Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9152/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.12.2017
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung - Zukünftige Ausbauoptionen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise der Verwaltung
zu und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Realisierung in die Wege
zu leiten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Aufgrund stabiler Kinderzahlen, einer stetig steigenden Nachfragequote von Betreuungsplätzen
für Kinder unter 3 bzw. unter 2 Jahren, der Ansiedlung neuer Wohngebiete und der stetigen
Nachfrage von Zuzugswilligen wird deutlich, dass sich die Stadt Bedburg weiterhin der Schaffung
von Betreuungsplätzen stellen muss.
Dazu sind einerseits Projekte bereits in der Umsetzung, andererseits müssen noch Um/
Ausbauprojekte geplant werden. Der aktuelle Sachstand der bereits beschlossenen Projekte
sieht wie folgt aus:
Anbau Kita Sterntaler / Kaster
Die Bauanträge zum Anbau Kindertagesstätte (um eine Gruppe) werden aktuell geprüft
und es ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben noch dieses Jahr gestartet wird.
Zum Kindergartenjahr 2018 / 2019 soll die Gruppe in den Regelbetrieb gehen. Dadurch
werden 20 weitere Plätze geschaffen. Allerdings führt die Kindertagesstätte schon im
laufenden Jahr eine ausgebuchte Notgruppe mit nahezu identischer Kinderzahl, so dass
den genannten Aspekten kaum Abhilfe geleistet werden kann.
Neubau Kita Kirdorf
Auch die Bauanträge für die Kita in Kirdorf sind gestellt und werden aktuell geprüft. Das
Bauvorhaben soll laut Trägervertreter zum Kindergartenjahr 2018 / 2019 bezugsfertig sein,
so dass die 3 Gruppen regulär starten können. Diese 3 Gruppen werden aktuell als
Notgruppen in den Einrichtungen Pusteblume, Kleeblatt und Bedburg Rath geführt und
sind ebenfalls schon voll besetzt. Allerdings sind diese Notgruppen etwas kleiner als die
reguläre Gruppengröße, so dass sich mit Einzug in den Neubau ein paar neue
Platzkapazitäten ergeben.
U3 Qualifizierung St. Lambertus
Nachdem schon 2013 der Beschluss gefasst wurde, dass die Kindertagesstätte umfassend
für die U3 Qualifizierung qualifiziert wird, ist bislang aufgrund diverser trägerinterner
Unstimmigkeiten und Verzögerungen noch keine Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt.
Allerdings war nun von Trägerseite zu erfahren, dass die Unklarheiten bereinigt sind und
im Jahr 2018 mit der Baumaßnahme begonnen werden soll. Durch die Qualifizierung zur
U3-Betreuung und der damit einhergehenden Platzreduzierung werden nach der
Baumaßnahme 10-15 Plätze weniger zur Verfügung stehen als bislang. Mehrere Versuche
den Träger von einer weiteren (vierten) Gruppe zu überzeugen, sind leider fehlgeschlagen.
Das Erzbistum Köln lehnt dies kategorisch ab
Wie schon darstellt, decken diese beschlossenen Ausbauprojekte gerade einmal den aktuellen
Bedarf oder mindern die Platzzahl sogar ein wenig. Mit Blick auf die kürzlich realisierten
Baugebiete („Von Droste Hülshoff Straße“, „An der Wolle“) und diejenigen, die in der Realisierung
sind („Am Lindchen“) sowie die damit einhergehenden Zuzüge ist es geboten, weitere Plätze zu
schaffen. Dazu kommt, dass die Nachfragequote im Bereich der U3 Plätze (liegt aktuell schon bei
75%) und der U2 Plätze (40%) weiter ansteigend ist. Daher strebt die Verwaltung folgende kurzund mittelfristige Planungen an:
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Fortbestand der Kindertagesstätte in Rath
Zunächst nur als Notgruppe für den Übergang geplant, etabliert sich momentan die KitaGruppe in Bedburg Rath und wird zunehmend von den Rather Bürgern angenommen oder
für die nächsten Jahre nachgefragt. Um diesen Nachfragen gerecht zu werden und vor Ort
eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anbieten zu können, würde das Jugendamt
gerne über das Kindergartenjahr 2017 / 2018 hinaus eine Kita-Gruppe anbieten. (Ein
Antrag der SPD –Fraktion, der die gleichen Ziele verfolgt, liegt der Verwaltung seit dem
25.10.2017 vor. Siehe Anlage 1)
Wenngleich eine eingruppige Einrichtung für Träger kaum wirtschaftlich ist, hat die AWO
Rhein-Erft Euskirchen eine formlose Bereitschaft bekundet, die Gruppe weiter zu führen.
Zu erwartende Verluste der Einrichtung könnten durch Synergieeffekte mit anderen
Einrichtungen aufgefangen werden. Ob die Einrichtung dann als eigenständige oder als
Zusatzgruppe einer bestehenden Einrichtung fungiert, müsste verwaltungstechnisch noch
geprüft werden.
Obwohl man in diesem Fall das Interessensbekundungsverfahren umgeht, wäre es nach
Ansicht der Verwaltung sinnvoll, den jetzt schon vor Ort tätigen Träger mit der Trägerschaft
zu betrauen. Entsprechende Schritte zur Realisierung könnten zeitnah in die Wege geleitet
werden.
