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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2016)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
9,0 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:45
Aktualisiert
05.04.16, 15:45
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2016)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer in der Gemeinde Merzenich im Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung 2016) vom __.__.2016 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), alle in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am __.__. 2016 folgende Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: §1 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 217 v. H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 429 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 417 v. H. §2 Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft