Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
198 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
19.03.13, 04:07
Aktualisiert
29.03.13, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z3 /
Datum:
V 3/2013
18.03.2013
Haushaltssatzung 2013: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55
KrO NRW
Zum Haushalt 2013 wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
1. Gemeinde Kall, 06.12.2012 – siehe Anlage 1 zu V 3/2013
2. Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen, 07.12.2012 – siehe Anlage 2 zu V
3/2013
3. Stadt Bad Münstereifel, 12.03.2013
4. Gemeinde Blankenheim, 11.03.2013
5. Gemeinde Dahlem, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
6. Stadt Euskirchen, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
7. Gemeinde Hellenthal, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
8. Gemeinde Kall, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
9. Stadt Mechernich, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
10. Gemeinde Nettersheim, 07.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
11. Stadt Schleiden, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
12. Gemeinde Weilerswist, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
13. Stadt Zülpich, 11.03.2013 (Eingang: 12.03.2013)
Ferner wurde in der Anhörungsveranstaltung am 12.03.2013 mündlich vorgetragen (Protokoll siehe
Anlage 1).
Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die erhobenen Einwendungen der Städte
und Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und
dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW
mitzuteilen.
Die Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal, Controlling“ hat sich am 18.03.2013 mit allen Stellungnahmen intensiv befasst und schlägt dem Kreistag folgende Beschlussfassung vor:
Der Kreistag beschließt über die o.g. Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt:
1. Gemeinde Kall, 06.12.2012
Die Gemeinde Kall behält sich neben der unter 2. aufgeführten gemeinsamen Stellungnahme eine
gesonderte Stellungnahme vor. Der Kreistag nimmt dies zur Kenntnis.
-22. Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen, 07.12.2012
a) Die Kritik am Benehmensverfahren und der Ausgestaltung des Benehmensschreibens wird nicht
geteilt. Die Verfahrensänderung ist vom Gesetzgeber beschlossen und vom Städte- und Gemeindebund verursacht. Das Benehmensschreiben folgt den gesetzlich normierten Pflichten und enthält alle wesentlichen Informationen zur Kreisumlage.
Die Befürchtung, der Kreis plane eine Sonderumlage nach § 56c KrO, kann nicht nachvollzogen
werden. Eine Sonderumlage ist nicht geplant.
b) Der Vorwurf, der Kreis verhielte sich unsolidarisch, wird nicht geteilt, da dabei verkannt wird, dass
auch der Kreis äußeren Zwängen unterliegt, die die Einsparbemühungen unterlaufen. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
c) Der Vorwurf, der Kreishaushalt würde sich lediglich an vagen Orientierungshilfen ausrichten, wird
nicht geteilt. Sowohl allgemein als auch speziell bei den Personalaufwendungen gilt, dass die
Haushaltsplanansätze aufgrund konkreter Sachverhalte und sorgfältiger Schätzungen erarbeitet
werden, wo immer dies möglich ist. Die Orientierungsdaten des Landes wurden bei den Personalaufwendungen lediglich im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt unbekannte Veränderung der
Beamtenbesoldung (und als Folge bei den Versorgungsaufwendungen) verwendet.
d) Die Forderung, die zeitlich befristeten Arbeitsverträge zum Bildungs- und Teilhabepaket auslaufen
zu lassen, wird zur Kenntnis genommen. Eine Auswirkung auf den Haushalt 2013 ist nicht gegeben. Da das Haushaltsjahr 2014 betroffen ist, wird diese Frage im Laufe des Jahres 2013 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden zu erörtern sein.
e) Die Senkung der KDVZ-Umlage war zum Zeitpunkt des Benehmensschreibens noch nicht bekannt, ist jedoch über die Veränderungsliste in den Haushaltsbeschluss aufgenommen worden.
Zu den sonst bezeichneten EDV-Aufwendungen wird die Auffassung der Kollegialen Konferenz
nicht geteilt.
f)
Die Leistungen der Bauunterhaltung wurden gegenüber dem Haushaltsentwurf deutlich reduziert.
Die mit dem Haushalt beschlossenen Maßnahmen werden als notwendig erachtet.
g) Die 2. Modellrechnung zum GFG lag zum Zeitpunkt des Benehmensschreibens noch nicht vor, ist
jedoch über die Veränderungsliste in den Haushaltsbeschluss aufgenommen worden (einschließlich Landschaftsumlage).
-33. Stadt Bad Münstereifel, 12.03.2013
a) Die Befürchtung, der Kreis plane eine Sonderumlage nach § 56c KrO, kann nicht nachvollzogen
werden. Eine Sonderumlage ist nicht geplant.
b) Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik,
die damit verknüpft ist, dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen
keine eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das
Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen)
Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert
werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis
offen gegenüber.
Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
c) Der Verdacht, eine womöglich nicht hinreichend begründete erhebliche Ausweitung der Personalwirtschaft zu betreiben, ist unberechtigt.
Die Realisierung des Personalausgabeneinsparkonzeptes 2006-2009 erfolgte insbesondere durch
Stelleneinsparungen, (in Zeitumfang oder Dotierung) reduzierte Stellenwiederbesetzungen, Wiederbesetzungssperren und Verzicht auf temporäre Ersatzbesetzungen im Falle langfristiger Erkrankungen von Mitarbeitern/innen. Die Planzahlen wurden erreicht und teilweise übererfüllt, wie
sich aus folgender Übersicht ergibt:
-4-
d) Bloße pauschale zahlenmäßige Vergleiche zwischen Kreis und Stadt zum Stellenvolumen bleiben
angesichts sehr unterschiedlicher Aufgabenstellungen ohne Aussagekraft.
Personalvergleiche sollten in Relation zu den zugewiesenen Aufgaben erfolgen. Wenn von den
Gemeinden nur aber grobe Vergleiche angesprochen werden, hält der Kreis den Personalanteil
der angesprochenen Bereiche (Personalmanagement und Finanzen) am Gesamtpersonal im Vergleich zu anderen Verwaltungen keinesfalls für (negativ) auffällig. Die GPA hat dem Kreis in ihrem
Bericht 2005/2006 eine schlanke Zentrale Verwaltung (günstiger Wert nahe am Minimum) attestiert. In beiden - personalmäßig relativ kleinen Bereichen - sind auch durch Ausfälle von Mitarbeitern/innen Erfüllungsdefizite entstanden. Neben der dringend notwendigen Personalaufstockung
zur Beseitigung der derzeitigen Defizite in diesen Bereichen bieten die für 2 Jahre zusätzlich vorgesehenen Stellen gleichzeitig wichtige Personalentwicklungsmöglichkeiten für junge, qualifizierte
Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes. Zur Ableistung der Probezeit sind die Beamten z.A. in
Planstellen zu führen. Die sich abzeichnende Mitarbeiterfluktuation würde nach Wegfall der kWStellen - bei Bewährung - eine Übernahme in originäre Planstellen des Hauses ermöglichen.
Zur zusätzlichen k.w.-Stelle in der Abt. 20 ist zu bemerken, dass der Kreis – anders als viele andere Kommunen – anlässlich der NKF-Einführung das Personal nicht erhöht hatte und dass die
Kreiskämmerei auch vor dem NKF bereits über eine eher knapp bemessene Personaldecke verfügte. Da sich die Verhältnisse in den Kommunen unterscheiden, dürfte eine Vergleichbarkeit
nicht gegeben sein.
Einem seit mindestens 10 Jahren unverändertem Personalkörper der Abteilung 10 (Team Personalmanagement) steht ein qualitativ und quantitativ erheblich gestiegenes Aufgabenvolumen gegenüber. Beispielhaft zu nennen sind
- die Übernahme der Umwelt- und Versorgungsverwaltung,
- erheblich erhöhte Mitarbeiterfluktuation durch vermehrte Zahl zeitlich befristeter Arbeitsverhältnisse in Projekten, im Rettungsdienst und in Vertretungen für Elternzeit/Beurlaubungen
(insbesondere im Bereich der Abteilung Jugend und Familie)
- seit 2010 die Personalbetreuung von zusätzlich knapp 80 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Jobcenters; für diese Personalmanagementleistung erhält der Kreis entsprechend der Verwaltungsvereinbarung eine Erstattung
Infolge der Alterung der Mitarbeiterschaft des Kreises sowie zunehmender Komplexität und Abstimmungserfordernisse nehmen z.B. das Betriebliche Eingliederungsmanagement (z.B. im Rettungsdienst) oder Personalauswahlverfahren einen zunehmend größeren Zeitanteil in Anspruch.
