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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9152/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.12.2017 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise der Verwaltung zu und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Realisierung in die Wege zu leiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund stabiler Kinderzahlen, einer stetig steigenden Nachfragequote von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 bzw. unter 2 Jahren, der Ansiedlung neuer Wohngebiete und der stetigen Nachfrage von Zuzugswilligen wird deutlich, dass sich die Stadt Bedburg weiterhin der Schaffung von Betreuungsplätzen stellen muss. Dazu sind einerseits Projekte bereits in der Umsetzung, andererseits müssen noch Um/ Ausbauprojekte geplant werden. Der aktuelle Sachstand der bereits beschlossenen Projekte sieht wie folgt aus: Anbau Kita Sterntaler / Kaster Die Bauanträge zum Anbau Kindertagesstätte (um eine Gruppe) werden aktuell geprüft und es ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben noch dieses Jahr gestartet wird. Zum Kindergartenjahr 2018 / 2019 soll die Gruppe in den Regelbetrieb gehen. Dadurch werden 20 weitere Plätze geschaffen. Allerdings führt die Kindertagesstätte schon im laufenden Jahr eine ausgebuchte Notgruppe mit nahezu identischer Kinderzahl, so dass den genannten Aspekten kaum Abhilfe geleistet werden kann. Neubau Kita Kirdorf Auch die Bauanträge für die Kita in Kirdorf sind gestellt und werden aktuell geprüft. Das Bauvorhaben soll laut Trägervertreter zum Kindergartenjahr 2018 / 2019 bezugsfertig sein, so dass die 3 Gruppen regulär starten können. Diese 3 Gruppen werden aktuell als Notgruppen in den Einrichtungen Pusteblume, Kleeblatt und Bedburg Rath geführt und sind ebenfalls schon voll besetzt. Allerdings sind diese Notgruppen etwas kleiner als die reguläre Gruppengröße, so dass sich mit Einzug in den Neubau ein paar neue Platzkapazitäten ergeben. U3 Qualifizierung St. Lambertus Nachdem schon 2013 der Beschluss gefasst wurde, dass die Kindertagesstätte umfassend für die U3 Qualifizierung qualifiziert wird, ist bislang aufgrund diverser trägerinterner Unstimmigkeiten und Verzögerungen noch keine Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt. Allerdings war nun von Trägerseite zu erfahren, dass die Unklarheiten bereinigt sind und im Jahr 2018 mit der Baumaßnahme begonnen werden soll. Durch die Qualifizierung zur U3-Betreuung und der damit einhergehenden Platzreduzierung werden nach der Baumaßnahme 10-15 Plätze weniger zur Verfügung stehen als bislang. Mehrere Versuche den Träger von einer weiteren (vierten) Gruppe zu überzeugen, sind leider fehlgeschlagen. Das Erzbistum Köln lehnt dies kategorisch ab Wie schon darstellt, decken diese beschlossenen Ausbauprojekte gerade einmal den aktuellen Bedarf oder mindern die Platzzahl sogar ein wenig. Mit Blick auf die kürzlich realisierten Baugebiete („Von Droste Hülshoff Straße“, „An der Wolle“) und diejenigen, die in der Realisierung sind („Am Lindchen“) sowie die damit einhergehenden Zuzüge ist es geboten, weitere Plätze zu schaffen. Dazu kommt, dass die Nachfragequote im Bereich der U3 Plätze (liegt aktuell schon bei 75%) und der U2 Plätze (40%) weiter ansteigend ist. Daher strebt die Verwaltung folgende kurzund mittelfristige Planungen an: Beschlussvorlage WP9-152/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Fortbestand der Kindertagesstätte in Rath Zunächst nur als Notgruppe für den Übergang geplant, etabliert sich momentan die KitaGruppe in Bedburg Rath und wird zunehmend von den Rather Bürgern angenommen oder für die nächsten Jahre nachgefragt. Um diesen Nachfragen gerecht zu werden und vor Ort eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anbieten zu können, würde das Jugendamt gerne über das Kindergartenjahr 2017 / 2018 hinaus eine Kita-Gruppe anbieten. (Ein Antrag der SPD –Fraktion, der die gleichen Ziele verfolgt, liegt der Verwaltung seit dem 25.10.2017 vor. Siehe Anlage 1) Wenngleich eine eingruppige Einrichtung für Träger kaum wirtschaftlich ist, hat die AWO Rhein-Erft Euskirchen eine formlose Bereitschaft bekundet, die Gruppe weiter zu führen. Zu erwartende Verluste der Einrichtung könnten durch Synergieeffekte mit anderen Einrichtungen aufgefangen werden. Ob die Einrichtung dann als eigenständige oder als Zusatzgruppe einer bestehenden Einrichtung fungiert, müsste verwaltungstechnisch noch geprüft werden. Obwohl man in diesem Fall das Interessensbekundungsverfahren umgeht, wäre es nach Ansicht der Verwaltung sinnvoll, den