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Beschlussvorlage (Antrag auf Erneuerung eines Wirtschaftsweges hier: Schreiben der FWG – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 18:01
Aktualisiert
21.12.17, 18:02
Beschlussvorlage (Antrag auf Erneuerung eines Wirtschaftsweges
hier: Schreiben der FWG – Fraktion im Rat der Stadt  Bedburg vom 18.12.2016) Beschlussvorlage (Antrag auf Erneuerung eines Wirtschaftsweges
hier: Schreiben der FWG – Fraktion im Rat der Stadt  Bedburg vom 18.12.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9129/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 05.10.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Antrag auf Erneuerung eines Wirtschaftsweges hier: Schreiben der FWG – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beschließt, dem Fachdienst 5 bzw. dem Stadtentwicklungsausschuss vorzuschlagen, eine Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des Masterplan Verkehr über die zu erwartenden Verkehrsflüsse und Entlastungsmaßnahmen zu beauftragen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg wird beantragt, die Kosten für die Erneuerung des Wirtschaftsweges zwischen der L 279 und der Straße An der Spring in Kirchtroisdorf zu ermitteln. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob dieser Wirtschaftsweg zu einer uneingeschränkt zugänglichen Straße ausgebaut und aufgewertet werden kann und welche Kosten dies verursachen würde. Für die Erneuerung des Wirtschaftsweges hat B-eng Weigelt im Rahmen einer groben Kostenrahmenschätzung die Baukosten mit rund 2,1 Mio. € (brutto) ermittelt. Kosten für Ing.Leistungen, Vermessungen, Bodengutachten etc. kämen hinzu. Diese können mit grob 15 bis 20 % beziffert werden. Bezüglich der Aufwertung nimmt der FD 5 wie folgt Stellung: „Die Verbindung zwischen der Ortslage Kirchtroisdorf und der L 279 ist zutreffender Weise ein Wirtschaftsweg. Die im Zuge der Beurteilung nach § 35 Baugesetzbuch als privilegierte Vorhaben genehmigten landwirtschaftlichen Hofstellen werden über diesen Wirtschaftsweg erschlossen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht; ein Planfeststellungsverfahren für die Herstellung einer Straße wurde ebenfalls nicht durchgeführt. Die Nutzung ist entsprechend der Beschilderung zulässig, wenngleich sie unzulässigen Nutzungen unterworfen ist, diese allerdings auch u. U. zu einer Entlastung der Ortslage Pütz führen. Die beantragte Ausbaumaßnahme ist nicht im Straßen-Zielnetz des in Aufstellung befindlichen Masterplan Verkehr enthalten, allerdings wird dort eine Tangente parallel zur BAB 61 vorgeschlagen (siehe Anlage – Klassifizierung des künftigen Straßennetzes -). Ein Untersuchungsauftrag im Rahmen der Aufstellung des Masterplan Verkehr könnte Aufschluss über zu erwartende Verkehrsflüsse und Entlastungsmaßnahmen aufzeigen.“ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Weigelt ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-129/2017 Seite 2