Daten
Kommune
Bedburg
Größe
333 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
04.04.17, 12:58
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-2/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
b) Das Beratungsergebnis
abzuwarten.
des
Familien-,
Kultur-
und
Sozialausschusses
bleibt
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und
Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger
Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 €
bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt
Bedburg ist für das Jahr 2017 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von
7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der
Wohlfahrtspflege veranschlagt.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt,
die für das Jahr 2017 einen Antrag gestellt haben:
Stand: 31.03.2017
a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b
Verein
Antrag 2017
Plan 2017
1. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven
22.02.2017
max .250,00 €
2. AWO- Ortsverein Bedburg
29.03.2017
max. 250,00 €
3. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg
26.01.2017
max. 250,00 €
4. Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia
19.01.2017
max. 250,00 €
5. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus
19.01.2017
max. 250,00 €
6. Kath. Pfarrgemgemeinde St. Matthias
19.01.2017
125,00 €
7. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus
02.03.2017
125,00 €
8. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter
14.02.2017
max.250,00 €
9. Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula
19.01.2017
max. 250,00 €
10. Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord
19.01.2017
max. 250,00 €
11. Seniorengemeinschaft Pütz
05.01.2017
max. 250,00 €
12. VdK – Ortsverband Kaster
01.10.2016
max .250,00 €
13. VdK – Ortsverband Pütz
13.12.2016
125,00 €
2.875,00 €
b) Anträge gemäß Ziffer 3.2
Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat
dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im
Stadtgebiet
und
für
Bewohner
der
Stadt
Bedburg
beabsichtigte
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Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten
Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt,
die für das Jahr 2017 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als
Anlage 1 - 3 dieser Vorlage beigefügt.
Des Weiteren wurde ein Antrag form- und fristgerecht vom Deutschen Roten Kreuz am
31.03.2017 gestellt. Aufgrund beizubringender Unterlagen wird die Bezuschussung auf die
nächste Sitzung vertagt.
Stand 31.03.2017
Verein
Antrag 2017
Zuschuss Vorjahr
1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
29.11.2016
500,00 €
2. Frauen helfen Frauen
29.03.2017
1.000,00 €
3. Kath.-Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK
23.01.2017
1.000,00 €
2.500,00 €
Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.):
In 2016 wurden 48 (Vorjahr 45) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 7 (Vorjahr
10) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das
Geschäftsjahr wurde mit einem Gewinn von rd. 22.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr
wurde ein Gewinn von rd. 32.000,00 € ausgewiesen.
Im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 2 ´Frauen helfen Frauen´im Rhein Erft-Kreis e.V.
Die Frauenberatungsstelle ´Frauen helfen Frauen´im Rhein-Erft-Kreis e.V. mit Sitz in
Kerpen besteht seit 1985. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch
individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen
und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau und ggfs. der Familie.
Lt. Tätigkeitsbericht fanden 1410 Einzelberatungen statt; davon rund 7 % für Bürgerinnen
der Stadt Bedburg. Die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen im
Jahr 2016 ist annähernd konstant geblieben.
Im vergangenen Jahr wurden gezielt geflohene Frauen unterstützt. Neben Schulungen
von Fachkräften und Ehrenamtlichen aus der Flüchtlingshilfe wurden einzelne Frauen in
den jeweiligen Unterkünften beraten.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis):
Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr
2016 rd. 50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch
genommen. Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung
Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 420 Beratungsstunden in 2016 an;
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davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der
Honorarkräfte erfolgt durch Spenden.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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