Erfüllungsdefizite dürfen sich nicht weiter zu Lasten aller Bediensteten der Kreisverwaltung auswirken. Die k.w.-Stelle soll die aktuelle Situation entspannen und es ermöglichen, für den Kreis
strategisch wichtige und im Sinne von Personalmotivation notwendige Projekte wie Gesundheitsmanagement und Vereinbarkeit von Familie und Beruf qualifiziert anzugehen. Es sollen aber auch
interne Prozesse so optimiert werden, dass die Aufgabenerledigung mit der originären Planstellenzahl wieder möglich ist.
e) Zu den kritisierten höheren Ausweisungen von Beamten-Planstellen in einigen Fällen sei bemerkt,
dass die analytische Neubewertung aller Beamtenstellen aufgrund des neuen KGStStellenbewertungsgutachtens (2009) von den Betroffenen und dem Personalrat gefordert und
durchgeführt wurde. Dabei ergaben sich sowohl Höher- als auch Herabbewertungen.
Zunächst ist festzustellen, dass das KGSt-Gutachten aus einem Teil „Bewertungssystematik“ und
einem Teil „Bewertungsempfehlungen“ besteht. Die Bewertungsempfehlungen dienen als Orientierungshilfe der Erleichterung der örtlichen Bewertungsarbeit, können diese – so auch die KGSt –
aber nicht ersetzen. Grundlagen der Bewertung sind die konkreten Inhalte der Stelle. Veränderungsnotwendigkeiten können sich auch – wie in einem Falle geschehen- durch Arbeitszeitreduzierung und Kompensation durch Jobsharing ergeben. Im konkreten Fall finanziert sich die Höherbewertung aus der arbeitszeitreduzierten Stelle.
-5-
Ungeachtet dessen ist die Anmerkung der Stadt, der Kreis würde im Vergleich zu den Bewertungsempfehlungen der KGSt im oberen Bereich des höheren Dienstes mehr Führungsstellen
ausweisen, aus 2 Gründen nicht zutreffend:
1. das Gutachten enthält keine Empfehlungen zu Stellen oberhalb der Amts- (Abteilungs-) leitungsebene
2. die Bewertungen der Abteilungsleitungsstellen beim Kreis liegen meist unter den KGStEmpfehlungen, in wenigen Fällen gleichauf.
Im Falle von Freistellungen für Personalrats- und Gleichstellungsarbeit sind keine analytischen
Bewertungen durchgeführt worden. Hier gebietet es sich, das gesetzliche Benachteiligungsgebot
zu beachten und Kopplungen an vergleichbare Personen vorzunehmen.
Es ist richtig, dass nach dem KGSt-Gutachten ein eindeutiges Bewertungsergebnis zu erfolgen
hat. Beim Kreis Euskirchen sind die Strichbewertungen bei den Führungsebenen ab Abteilungsleitung aufwärts aus Gründen der Kostenersparnis eingeführt worden. Das analytisch ermittelte Bewertungsergebnis ist der Wert hinter dem Strich (z.B. A14 bei einer Ausweisung A13/14). Damit
verzögert der Kreis die Beförderung des Stelleninhabers, da er sich mindestens 5 Jahre in seiner
Aufgabenwahrnehmung bewähren muss.
Auch die Beamtinnen und Beamte, die keine Führungsaufgaben wahrnehmen, werden verzögert
befördert. Sie müssen sich im mittleren Dienst 1, im gehobenen Dienst 2 und im höheren Dienst
mindestens 3 Jahre auf ihrer entsprechend bewertet Stelle bewährt haben.
f)
Die vorgesehene Einrichtung von Einfacharbeitsplätzen soll der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen und zu einer Einsparung von sozialen Leistungen führen.
g) Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
-6-
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
-74. Gemeinde Blankenheim, 11.03.2013
a) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
b) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
-8-
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
c) Zeitlich befristete Arbeitsverträge werden nicht automatisch in dauerhafte umgewandelt.
d) Der Ansatz der Pensionsrückstellungen wurde durchaus vorsichtig angenommen, ist aber andererseits nicht ohne Risiken.
e) Der Kreis Euskirchen hat im Laufe des Jahres 2010 gemeinsam mit einigen kreisangehörigen
Kommunen in einer Arbeitsgruppe intensiv geprüft, ob es günstigere und/oder qualitativ bessere
Alternativen zur Mitgliedschaft in der KDVZ gibt. Der Kreis Euskirchen hat sich in Anbetracht des
Prüfungsergebnisses dafür entscheiden, die Mitgliedschaft in der KDVZ bis auf Weiteres fortzuführen, die einzelnen Produkte der KDVZ jedoch im Detail zu prüfen und nach günstigen Alternativen zu suchen.
Hieraus ist entstanden, dass der Kreis Euskirchen im Jahr 2012 parallel zur Mitgliedschaft in der
KDVZ eine dienstvertragliche Vereinbarung mit der regio it eingegangen ist, mit der das Produkt
"Hosting des IKOL-KFZ-Verfahrens" von der KDVZ auf die regio it übertragen wurde. Durch die
Verlagerung erspart der Kreis Euskirchen jährlich rund 30.000 €. Die Prüfung weiterer KDVZProdukte wird fortgesetzt.
Selbstverständlich wird auch der Kreis kostenlose Lernpakete zur MS-Office 2010 einsetzen, ist
aber der Meinung, dass auf Schulungen nicht gänzlich verzichtet werden kann. Als Schulungskosten für die Einführung des MS-Office-Paketes 2010 wurden 10.000 € angesetzt; die Schulungen
werden bedarfsorientiert durch die kreiseigene VHS durchgeführt, so dass hier ein Mehrwert entstehen wird.
Die übrigen Schulungsaufwände sind angesetzt für Fortbildungsbedarfe in den Bereichen Prosoz
Systemadministration, ProUmwelt, ALKIS, GIS und ArcGIS.
Wenn die Gemeinde Blankenheim darstellt, dass sie durch den Austritt aus der kdvz erhebliche
Mehrwerte und Einsparungen erzielt habe, darf nicht unerwähnt bleiben, dass die kdvz im Zusammenhang mit der Austrittserklärung gegenüber der Gemeinde erhebliche Forderungen geltend macht.
-9f)
Soweit mit dem Absatz zur Windkraft die Landschaftsbildanalyse angesprochen wird, ist auszuführen, dass die Landschaftsbildanalyse den Kommunen in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und dort begrüßt wurde. Es wurde sogar die Ausdehnung auf das gesamte Kreisgebiet erbeten. Die Gemeinde Blankenheim wurde neben anderen Kommunen in die Auswahl des Gutachterbüros eingebunden.
Die Betrachtung der Auswirkungen der Windkraftplanungen auf das Landschaftsbild ist im Rahmen der Planungen der Kommunen abzuarbeiten. Die kreisweite Untersuchung ist somit keine
zusätzliche Untersuchung, sondern soll den Kommunen als Grundlage für ihre Planungen dienen.
Eine Erarbeitung in enger Abstimmung mit den Kommunen war von Anfang an vorgesehen und
wird so selbstverständlich auch weiterverfolgt. Es darf ergänzend darauf hingewiesen werden,
dass über die Kommunen übergreifende Zusammenarbeit Fördermittel aus LEADER-Mitteln generiert werden konnten.
g) Das Instrument der Benehmensherstellung wird auch künftig aufgrund der Neuregelung in der
Kreisordnung Anwendung finden. Über den Haushalt hinaus diente und dient neben fachlicher
Konferenzen insbesondere die Bürgermeisterkonferenz dazu, die konstruktive Zusammenarbeit
von Kreis und Gemeinden sicherzustellen.
- 10 5. Gemeinde Dahlem, 11.03.2013
a) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
b) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
c) Die Erhöhung des Stellenplanvolumens ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
Stellenplanveränderungen
Allgemeine Kreisumlage
finanzierte
Aufwendungen
Jugendamtsumlage
finanziert
Gebühren-/Drittfinanzierte
Aufwendungen
1 Stelle mit kw-Vermerk Abt. 10, Personal (zusätzliche Personalbetreuung
Jobcenter, Beseitigung von Erfüllungsdefiziten bei Personalbetreuung und entwicklung), Realisierung kw-Vermerk nach 2 Jahren
+1
1 Stelle mit kw-Vermerk Abt. 20, Kämmerei (Abarbeitung rückständiger
Jahresabschlüsse), Realisierung kw-Vermerk nach 2 Jahren
+1
0,4 erhöhte Personalratsfreistellungen (Anpassung an gesetzlich bestimmtes
Freistellungskontingent)
+ 0,4
-0,12 diverse Stellenbruchteilskürzungen
- 0,12
1 Stelle in Abt. 51 (Umwandlung Projekt Kinderschutz in Pflichtaufgabe, tlw.
Drittfinanziert)
+ 1,0
0,5 in Abt. 51 (wirtschaftliche Jugendhilfe; weitere Fallzahlensteigerung)
+ 0,5
14 Stellen im Rettungsdienst (von Kostenträger akzeptiert, gebührenfinanziert;
Umwandlung befristete Zeitvertrags-/Praktikantenverhältnisse
+ 14
2 x 0,5 Stellen in Abt. 50, (Einführung Betreuungsgeld), Realisierung kwVermerk nach 2 Jahren
+ 1,0
Saldo der Stellenplanveränderungen
+ 18,78
Pauschale Betrachtungen ohne differenzierte Betrachtungen der zu bewältigenden Aufgabenstellungen werden als nicht zielführend betrachtet.
- 11 -
d) Die vorgesehene Einrichtung von Einfacharbeitsplätzen soll der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen und zu einer Einsparung von sozialen Leistungen führen.
e) Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
- 12 6. Stadt Euskirchen, 11.03.2013
a) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
b) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
c) Für vorübergehende Aufgaben schließt der Kreis befristete Arbeitsverträge ab. Nach Abschluss
des Projektes und der Projektförderung endet das Arbeitsverhältnis generell automatisch.
Es ist richtig, dass nach dem KGSt-Gutachten ein eindeutiges Bewertungsergebnis zu erfolgen
hat. Beim Kreis Euskirchen sind die Strichbewertungen bei den Führungsebenen ab Abteilungsleitung aufwärts aus Gründen der Kostenersparnis eingeführt worden. Das analytisch ermittelte Bewertungsergebnis ist der Wert hinter dem Strich (z.B. A14 bei einer Ausweisung A13/14). Damit
verzögert der Kreis die Beförderung des Stelleninhabers, da er sich mindestens 5 Jahre in seiner
Aufgabenwahrnehmung bewähren muss.
Auch die Beamtinnen und Beamte, die keine Führungsaufgaben wahrnehmen, werden verzögert
befördert. Sie müssen sich im mittleren Dienst 1, im gehobenen Dienst 2 und im höheren Dienst
mindestens 3 Jahre auf ihrer entsprechend bewertet Stelle bewährt haben.
d) Die Stadt Euskirchen sieht Indizien, über eine bessere Steuerung der Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen über 45 Stunden für Kinder einkommensschwacher (und beitragsbefreiter) Eltern Aufwendungen zu reduzieren.
1. Der Zusammenhang zwischen geringem Einkommen und geringerem Bedarf an 45 StundenBetreuung erschließt sich nicht automatisch, da beispielsweise gering qualifizierte Alleinerziehende mit geringem Einkommen besonders auf umfangreiche Betreuung angewiesen sein
können.
2. In den letzten beiden Jahren wurden alle Eltern auch zu den Gründen des Betreuungsbedarfes befragt, die Ergebnisse dienten dann vor Ort als Grundlage für die Bedarfsplanung unter
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
- 13 -
3. Die enthaltene Auswertung in % ist aus fachlicher Sicht wenig aufschlussreich, dazu wären
die absoluten Zahlen nötig.
4. Einer fortlaufenden Überprüfung der durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhobenen Elternbeiträge nach Einkommen und Betreuungsintensität steht der Kreis offen gegenüber. Da dies aber ggf. zusätzliche personelle Ressourcen der Städte und Gemeinden binden
könnte, sollte dies zum Thema auf einer der nächsten Sozialkonferenzen gemacht werden.
5. Die Zunahme der 45-Std. Betreuung ist derzeit auf 4 % pro Jahr durch das Land gedeckelt. Im
Kreis Euskirchen wird dieser Wert unterschritten.
e) Im Hinblick auf Sparkassenausschüttung muss bedacht werden, dass die aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen, insb. Basel III (Eigenkapital) erfüllt werden müssen. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Zukunft bleiben abzuwarten.
f)
Der Umsetzungsprozess zur Markenbildung reduziert sich nicht auf ein Logo für die Wirtschaftsförderung, sondern es handelt sich dabei um eine Marketingkonzeption mit Homepage, Broschüren, Flyer und nicht zuletzt ein von allen Kommunen einsetzbares Logo für den Wirtschaftsstandort Euskirchen. Am Beginn der Überlegungen war es die Stadt Euskirchen, die -weil sie einen
ähnlichen eigenen Ansatz verfolgte - intensiv in die Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe
einbezogen wurde. Der Entwicklungsprozess ist weitestgehend abgeschlossen, der Umsetzungsprozess steht noch aus, wobei die vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie Kostenvoranschläge derzeit noch einmal auf dem Prüfstand stehen.
g) Zur Zertifizierung zum familienfreundlichen Arbeitgeber ist zu bemerken, dass sich die tatsächlich
entstehenden Kosten um ca. 45 Prozent reduzieren werden, da hier ein Unternehmerverbund
gewonnen werden konnte und die Bertelsmann Stiftung Sonderkonditionen einräumt. An der Aktion Erfolgsfaktor Familie ist der Kreis Euskirchen ebenfalls beteiligt, sieht jedoch in der Zertifizierung deutlich größeren Mehrwert hinsichtlich der Positionierung als zukunftsfähiger Arbeitgeber.
Außerdem koordiniert der Kreis Euskirchen, gemeinsam mit der VR Bank das Unternehmernetzwerk Familie und Beruf und übt auf diesem Wege eine Vorbildfunktion gegenüber der hiesigen
Wirtschaft aus. In Verhandlungen mit dem Vorstand der Bertelsmann Stiftung konnte die VR-Bank
Nordeifel jetzt die Gewährung der o.g. Sonderkonditionen für alle kreisangehörigen Kommunen
erreichen, wenn sie kurzfristig dem sog. Kick-Off-Prozess (Runde der Starter im Zertifizierungsverfahren) beitreten. Einer Paketlösung unter Einbeziehung der Kreisverwaltung und aller Stadtund Gemeindeverwaltungen steht der Kreis offen gegenüber.
h) Die Terminierung der Anhörung resultierte unter anderem aus dem Wunsch der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister, eine angemessene Frist zur Durchsicht des Haushaltsentwurfes zu erhalten, kombiniert mit Schwierigkeiten der Terminfindung. Der Termin wurde den Bürgermeistern
am 17.01.2013 vorab angekündigt. Aus der Terminierung lassen sich allerdings keinerlei inhaltliche Schlüsse ziehen. Der Kreistag setzt sich mit allen vorgetragenen Argumenten intensiv auseinander.
- 14 7. Gemeinde Hellenthal, 11.03.2013
a) Personalvergleiche sollten in Relation zu den zugewiesenen Aufgaben erfolgen. Wenn von den
Gemeinden nur aber grobe Vergleiche angesprochen werden, hält der Kreis den Personalanteil
der angesprochenen Bereiche (Personalmanagement und Finanzen) am Gesamtpersonal im Vergleich zu anderen Verwaltungen keinesfalls für (negativ) auffällig. Die GPA hat dem Kreis in ihrem
Bericht 2005/2006 einen schlanke Zentrale Verwaltung (günstiger Wert nahe am Minimum) attestiert. In beiden - personalmäßig relativ kleinen Bereichen - sind auch durch Ausfälle von Mitarbeitern/innen Erfüllungsdefizite entstanden. Neben der dringend notwendigen Personalaufstockung
zur Beseitigung der derzeitigen Defizite in diesen Bereichen bieten die für 2 Jahre zusätzlich vorgesehenen Stellen gleichzeitig wichtige Personalentwicklungsmöglichkeiten für junge, qualifizierte
Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes. Zur Ableistung der Probezeit sind die Beamten z.A. in
Planstellen zu führen. Die sich abzeichnende Mitarbeiterfluktuation würde nach Wegfall der kWStellen - bei Bewährung - eine Übernahme in originäre Planstellen des Hauses ermöglichen.
Zur zusätzlichen k.w.-Stelle in der Abt. 20 ist zu bemerken, dass der Kreis – anders als viele andere Kommunen – anlässlich der NKF-Einführung das Personal nicht erhöht hatte und dass die
Kreiskämmerei auch vor dem NKF bereits über eine eher knapp bemessene Personaldecke verfügte. Da sich die Verhältnisse in den Kommunen unterscheiden, dürfte eine Vergleichbarkeit
nicht gegeben sein.
Einem seit mindestens 10 Jahren unverändertem Personalkörper der Abteilung 10 (Team Personalmanagement) steht ein qualitativ und quantitativ erheblich gestiegenes Aufgabenvolumen gegenüber. Beispielhaft zu nennen sind
- die Übernahme der Umwelt- und Versorgungsverwaltung,
- erheblich erhöhte Mitarbeiterfluktuation durch vermehrte Zahl zeitlich befristeter Arbeitsverhältnisse in Projekten, im Rettungsdienst und in Vertretungen für Elternzeit/Beurlaubungen
(insbesondere im Bereich der Abteilung Jugend und Familie)
- seit 2010 die Personalbetreuung von zusätzlich knapp 80 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Jobcenters; für diese Personalmanagementleistung erhält der Kreis entsprechend der Verwaltungsvereinbarung eine Erstattung
Infolge der Alterung der Mitarbeiterschaft des Kreises sowie zunehmender Komplexität und Abstimmungserfordernisse nehmen z.B. das Betriebliche Eingliederungsmanagement (z.B. im Rettungsdienst) oder Personalauswahlverfahren einen zunehmend größeren Zeitanteil in Anspruch.
