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Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung 2016); Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
74 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:45
Aktualisiert
05.04.16, 15:45
Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung 2016);
Beratung und Beschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung 2016);
Beratung und Beschluss)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 23/2016 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 05.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung 2016); Beratung und Beschluss Im Haushaltsentwurf 2016 wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, ab dem Jahr 2017 die Grund- und Gewerbesteuern auf die vom Land NRW bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigten (und damit der Gemeinde Merzenich angerechneten) fiktiven Hebesätze zu erhöhen. Im Rahmen der derzeit laufenden Vorberatungen des Haushaltsentwurfs 2016 wurde verwaltungsseitig der Wunsch aus dem politischen Raum aufgenommen, die ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene Erhöhung auf das Jahr 2016 vorzuziehen. Diese (rückwirkende) Erhöhung ab 01.01.2016 ist nach dem Grund- bzw. Gewerbesteuergesetz nur möglich, wenn der entsprechenden Beschluss bis zum 30.06.2016 gefasst und die entsprechend Satzung öffentlich bekannt gemacht wird. In der anstehenden Sitzung des Rates ist auch die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 vorgesehen, die normalerweise die Festsetzung der Steuersätze beinhaltet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Genehmigungsverfahren (der Haushaltsentwurf 2016 beinhaltet eine genehmigungspflichtige Rücklagenentnahme) einen längeren als üblichen Zeitraum in Anspruch nimmt und eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung (mit den Hebesätzen) nicht bis zum 30.06.2016 möglich ist. Die vorliegende Satzung wird deshalb nur dann bekannt gemacht, wenn die Haushaltssatzung 2016 nicht rechtzeitig bekannt gemacht werden kann. Insoweit handelt es sich hier also um einen „Vorratsbeschluss“. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. Die anliegend beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung 2016) wird beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird diese Satzung nur dann bekannt machen, wenn die Haushaltssatzung 2016 nicht rechtzeitig bekannt gemacht werden kann. Drucksache 23/2016 (Gelhausen) Seite - 2 - (Klein)