jetzt schon vor Ort tätigen Träger mit der Trägerschaft zu betrauen. Entsprechende Schritte zur Realisierung könnten zeitnah in die Wege geleitet werden. Neubau einer Einrichtung in Bedburg / Mitte Wie zuvor dargestellt, fallen in Bedburg / Mitte einerseits Betreuungsplätze weg und gleichzeitig ziehen neue Menschen in den Stadtteil zu. Darüber hinaus zeigte eine Auswertung der aktuellen Kindergartenbelegung deutlich, dass die Einrichtungen in Mitte/ Blerichen/ Kirdorf von allen Bedburger Stadtteilen gleichermaßen frequentiert werden, was auf die gute Erreichbarkeit und zentrale Lage zurückzuführen ist. Diese Faktoren lassen den Schluss zu, dass ein weiterer zeitnaher Neubau in Bedburg-Mitte sinnvoll ist. Nach gemeinsamer Erörterung mit dem zuständigen Fachdienst 5 wurde dem Fachdienst 4 eine zentrale Fläche angeboten, die für den Betrieb einer Kindertagesstätte rechtlich und inhaltlich bestens geeignet ist (siehe Anlage 2). Das Grundstück liegt am Rand des Gewerbegebiets Adolf-Silverberg Straße, ist mit dem PKW, zu Fuß und den ÖPNV (Schule oder Bahnhof) gut zu erreichen, hat mit nahezu 4.000 m² eine weithin ausreichende Größe und ist im städtischen Eigentum. Eine dreigruppige Einrichtung (mit Option einer weiteren Gruppe) hätte hier problemlos Platz. Sofern der Jugendhilfeausschuss die Zustimmung zu der Fläche gibt, würde die Verwaltung alle weiteren Verfahrensschritte (Planung/ Interessensbekundungsverfahren etc.) in die Wege leiten. Realistisches Ziel wäre ein Betreuungsstart im Kindergartenjahr 2020/2021. Andere Flächen in einer derart zentralen Lage in Bedburg sind dem FD 4 nicht bekannt oder wurden beim letzten Verfahren für die Kindertagesstätte in Kirdorf kritisch gesehen bzw. ausgeschlossen. Erweiterung Waldkindergarten Kürzlich hat auch der Waldkindergarten den Wunsch angemeldet, die bestehende Einrichtung auf drei oder vier Gruppen auszubauen. Diesen Wunsch begrüßt die Verwaltung, da sich einerseits das Konzept wachsender Beliebtheit bei den Kindeseltern erfreut und sich der Waldkindergarten strategisch auch um die Betreuung von U2 Kindern stellen sollte, wofür noch einmal andere Raumkonzepte bereit gestellt werden müssen. Für die Erweiterungspläne hat sich die Stadt Bedburg direkt neben dem jetzigen Waldkindergarten beim Besitzer der Fläche eine Parzelle der zukünftigen Beschlussvorlage WP9-152/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 „Klimaschutzsiedlung“ optioniert. Es wurden zwischenzeitlich auch Gedanken einer Komplettumsiedlung des Waldkindergartens angestellt, aber keine andere Fläche im Stadtgebiet bot eine ähnliche Waldrandlage (bei gleichzeitig vorhandener Infrastruktur) wie die aktuelle Fläche, so dass eine Erweiterung nur an dieser Stelle sinnvoll erscheint. Sollte der Jugendhilfeausschuss der Ausbauplanung zustimmen, leitet die Verwaltung alle weiteren Schritte zur Umsetzung ein. Die Realisierung ist jedoch erst mittelfristig möglich, da noch die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden muss. Laut Einschätzung des Fachdienstes 5 ist ein Betreuungsstart allerdings nicht vor dem Kindergartenjahr 2020/ 2021 möglich. Neubau Kita Kaster In Anbetracht der Tatsache, dass sich in den kommenden Jahren (Wahrscheinlich 2019 ff) in Kaster (speziell im Neubaugebiet „Sonnenfeld“) eine Vielzahl neuer Mitbürger ansiedeln werden, muss im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung auch in Kaster reagiert werden. Welcher Gruppenbedarf sich letztlich ergibt, kann natürlich noch nicht ganz abgesehen werden. Auszugehen ist aber auch von einer dreigruppigen Einrichtung. Hierzu wurde mit dem Fachdienst 5 vereinbart, dass dieser nach geeigneten Flächen Ausschau hält. Hierüber wird die Fachverwaltung zu gegebenen Zeit im Jugendhilfeausschuss berichten. Das Jugendamt ist gewillt, allen Familien einen adäquaten Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung zu stellen und nimmt den gesetzlichen Auftrag dazu sehr ernst. Daher wäre es ein ziel- und zukunftsorientiertes Signal, wenn der Jugendhilfeausschuss die von der Verwaltung vorgeschlagenen Optionen unterstützt, um somit für die Bedarf der Eltern und Kindern gerüstet zu sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Im Haushalt 2018 ff wurden Mittel für Neu/ Umbauten eingeplant. Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung fortlaufend bestrebt, an Fördermittel zu gelangen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Jugendamtsleitung Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-152/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-152/2017 Sitzungsvorlage Seite: 5 Seite 5