Neubau einer Einrichtung in Bedburg / Mitte
Wie zuvor dargestellt, fallen in Bedburg / Mitte einerseits Betreuungsplätze weg und
gleichzeitig ziehen neue Menschen in den Stadtteil zu. Darüber hinaus zeigte eine
Auswertung der aktuellen Kindergartenbelegung deutlich, dass die Einrichtungen in Mitte/
Blerichen/ Kirdorf von allen Bedburger Stadtteilen gleichermaßen frequentiert werden, was
auf die gute Erreichbarkeit und zentrale Lage zurückzuführen ist. Diese Faktoren lassen
den Schluss zu, dass ein weiterer zeitnaher Neubau in Bedburg-Mitte sinnvoll ist.
Nach gemeinsamer Erörterung mit dem zuständigen Fachdienst 5 wurde dem Fachdienst 4
eine zentrale Fläche angeboten, die für den Betrieb einer Kindertagesstätte rechtlich und
inhaltlich bestens geeignet ist (siehe Anlage 2). Das Grundstück liegt am Rand des
Gewerbegebiets Adolf-Silverberg Straße, ist mit dem PKW, zu Fuß und den ÖPNV (Schule
oder Bahnhof) gut zu erreichen, hat mit nahezu 4.000 m² eine weithin ausreichende Größe
und ist im städtischen Eigentum. Eine dreigruppige Einrichtung (mit Option einer weiteren
Gruppe) hätte hier problemlos Platz.
Sofern der Jugendhilfeausschuss die Zustimmung zu der Fläche gibt, würde die
Verwaltung alle weiteren Verfahrensschritte (Planung/ Interessensbekundungsverfahren
etc.) in die Wege leiten. Realistisches Ziel wäre ein Betreuungsstart im Kindergartenjahr
2020/2021. Andere Flächen in einer derart zentralen Lage in Bedburg sind dem FD 4 nicht
bekannt oder wurden beim letzten Verfahren für die Kindertagesstätte in Kirdorf kritisch
gesehen bzw. ausgeschlossen.
Erweiterung Waldkindergarten
Kürzlich hat auch der Waldkindergarten den Wunsch angemeldet, die bestehende
Einrichtung auf drei oder vier Gruppen auszubauen. Diesen Wunsch begrüßt die
Verwaltung, da sich einerseits das Konzept wachsender Beliebtheit bei den Kindeseltern
erfreut und sich der Waldkindergarten strategisch auch um die Betreuung von U2 Kindern
stellen sollte, wofür noch einmal andere Raumkonzepte bereit gestellt werden müssen. Für
die Erweiterungspläne hat sich die Stadt Bedburg direkt neben dem jetzigen
Waldkindergarten beim Besitzer der Fläche eine Parzelle der zukünftigen
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„Klimaschutzsiedlung“ optioniert. Es wurden zwischenzeitlich auch Gedanken einer
Komplettumsiedlung des Waldkindergartens angestellt, aber keine andere Fläche im
Stadtgebiet bot eine ähnliche Waldrandlage (bei gleichzeitig vorhandener Infrastruktur) wie
die aktuelle Fläche, so dass eine Erweiterung nur an dieser Stelle sinnvoll erscheint.
Sollte der Jugendhilfeausschuss der Ausbauplanung zustimmen, leitet die Verwaltung alle
weiteren Schritte zur Umsetzung ein. Die Realisierung ist jedoch erst mittelfristig möglich,
da noch die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden muss. Laut Einschätzung
des Fachdienstes 5 ist ein Betreuungsstart allerdings nicht vor dem Kindergartenjahr 2020/
2021 möglich.
Neubau Kita Kaster
In Anbetracht der Tatsache, dass sich in den kommenden Jahren (Wahrscheinlich 2019 ff)
in Kaster (speziell im Neubaugebiet „Sonnenfeld“) eine Vielzahl neuer Mitbürger ansiedeln
werden, muss im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung auch in Kaster reagiert werden.
Welcher Gruppenbedarf sich letztlich ergibt, kann natürlich noch nicht ganz abgesehen
werden. Auszugehen ist aber auch von einer dreigruppigen Einrichtung. Hierzu wurde mit
dem Fachdienst 5 vereinbart, dass dieser nach geeigneten Flächen Ausschau hält.
Hierüber wird die Fachverwaltung zu gegebenen Zeit im Jugendhilfeausschuss berichten.
Das Jugendamt ist gewillt, allen Familien einen adäquaten Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung
zu stellen und nimmt den gesetzlichen Auftrag dazu sehr ernst. Daher wäre es ein ziel- und
zukunftsorientiertes Signal, wenn der Jugendhilfeausschuss die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Optionen unterstützt, um somit für die Bedarf der Eltern und Kindern gerüstet zu
sein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Im Haushalt 2018 ff wurden Mittel für Neu/ Umbauten eingeplant. Darüber hinaus ist die
Stadtverwaltung fortlaufend bestrebt, an Fördermittel zu gelangen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Jugendamtsleitung
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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