Erfüllungsdefizite dürfen sich nicht weiter zu Lasten aller Bediensteten der Kreisverwaltung auswirken. Die k.w.-Stelle soll die aktuelle Situation entspannen und es ermöglichen, für den Kreis
strategisch wichtige und im Sinne von Personalmotivation notwendige Projekte wie Gesundheitsmanagement und Vereinbarkeit von Familie und Beruf qualifiziert anzugehen. Es sollen aber auch
interne Prozesse so optimiert werden, dass die Aufgabenerledigung mit der originären Planstellenzahl wieder möglich ist.
b) Zu den kritisierten höheren Ausweisungen von Beamten-Planstellen in einigen Fällen sei bemerkt,
dass die analytische Neubewertung aller Beamtenstellen aufgrund des neuen KGStStellenbewertungsgutachtens (2009) von den Betroffenen und dem Personalrat gefordert und
durchgeführt wurde. Dabei ergaben sich sowohl Höher- als auch Herabbewertungen.
Aus den Anmerkungen der Gemeinde kann der Eindruck entstehen, der Kreis würde im oberen
Bereich Stellen zu sehr anheben. Das ist nicht zutreffend. So liegen z.B. die Abteilungsleitungsstellen beim Kreis meist im unteren Bereich des interkommunalen Vergleichs. Um Beförderungskosten zu sparen, wurden z.B. Strichbewertungen bei den Führungsebenen ab Abteilungsleitung
aufwärts eingeführt. Das analytisch ermittelte Bewertungsergebnis ist der Wert hinter dem Strich
(z.B. A14 bei einer Ausweisung A13/14). Damit verzögert der Kreis die Beförderung des Stelleninhabers, da er sich mindestens 5 Jahre in seiner Aufgabenwahrnehmung bewähren muss.
- 15 Auch die Beamtinnen und Beamte, die keine Führungsaufgaben wahrnehmen, werden verzögert
befördert. Sie müssen sich im mittleren Dienst 1, im gehobenen Dienst 2 und im höheren Dienst
mindestens 3 Jahre auf ihrer entsprechend bewertet Stelle bewährt haben.
c) Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Bloße pauschale zahlenmäßige Vergleiche zwischen Kreis und Stadt zu freiwilligen Leistungen
bleiben angesichts sehr unterschiedlicher Aufgabenstellungen ohne Aussagekraft.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
d) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
- 16 Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
e) Die Personalkostenanteile je Produkt sind bei jedem Produkt im Teilergebnisplan in Zeile 11 dargestellt. Der Teilergebnisplan befindet sich bei jedem Produkt direkt hinter der Produktbeschreibung (Folgeseite). Unabhängig von technischen Erwägungen ist nicht ersichtlich, warum die Darstellung innerhalb der Produktbeschreibung von Vorteil sein soll.
Die vollzeitäquivalenten Stellenanteile je Produkt sind (wie auch in Vorjahren) in der Stellenübersicht zum Stellenplan dargestellt.
f)
Aufgabenübernahmen durch den Kreis erfolgen, sofern nicht gesetzlich bedingt, generell im engen Einvernehmen mit den betroffenen Städten und Gemeinden. Sollte hier Verbesserungspotential in den Abstimmungsprozessen gesehen werden, steht der Kreis dem offen gegenüber. Eine
Thematisierung in der Bürgermeisterkonferenz sollte ggfs. vorgenommen werden.
g) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
h) Die Berücksichtigung der Abschreibungen in allen Haushalten folgt dem Prinzip der Generationengerechtigkeit. Eine anderweitige Handhabung könnte nur durch Änderung der gesetzlichen
Grundlagen erfolgen. Es ist aber keinesfalls das Ziel des Gesetzgebers, Abschreibungen durch
Eigenkapitalverzehr zu refinanzieren. Der Eigenkapitalverzehr ergibt sich vielmehr aus der unzureichenden Finanzausstattung der gesamten kommunalen Familie. Angesichts des geringen Eigenkapitals des Kreises wird im Haushalt 2013 kein Verzehr eingeplant.
i)
Die Terminierung der Anhörung resultierte unter anderem aus dem Wunsch der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister, eine angemessene Frist zur Durchsicht des Haushaltsentwurfes zu erhalten, kombiniert mit Schwierigkeiten der Terminfindung. Der Termin wurde den Bürgermeistern
am 17.01.2013 vorab angekündigt. Aus der Terminierung lassen sich allerdings keinerlei inhaltliche Schlüsse ziehen. Der Kreistag setzt sich mit allen vorgetragenen Argumenten intensiv auseinander.
- 17 8. Gemeinde Kall, 11.03.2013
a) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
b) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt. Zur
angesprochenen Beförderungspraxis beim Kreis sei erwähnt, dass Beamtinnen und Beamte beim
Kreis - sofern sie sich in ihren Aufgaben bewähren - erst mit langjähriger Verzögerung (bis zu 5
Jahren) eine dem Stellenwert entsprechende Besoldungsgruppe erhalten.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
c) Soweit auf Seite 24 des Vorberichtes des GPA-Berichtes Bezug genommen wird, ist klarzustellen,
dass es sich hier mit einer Ausnahme (Versorgungsmedien) um Potentiale handelt, die erst mittelbis langfristig zu erzielen sind.
Die Einsparung der Versorgungsmedien in der Gebäudewirtschaft (Wärme, Strom, Wasser/Abwasser) ist seit Jahren Arbeitsfeld der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21. Seit Jahren
werden dort energieeffiziente Maßnahmen beraten und zielorientiert erarbeitet, die im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen auch umgesetzt werden.
Die Potentiale werden durch Maßnahmen wie z. B. die energieeffiziente Beleuchtung des Kreishauses, die Fassadensanierung des Berufskollegs Eifel im Rahmen des Konjunkturpaketes II und
die geplante Fassaden- und Beleuchtungssanierung Thomas-Esser-Berufskollegs gehoben. Weitere Energiesparmaßnahmen werden folgen. Ergebnis der Anstrengungen ist, dass im Jahr 2013
erstmals der Bewirtschaftungsaufwand für die Gebäude entgegen dem allgemeinen Trend leicht
gesenkt werden konnte.
d) Aus der Auflösung von Rückstellungen ergeben sich über den beschlossenen Haushalt hinaus
keinerlei Verbesserungsmöglichkeiten. Insbesondere die Deponierückstellungen sind nicht zur
Senkung der allgemeinen Kreisumlage nutzbar, da diese dem gebildeten Zweck zu dienen haben.
Die vorläufigen Rechnungsergebnisse wurden bei der Planung der Haushaltsansätze 2013 berücksichtigt, soweit ihnen Validität zugesprochen werden konnte.
- 18 e) Sofern die Ausführungen zu den Kindergärten auf eine Erhöhung des Kreiszuschusses an die
Träger kommunaler Kindertageseinrichtungen abzielen, ist zu bemerken, dass es sich um die von
vielen Städten und Gemeinden kritisierten freiwilligen Leistungen handelt, weshalb eine Erhöhung
mit Blick auf die Mehraufwendungen abgelehnt wird.
- 19 9. Stadt Mechernich, 11.03.2013
a) Die angegebenen Vergleiche sind in der Tat oberflächlich. Wenn man beispielsweise im Jugendbereich Vergleiche je Einwohner anstellen möchte (was in dieser Form sicherlich immer noch sehr
oberflächlich wäre), dann müsste man schon die Einwohnerzahl verwenden, die sich auf den zuständigen Bereich bezieht. So lässt sich z.B. für das Haushaltsjahr 2012 (wie auch für die Vorjahre) feststellen, dass die Jugendamtsumlage je Einwohner deutlich unter dem Mittelwert der Kreise
in Nordrhein-Westfalen liegt (in 2012 beispielsweise 6 % unter dem Mittelwert). Aber auch die allgemeine Umlage liegt im NRW-Pro-Kopf-Vergleich klar unter dem Mittelwert (2012: 12 % Abweichung).
Die Oberflächlichkeit des verwendeten Zahlen zeigt sich auch an den Ergebnissen der deutlich
differenzierteren Untersuchung der GPA (überörtliche Prüfung 2011). So liegt der Kreis Euskirchen beispielsweise im Gesundheitsdienst mit einem Zuschussbedarf von 9,36 € je Einwohner
sowie im Vermessungs- und Katasterwesen mit einem Zuschussbedarf von 8,26 € je Einwohner
klar unter dem Mittelwert. Betrachtet man im Vermessungs- und Katasterwesen den Zuschussbedarf je qkm Fläche (was laut GPA-Bericht sachlich der sinnvollere Vergleichsmaßstab sein dürfte),
stellt der Wert des Kreises Euskirchen das Minimum in NRW dar.
