieten sich 2 Varianten an: - den Neubau des Bauwerkes oder - das Freilegen der Erft und eine Absicherung mittels Stützmauer und Geländer. Nach einer ersten Schätzung wird die Variante zwei erheblich kostengünstiger durchführbar sein. Nachteil ist, dass hier allerdings 3 bis 5 Parkplätze entfallen werden. Ein Vertreter des Ing.-Büro Cornelissen und Partner wird die beiden Varianten vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------(Weigelt) ----------------------------------(Naujock) ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-136/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-136/2017 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4