Daten
Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9129/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
05.10.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Antrag auf Erneuerung eines Wirtschaftsweges
hier: Schreiben der FWG – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beschließt, dem Fachdienst 5 bzw. dem
Stadtentwicklungsausschuss vorzuschlagen, eine Untersuchung im Rahmen der
Aufstellung des Masterplan Verkehr über die zu erwartenden Verkehrsflüsse und
Entlastungsmaßnahmen zu beauftragen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg wird beantragt, die
Kosten für die Erneuerung des Wirtschaftsweges zwischen der L 279 und der Straße An der
Spring in Kirchtroisdorf zu ermitteln. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob dieser Wirtschaftsweg zu
einer uneingeschränkt zugänglichen Straße ausgebaut und aufgewertet werden kann und welche
Kosten dies verursachen würde.
Für die Erneuerung des Wirtschaftsweges hat B-eng Weigelt im Rahmen einer groben
Kostenrahmenschätzung die Baukosten mit rund 2,1 Mio. € (brutto) ermittelt. Kosten für Ing.Leistungen, Vermessungen, Bodengutachten etc. kämen hinzu. Diese können mit grob 15 bis 20
% beziffert werden.
Bezüglich der Aufwertung nimmt der FD 5 wie folgt Stellung:
„Die Verbindung zwischen der Ortslage Kirchtroisdorf und der L 279 ist zutreffender
Weise ein Wirtschaftsweg. Die im Zuge der Beurteilung nach § 35 Baugesetzbuch als privilegierte
Vorhaben genehmigten landwirtschaftlichen Hofstellen werden über diesen Wirtschaftsweg
erschlossen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht; ein Planfeststellungsverfahren für
die Herstellung einer Straße wurde ebenfalls nicht durchgeführt. Die Nutzung ist entsprechend der
Beschilderung zulässig, wenngleich sie unzulässigen Nutzungen unterworfen ist, diese allerdings
auch u. U. zu einer Entlastung der Ortslage Pütz führen.
Die beantragte Ausbaumaßnahme ist nicht im Straßen-Zielnetz des in Aufstellung befindlichen
Masterplan Verkehr enthalten, allerdings wird dort eine Tangente parallel zur BAB 61
vorgeschlagen (siehe Anlage – Klassifizierung des künftigen Straßennetzes -).
Ein Untersuchungsauftrag im Rahmen der Aufstellung des Masterplan Verkehr könnte Aufschluss
über zu erwartende Verkehrsflüsse und Entlastungsmaßnahmen aufzeigen.“
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Weigelt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-129/2017
Seite 2