Eine Teilnahme am IKVS wurde in der Vergangenheit bereits geprüft, der Nutzen wurde angesichts der weitaus differenzierteren Untersuchungen der GPA im Rahmen der überörtlichen Prüfung, die zudem sämtliche Kreise in Nordrhein-Westfalen miteinander vergleichen, jedoch als gering bewertet. Es wird vorgeschlagen, die Bewertung des angesprochenen Kennzahlensystems
zum Gegenstand der Beratungen in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen zu machen.
b) Die Haushaltsveranschlagungen berücksichtigen auch die Erkenntnisse der letzten voraussichtlichen Rechnungsergebnisse. Eine flächendeckende Darstellung in den Teilergebnisplänen ist aus
technischen Gründen (Softwareumstellung) unterblieben.
c) Der Kreis Euskirchen verfügt aufgrund der Tatsache, dass vor Einführung des NKF erhebliche
Vermögenswerte zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden, nur über ein vergleichsweise
geringes Eigenkapital. Die Ausgleichsrücklage hat den Zweck einer Schwankungsreserve. Vor
dem Hintergrund der vorhandenen Haushaltsrisiken soll die Schwankungsreserve insbesondere
dazu dienen, die etwaige Erhebung einer Sonderumlage nach § 56c KrO zu vermeiden.
d) Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
- 20 -
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
e) Die Erhöhung des Stellenplanvolumens ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
Stellenplanveränderungen
Allgemeine Kreisumlage
finanzierte
Aufwendungen
Jugendamtsumlage
finanziert
Gebühren-/Drittfinanzierte
Aufwendungen
1 Stelle mit kw-Vermerk Abt. 10, Personal (zusätzliche Personalbetreuung
Jobcenter, Beseitigung von Erfüllungsdefiziten bei Personalbetreuung und entwicklung), Realisierung kw-Vermerk nach 2 Jahren
+1
1 Stelle mit kw-Vermerk Abt. 20, Kämmerei (Abarbeitung rückständiger
Jahresabschlüsse), Realisierung kw-Vermerk nach 2 Jahren
+1
0,4 erhöhte Personalratsfreistellungen (Anpassung an gesetzlich bestimmtes
Freistellungskontingent)
+ 0,4
-0,12 diverse Stellenbruchteilskürzungen
- 0,12
1 Stelle in Abt. 51 (Umwandlung Projekt Kinderschutz in Pflichtaufgabe, tlw.
Drittfinanziert)
+ 1,0
0,5 in Abt. 51 (wirtschaftliche Jugendhilfe; weitere Fallzahlensteigerung)
+ 0,5
14 Stellen im Rettungsdienst (von Kostenträger akzeptiert, gebührenfinanziert;
Umwandlung befristete Zeitvertrags-/Praktikantenverhältnisse
+ 14
2 x 0,5 Stellen in Abt. 50, (Einführung Betreuungsgeld), Realisierung kwVermerk nach 2 Jahren
+ 1,0
Saldo der Stellenplanveränderungen
f)
+ 18,78
Die Meinung der Stadt Mechernich, die Haushaltserläuterungen seien zu ausführlich und die dargestellten Informationen seien dazu angetan, den Blick auf das Wesentliche zu verlieren, wird seitens des Kreistages nicht geteilt. Der Kreistag erwartet vielmehr von der Kreisverwaltung eine
entsprechende Aufbereitung, da nach mehreren aufgabenkritischen Prozessen festzustellen ist,
dass pauschale Aussagen oder Feststellungen nicht zielführend sind. Es ist vielmehr so, dass gerade die differenzierte und sehr transparente Darstellung einer intensiven Haushaltsplanberatung
dienlich ist.
- 21 -
Die Meinung zur ausführlichen Darstellung verwundert umso mehr, als dass es in der Vergangenheit oftmals die Kritik der Städte und Gemeinden gegeben hat, der Kreishaushalt sei nicht transparent genug. Dem beschlossenen Haushalt (und das gilt auch für die Haushalte der Vorjahre)
kann klar und dezidiert entnommen werden, wofür die Kreisumlage verwendet wird.
Der Umfang der im Haushaltsentwurf dargestellten Personalkostenerläuterungen entspricht in
etwa dem Umfang der Darstellung im Haushalt 2013 der Stadt Mechernich. Es verwundert daher,
dass an den Kreis anscheinend höhere Anforderungen gestellt werden sollen. Es ist allerdings zu
bemerken, dass der Kreistag nach zweimalig durchgeführter Aufgabenkritik in der Lage ist, den
Personalbedarf zu beurteilen. Mit dem Personalbedarf und den Personalkosten hat sich der Kreistag im Übrigen in jedem Jahr ausführlich auseinander gesetzt.
Am Prinzip des organisatorisch gegliederten Haushaltes und der damit verbundenen Budgetierung wird festgehalten, da sie in der Tat für die Steuerung von Vorteil ist. Durch einen Blick in die
Produktliste sollte sich die Budgethierarchie auch dem Außenstehenden erschließen. Es sei darauf hingewiesen, dass unabhängig davon auch eine produktbereichsweise Darstellung der Teilpläne im Haushalt enthalten ist.
g) Der angestellte Vergleich der Fraktionszuwendungen ist so nicht nachvollziehbar. Den größten
Anteil an den Fraktionszuwendungen des Kreises Euskirchen machen die Personalkostenerstattungen aus. Wenn Kreise z.B. den Fraktionen direkt Kreisbedienstete zur Verfügung stellen, werden die Aufwendungen dafür unter „Personalaufwendungen“ gebucht und erscheinen nicht beim
Vergleich der Geldleistungen.
Dem Kreis liegen Vergleiche mit Nachbarkreisen vor, deren Basis aus den Haushaltsplänen 2012
entnommene Daten sind. Danach bewegen sich (umgerechnet auf Fraktionsmitglieder) sowohl
die Geldleistungen als auch die geldwerten Leistungen des Kreises Euskirchen an die Fraktionen
im Mittelfeld.
Im Jahre 2011 hat der Kreistag die Herabsetzung der Fraktionszuwendungen beschlossen.
Die Mitgliederzahl des Kreistages wurde von 48 auf 46 herabgesetzt. Eine weitere Herabsetzung
erfolgt nicht, da dann umfassende Änderungen der Kreiswahlbezirke einschließlich der Aufteilung
auf die kreisangehörigen Kommunen erforderlich würden.
h) Die Steigerungen der Portokosten begründen sich durch ein erhöhtes Postaufkommen in den
Bereichen Jobcenter und Bußgeldstelle.
Die Portokosten des Jobcenter werden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen
dem Kreis Euskirchen und dem Jobcenter in voller Höhe erstattet. Die Erträge aus Erstattung der
Portokosten wurden im Haushaltsjahr 2013 von 84.500 € auf 144.000 € erhöht. Bei den Portokosten der Bußgeldstelle sind 3,50 € Zustellungskosten per Gesetz festgelegt. Diese Kosten werden
vom Empfänger gezahlt somit ebenfalls dem Kreis erstattet.
Zum Einsatz von iPads ist in der Kreistagsvorlage V 346/2012 dargestellt, dass unter Berücksichtigung der Erstattungen und des ersparten Druckaufwandes ein wirtschaftlicher Vorteil von bis zu
20.000 € p. a. erreicht werden kann und dass beabsichtigt ist, diesen in folgenden Stufen zu verwirklichen:
1. Stufe ab 2014: Ersatz einer Druckmaschine durch ein kleineres, günstigeres Gerät
2. Stufe in 2017: Reduzierung des Stellenumfanges in der Hausdruckerei
(nach Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers)
i)
Zu den Fahrzeugen ist zu erläutern, dass für den Bereich der Verwaltung z. Zt. sieben Fahrzeuge
als Selbstfahrerfahrzeuge (3 Kleinwagen, 1 Kombifahrzeug der Kompaktklasse, 2 kleine Kasten-
- 22 wagen und 1 Van) vorgehalten werden. Einer der beiden Kastenwagen wird überwiegend für Kurierfahrten (Postverteilung, Beschaffungen, Transporte) im Stadtgebiet Euskirchen eingesetzt. Der
andere Kastenwagen wurde über Werbung finanziert und wird als Selbstfahrerfahrzeug genutzt.
Die jährliche Fahrleistung von 6 Fahrzeugen beträgt (Betrachtungszeitraum 2009 – 2012) durchschnittlich 23.500 km je Fahrzeug; die Fahrleistung des Kurierfahrzeugs durchschnittlich 6.000
km. Die zeitliche Auslastung der Fahrzeuge liegt jährlich bei rd. 90%. Die zentral bereitgestellten
Fahrzeuge sind z. T. auf Monate ausgebucht. Die Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung von
Laufleistung und Reparaturanfälligkeit frühestens nach 8 Jahren ausgetauscht.
j)
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurde im Hinblick auf das Medienzentrum entschieden:
- den Fotobetrieb einzustellen,
- den Technikverleih und den Verleih physikalischer Medien zurückzufahren,
- den Verleih von Online-Medien (EDMOND) zu forcieren.
94 % aller Schulen im Kreis Euskirchen nutzen mittlerweile EDMOND.
Seit 2006 sind im Medienzentrum 1,5 Stellen weggefallen. Des Weiteren ist in Folge des Umzugs
von Kall nach Euskirchen die Raumfläche erheblich reduziert worden.
Auch weiterhin wird die Entwicklung beobachtet und der Ressourcenbedarf angepasst werden.
Die Medienbereitstellung für Schulen in Trägerschaft des Kreises ist eine Pflichtaufgabe.
Für Schulen in Trägerschaft der kreisangehörigen Kommunen nimmt der Kreis dies als freiwillige
Aufgabe wahr, weil dies bisher von den Kommunen gewünscht war (Bündelung von Nachfrage,
Reduzierung des Gesamtaufwandes).
k) Zentrale Vergabestelle:
Inklusive der Anteile der Führungsstelle (0,03) und der Vertretung der Stelleninhaberin (0,35)
werden insgesamt 1,23 vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Der Schwerpunkt der Stelle ist
die Abwicklung komplexer Vergabeverfahren (sowohl in der Papier- als auch in der elektronischen
Form). Dies beinhaltet die rechtliche Prüfung von Leistungsverzeichnissen, die Erstellung der
kompletten Vergabeunterlagen und die Durchführung des Verfahrens bis zum Vergabevorschlag,
evtl. auch Aufhebungsverfahren. Dazu sind komplexe Kommunikationsprozesse mit den Facheinheiten und ggf. der Rechnungsprüfung notwendig.
Zusätzlich werden in der Stelle folgende Aufgaben bearbeitet:
Laufende Auswertung des Vergaberechts, notwendige Verfahrensanpassungen und Information der am Vergabeprozess beteiligten Organisationseinheiten (derzeit äußerst aufwendig
wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes)
Beratung der Kommunen bei Vergabeverfahren und bei Vergabebeschwerden (häufig)
Beratung und Unterstützung der Kommunen in der Nutzung des elektronischen Vergabeverfahren und des Vergabeportals
Organisation und Betreuung von Schulungen zum Vergaberecht
Bearbeitung von gesetzlichen Anzeige- und Statistikpflichten
(insbes. EU-Statistik, Bekanntmachungen vor und nach Vergaben, Meldung an das Korruptionsregister, Anfragen an das Vergaberegister)
Information der Ausschüsse des Kreistages über vergebene Aufträge jeweils zu den Sitzungen
Außer zur Gewährleistung der notwendigen Rechtssicherheit im stetig komplexer werdenden
Vergaberecht empfiehlt sich die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle aus Gründen des Korruptionsschutzes. Sie wird deshalb von den kommunalen Prüfungsämtern und der GPA immer
wieder dringend angeregt und hat sich in der kommunalen Praxis bewährt. Zudem ist zu konstatieren, dass durch die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle die Facheinheiten das dort gebündelte Wissen nicht mehr vorhalten müssen und auch nicht können.
- 23 Insbesondere bei Zuwendungsmaßnahmen ist die Beachtung und Umsetzung sämtlicher Vergabevorschriften zwingend geboten, um eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen zu vermeiden.
Nach hiesiger Kenntnis sind die Zentralen Vergabestellen in benachbarten Kreisen personell besser ausgestattet.
l)
Zum Jugendbereich ist folgendes auszuführen:
1. Regionaler Vergleich:
Die Aufwendungen der Jugendhilfe wurden zuletzt im Jahre 2011 durch die GPA überprüft.
Dort ergab sich, dass die Aufwendungen (Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner) deutlich
unter dem Mittelwert der Kreise lagen. Ein ausführlicher Vergleich der öffentlich zugänglichen
Daten war in der Kürze der Zeit nicht zu erstellen, kann aber gerne nachgeholt werden.
2. UVG:
Bei der sogenannten „Rückgriffsquote“ handelt es sich um eine vom Land erhobene Quote der
Ist-Erträge zu den Ist-Aufwendungen eines Haushaltsjahres. Der Kreis lag hier in den vergangenen Jahren immer etwas über dem Landesdurchschnitt.
Der Rückgang der Ist-Erträge ist neben der Einführung der Privatinsolvenz sowie steigenden
Pfändungsfreigrenzen auch auf fallende Löhne der betroffenen Elternteile zurückzuführen.
3. Trennungs- und Scheidungsberatung/ Beratungen nach §§ 17,18 SGB VIII
Die Stadt Mechernich hat errechnet, dass bei 470 Beratungen im Jahr lediglich 1,79 Fälle pro
Arbeitstag zu erledigen sind. Wie es zu dem Ergebnis kommt, ist nicht nachvollziehbar. Die
KGSt geht davon aus, dass im Jahr im Schnitt netto 202 Arbeitstage zur Verfügung stehen,
dies entspräche 2,3 Fällen pro Arbeitstag.
Die im Haushaltsentwurf dargestellten Fallzahlen des Kalenderjahrs 2011 sind durch die Softwareumstellung während des zweiten Quartals 2011 nicht korrekt. Es wurde seinerzeit dem
Jugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass die Fallzahlen im Bereich der Beratungen aufgrund des
erheblichen Aufwandes nicht rückwirkend aktualisiert worden sind (anders in den besonders
kostenintensiven und auch steuerungsrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel den Hilfen zur
Erziehung (HzE): hier wurden Fälle rückwirkend eingegeben, so dass diese Zahlen auch für
das Jahr 2011 vollständig dargestellt wurden).
Insofern fielen im Jahr 2012 pro Arbeitstag 3,5 Fälle an. Man muss berücksichtigen, dass es
sich bei dieser Beratungsleistung um einen Beratungsprozess handelt, d.h. es finden mehrere
Gespräche statt, in der Regel mindestens drei Gespräche. Der Personalaufwand ist aus Sicht
des Kreises gerechtfertigt.
4. Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
Hinsichtlich der Fallzahlen ist auch hier auf die Softwareumstellung im Jahr 2011 hinzuweisen.
Das letzte Kalenderjahr 2012 weist 296 Fälle im Rahmen der Gerichtshilfe bei Trennung und
Scheidung aus. Zu diesem Budget zählen aber auch die Verfahren zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes (gemäß § 1666 BGB), dies waren 49 Verfahren im Jahr 2012.
Dies bedeutet, dass das Jugendamt im letzten Jahr in 345 Verfahren beteiligt war.
Damit fielen pro Arbeitstag in 2012 1,7 Fälle an. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass es sich
nicht um einen Termin handelt, sondern mehrere: es finden Gespräche mit den Kindern statt,
in der Regel separate Gespräche mit Eltern und häufig auch mehreren Gerichtstermine. Der
Personalaufwand ist aus Sicht des Kreises gerechtfertigt.
5. Wirkung von Prävention
Die Stadt Mechernich stellt in Frage, inwieweit die Präventionsstrategien des Kreises nachweisbar wirken.
- 24 Die Frage, an welcher Kennzahl dies messbar sein könnte, ist fachlich äußerst interessant, jedoch nach Kenntnis des Kreises nur im Rahmen einer Begleitforschung seriös zu klären. Davon wurde bisher aufgrund des erhöhten Personal- und Sachmittelbedarfs abgesehen.
Die personalintensivste genannte Maßnahme ist der Babybegrüßungsbesuch, der eine Form
der seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 verpflichtend anzubietenden Beratung rund um die Geburt ist.
Im oben erwähnten GPA-Bericht wird auf S. 3 zum Bereich Jugend ausgeführt:
„Die Personalquote (…) liegt mit 0,30 Stellen deutlich niedriger als beim Durchschnitt der Kreise in Nordrhein-Westfalen, der bei 0,39 Stellen liegt. Insgesamt ist der Kreis personell gut
bzw. angemessen ausgestattet, die Managementebene ist vergleichsweise schlank aufgestellt. Der Kreis Euskirchen zeichnet sich durch eine solide Steuerung des Jugendamtes aus.
(…) Bei den Finanzkennzahlen erzielt der Kreis Euskirchen durchgängig gute Positionierungen. So erreicht er beim Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner den Minimalwert und beim Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner einen deutlich unterdurchschnittlichen Wert. Der Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien positioniert sich im Bereich des Mittelwertes der Kreise in Nordrhein-Westfalen.“
m) Der pauschalen Aussage, dass die Beratungen im Bereich der Strukturförderung rückläufig seien,
ist zu widersprechen. Dies trifft zwar für die Gründungsberatungen zu (aufgrund veränderter bundesweiter Rahmenbedingungen im Zugang zu den Seminaren und Förderangeboten), jedoch
nicht in den übrigen Beratungsaktivitäten, erst recht nicht in der Summe der akquirierten Fördergelder, die sich in Projekten, die in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden, spiegeln.
Die 2012er Zahlen werden in den nächsten Wochen abschließend zusammengestellt, da hierzu
u.a. Daten der Gründerregion Aachen ausgewertet werden müssen.
Da die angebotenen Seminare sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, würde die hier geforderte Reduzierung von Veranstaltungen nicht zu einer höheren Teilnehmerzahl pro Seminar führen.
Die Inhalte der Seminare werden halbjährlich neu definiert. Die AG Kommunaler Wirtschaftsförderer, die sich seit Anfang 2012 quartalsmäßig trifft und in / über die Arbeit der Wirtschaftsförderung
des Kreises eingebunden und informiert ist, bekommt in der nächsten Sitzung (Mai ) Gelegenheit,
sich an der Findung von Themen entsprechend der zu Beratenden zu beteiligen. Ebenfalls in diese Findung eingebunden sind die örtlichen Banken/Kreditinstitute, das Jobcenter, die Regionalagentur Aachen sowie die Agentur für Arbeit. Somit wird ein bedarfsgerechtes Angebot entwickelt.
Es liegen bereits Seminarvorschläge aus dem kommunalen Raum vor.
Beteiligungen und deren Gegenleistung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die im Budget 500 800 erfassten Beteiligungen nicht solche
Ziele verfolgen, die den Kreishaushalt entlasten. Insofern ist im Haushalt eine Gegenleistung nicht
darstellbar. Die durch die Beteiligungen erbrachten Leistungen stellen wichtige Beiträge zur Strukturentwicklung einerseits und zur Wirtschaftsförderung andererseits dar. So dürfte beispielsweise
unstrittig sein, dass die anteiligen Zuschüsse an die beiden Gesellschaften am Standort Vogelsang (ip gGmbH und SEV GmbH) dazu beitragen, den Standort in eine neue Zukunft zu führen
und eine touristisch geprägte Bildungsdestination zu schaffen. Auch die Zuschüsse an die Nordeifel Tourismus GmbH wurden jüngst mit allen kommunalen Gesellschaftern vereinbart, als weitere
Aufgabenübertragungen und -bündelungen von den Kommunen auf die Nordeifel Tourismus
GmbH erfolgten.
Die neu aufgestellte AGIT GmbH und der neu gegründete Zweckverband Region Aachen als Folgeeinrichtung des Regio Aachen e.V. sind aus der Reformierung der Gremienstruktur in der Region zu Beginn des Jahres 2013 neu gestartet, auch mit neuen Aufsichtsgremien, in denen der
Kreis Euskirchen sowohl verwaltungsseitig als auch politisch vertreten ist. Hier sind künftig insbesondere neue Impulse zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu erwarten, aber auch in Bezug
auf die regionalen Initiativen IRR und Metropolregion sowie im Zusammenhang mit der anstehenden neuen EU- Strukturfonds-Förderphase. Entsprechende Jahresberichte der AGIT sowie zur
Neuausrichtung des Zweckverbandes liegen allen Kommunen in Form von Printprodukten / Broschüren vor und können bei Bedarf nachgefordert werden.
- 25 -
n) Zur Kommunikation sei darauf hingewiesen, dass neben den sonstigen Wegen Kreis und Städte/Gemeinden die Sozialkonferenz eingerichtet haben, um über die kostenträchtigsten und damit
umlagerelevanten Bereiche auf der Ebene der Bürgermeister und ihrer Sozialfachleute zu diskutieren.
- 26 10. Gemeinde Nettersheim, 07.03.2013
a) Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und Gemeinden darstellt. Der Grund liegt – wie von der Gemeinde beschrieben – in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist, dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern,
den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden werden seit langer
Zeit ergänzt durch die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
b) Eine Einbindung der Kommunen ist sowohl im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) als auch der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) geplant. Das in § 9 Abs. 1
ÖPNVG NRW beschriebene Aufstellungsverfahren zum NVP legt die Herstellung des Benehmens
mit den betroffenen Gebietskörperschaften gesetzlich fest. In besonderen Fällen, wenn die kreisangehörige Stadt oder Gemeinde Aufgabenträger nach den Vorschriften des ÖPNVG ist, gilt sogar eine Einvernehmensregelung. Im Kreisgebiet Euskirchen trifft dieser Sonderfall auf die Stadt
Euskirchen zu, die aufgrund ihrer Beteiligung an der Stadtbusgesellschaft Aufgabenträger für den
ÖPNV ist.
Im Rahmen eines Scoping-Termines am 08. Mai 2012 in Kall wurden alle Kommunen über den
geplanten Verfahrensablauf zum NVP und zur IGVP informiert. Es wurden darüber hinaus die geplanten Themenschwerpunkte vorgestellt und die Kommunen wurden aufgefordert, weitere zu
benennen. Die weitere Einbindung der Kommunen orientiert sich an den zu bearbeitenden Themen und erfolgt in Einzel- oder Gruppengesprächen. Eine detaillierte Festlegung des Abstimmungsprozedere zum jetzigen Zeitpunkt wäre nicht zielgerichtet.
Das konkret von der Gemeinde Nettersheim angesprochene Themenfeld "Optimierung der Schülerverkehre" wird -wie im Rahmen des Scopingtermines vorgestellt - als Themenschwerpunkt im
Rahmen des NVP behandelt. Ein weiterer Themenschwerpunkt liegt in der Überprüfung der
ÖPNV-Finanzierung, die auch eine Diskussion zur Modifizierung der ÖPNV-Umlage umfassen
kann.
Grundlage der Fortschreibung des NVP und der IGVP ist eine Haushaltsbefragung im gesamten
Kreisgebiet, die in 2012 durchgeführt wurde und deren Auswertung derzeit erfolgt.
- 27 11. Stadt Schleiden, 11.03.2013
a) Der Kreis Euskirchen ist seiner Informationspflicht gegenüber den Städten und Gemeinden nachgekommen. Die Kritik am Benehmensverfahren und der Ausgestaltung des Benehmensschreibens wird nicht geteilt. Die Verfahrensänderung ist vom Gesetzgeber beschlossen und vom Städte- und Gemeindebund verursacht. Das Benehmensschreiben folgt den gesetzlich normierten
Pflichten und enthält alle wesentlichen Informationen zur Kreisumlage.
Entgegen der Meinung der Stadt Schleiden setzt das Stellungnahmerecht innerhalb des Benehmensverfahrens keine „umfassende“ Kenntnis aller Haushaltsdaten voraus, da der Gesetzgeber
das Verfahren so geregelt hat, dass das Benehmen sechs Wochen vor Erstellung des Haushaltsentwurfs einzuleiten ist. Forderungen nach einem erneuten Benehmensverfahren sind daher abzulehnen.
b) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
c) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
d) Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden sämtliche Beteiligungen des Kreises auf den Prüfstand
gestellt.
e) Bloße pauschale zahlenmäßige Vergleiche zwischen Kreis und Stadt zum Stellenvolumen bleiben
angesichts sehr unterschiedlicher Aufgabenstellungen ohne Aussagekraft.
Insbesondere die Kreisumlagerelevanz der Personalkosten gestaltet sich sehr unterschiedlich:
- 28 -
Veranschlagung 2012
1. Allgemeine Kreisumlagefinanzierte Personalaufwendungen
inkl. Tariferhöhungen
Tariferhöhung
Erhöhung Beihilfeaufwand
Erhöhung LOB (Beschäftigte + Beamte)
zusätzlicher Tierarzt
Kreisbeteiligung Projekte GB III (Regionale Bildungsstelle,
50% Kommunale Koordinierungsstelle)
bis 2016 befristete Stelle Abt. 10 (ab 01.09.2013)
bis 2016 befristete Stelle Abt. 20 (ab 01.09.2013)
Klimamanager (35% von 29.700)
Anteilige Einsparung PAEK 2010-2014
2. Kreisumlagefinanzierte Rückstellungs- und Versorgungslasten
Rückstellungen Pensionen Aktive
Rückstellungen Beihilfe Aktive
Beiträge zur Versorgungskasse
Beihilfen Versorgungsempfänger
abzüglich Anteile Jobcenter + Rettungsdienst + Jugendamt
3. Jugendamtsumlage
Personalaufwendungen inkl. Tariferhöhungen
davon drittfinanziert
Rückstellungs-/Versorgungsasten
Summe
4. Gebührenfinanziert/Drittfinanziert/großteils
Drittfinanziert Aufwendungen, inkl. Tariferhöhungen,
Versorgungs- und Rückstellungslasten
Jobcenter
Rettungsdienst incl. Krankentransport
Abfallbeseitigung
Stilllegung/Nachsorge
VHS-Veranstaltungen
VHS-Besondere Drittleistungen
Zensus
Immissionsschutz
Klimamanager (65% von 29.700)
Projekt Schulsozialarbeit
Touristische Fachkraft
Anteile an Rückstellungen + Versorgungslasten
Kommunale Koordinierungsstelle (Förderung 50%)
Integrationszentrum (Förderung 100%)
Einführung Betreuungsgeld (evtl. Belastungsausgleich wie
Elterngeld)
7 diverse Positionen
Einrichtung von Einfacharbeitsplätzen (Antrag A 6 /2013)
Summe Personalaufwandmehrungen
Veranschlagung 2013
41.758.500
749.129
740.000
17.400
87.600
82.250
60.350
10.600
10.600
10.395
-270.066
749.129
1.400.400
643.000
207.000
634.400
222.700
-306.700
1.400.400
312.400
-32.375
27.800
307.825
307.825
1.645.346
555.100
531.400
-26.100
82.900
-171.300
-24.100
-48.200
16.800
19.305
32.375
44.600
278.900
34.650
170.000
31.400
-2.384
120.000
1.645.346
4.102.700
45.861.200
- 29 f)
Die Steigerungsrate bei Zeile 13 des Ergebnisplans ohne Auseinandersetzung mit den Gründen
als „nicht hinnehmbar“ zu bezeichnen, wird als nicht sachgerecht empfunden. Ein Großteil dieser
Veränderung beruht nämlich auf drittfinanzierten bzw. kostenrechnenden Einrichtungen. So erhöht sich Zeile 13 beispielsweise bei der Rekultivierung der Deponie um ca. 1,1 Mio. €, bei den
Sachkosten der Notfallrettung um ca. 700 T€, im drittfinanzierten Zulassungsbereich um 640 T€
sowie im drittfinanzierten Kraftstoffeinkauf um 115 T€. Ein weiterer Teil (175 T€) beruht auf den
VHS-Dozentenhonoraren, die in Vorjahren in Zeile 11 verbucht waren.
Im beschlossenen Haushalt 2013 erhöht sich Zeile 13 insgesamt um 2.867.400 € gegenüber dem
Vorjahr, wovon 2,7 Mio. € auf nicht kreisumlagewirksame Effekte beruhen. Die umlagewirksame
Steigerungsrate liegt damit deutlich unter 1%.
g) Die Meinung der Stadt Schleiden, dem Haushalt würde es an Transparenz und Nachvollziehbarkeit mangeln, wird seitens des Kreistages nicht geteilt. Dem beschlossenen Haushalt (und das gilt
auch für die Haushalte der Vorjahre) kann klar und dezidiert entnommen werden, wofür die Kreisumlage verwendet wird.
h) Die vollzeitäquivalenten Stellenanteile je Produkt sind (wie auch in Vorjahren) in der Stellenübersicht zum Stellenplan dargestellt.
- 30 12. Gemeinde Weilerswist, 11.03.2013
a) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
b) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
c) Bloße pauschale zahlenmäßige Vergleiche zwischen Kreis und Stadt zum Stellenvolumen oder zu
freiwilligen Leistungen bleiben angesichts sehr unterschiedlicher Aufgabenstellungen ohne Aussagekraft.
Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
- 31 -
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
- 32 13. Stadt Zülpich, 11.03.2013
a) Die prekäre Lage der kommunalen Finanzen wird nicht in Zweifel gezogen. Es wird ebenfalls nicht
angezweifelt, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist,
dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an
der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird, steht der Kreis offen gegenüber.
b) Die anerkennenswerten Bemühungen auf Ebene der Städte und Gemeinden sollten nicht argumentativ dazu benutzt werden, die Sparbemühungen auf Ebene des Kreises in Abrede zu stellen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der
Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den
Beschluss über die Haushaltssatzung 2013.
c) Die Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen erfolgt nicht, wie von der Stadt Zülpich angegeben, unter pauschalem Verweis auf die Orientierungsdaten des Landes NRW. Sowohl allgemein als auch speziell bei den Personalaufwendungen gilt, dass die Haushaltsplanansätze aufgrund konkreter Sachverhalte und Schätzungen erarbeitet werden, wo immer dies möglich ist. Die Orientierungsdaten des Landes wurden bei den Personalaufwendungen lediglich im
Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt unbekannte Veränderung der Beamtenbesoldung (und als
Folge bei den Versorgungsaufwendungen) verwendet.
d) Der Kreis hat in den vergangenen Jahren oftmals die KGSt-Empfehlung zur Höhe der sinnvollen
und wirtschaftlichen Bauunterhaltung deutlich unterschritten und damit Defizite in der Bauunterhaltung mit im Ergebnis in der Folgezeit erhöhtem Reparaturaufwand in Kauf genommen. Grundsätzlich werden die Bauunterhaltungsmaßnahmen mit Blick auf die kommenden 4 Jahre kalkuliert,
um erforderliche Maßnahmen wirtschaftlich, ganzheitlich und vorausschauend zusammenzufassen und die Belastung für die Kreisumlage möglichst gleichmäßig auf niedrigem Niveau zu halten.
- 33 e) Die Erhöhung des Stellenplanvolumens ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
Stellenplanveränderungen
Allgemeine Kreisumlage
finanzierte
Aufwendungen
Jugendamtsumlage
finanziert
Gebühren-/Drittfinanzierte
Aufwendungen
1 Stelle mit kw-Vermerk Abt. 10, Personal (zusätzliche Personalbetreuung
Jobcenter, Beseitigung von Erfüllungsdefiziten bei Personalbetreuung und entwicklung), Realisierung kw-Vermerk nach 2 Jahren
+1
1 Stelle mit kw-Vermerk Abt. 20, Kämmerei (Abarbeitung rückständiger
Jahresabschlüsse), Realisierung kw-Vermerk nach 2 Jahren
+1
0,4 erhöhte Personalratsfreistellungen (Anpassung an gesetzlich bestimmtes
Freistellungskontingent)
+ 0,4
-0,12 diverse Stellenbruchteilskürzungen
- 0,12
1 Stelle in Abt. 51 (Umwandlung Projekt Kinderschutz in Pflichtaufgabe, tlw.
Drittfinanziert)
+ 1,0
0,5 in Abt. 51 (wirtschaftliche Jugendhilfe; weitere Fallzahlensteigerung)
+ 0,5
14 Stellen im Rettungsdienst (von Kostenträger akzeptiert, gebührenfinanziert;
Umwandlung befristete Zeitvertrags-/Praktikantenverhältnisse
+ 14
2 x 0,5 Stellen in Abt. 50, (Einführung Betreuungsgeld), Realisierung kwVermerk nach 2 Jahren
+ 1,0
Saldo der Stellenplanveränderungen
+ 18,78
Pauschale Betrachtungen ohne differenzierte Betrachtungen der zu bewältigenden Aufgabenstellungen werden als nicht zielführend betrachtet.
Zur Beförderungspraxis des Kreises sei bemerkt, dass eine Neubewertung aller Beamtenstellen
aufgrund des neuen KGSt-Stellenbewertungsgutachens (2009) von den Betroffenen und dem
Personalrat gefordert und durchgeführt wurde. Um Beförderungskosten zu sparen, wurden z.B.
Strichbewertungen bei den Führungsebenen ab Abteilungsleitung aufwärts eingeführt. Das analytisch ermittelte Bewertungsergebnis ist der Wert hinter dem Strich (z.B. A14 bei einer Ausweisung
A13/14). Damit verzögert der Kreis die Beförderung des Stelleninhabers, da er sich mindestens 5
Jahre in seiner Aufgabenwahrnehmung bewähren muss.
Auch die Beamtinnen und Beamte, die keine Führungsaufgaben wahrnehmen, werden verzögert
befördert. Sie müssen sich im mittleren Dienst 1, im gehobenen Dienst 2 und im höheren Dienst
mindestens 3 Jahre auf ihrer entsprechend bewertet Stelle bewährt haben.
f)
Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik im Vorvorjahr, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
Die freiwilligen Leistungen sinken im beschlossenen Haushalt geringfügig gegenüber dem Vorjahr
und stellen sich im Überblick wie folgt dar:
- 34 -
Rest
1,73 Mio. €
24%
Elternbeitragsverzicht
2,14 Mio. €
29%
Polizei
0,57 Mio. €
8%
Wirtschaftsförderung
2,10 Mio. €
29%
Freiwillige
Betriebskostenzuweisungen
an kommunale
Kindergartenträger
0,71 Mio. €
10%
g) Die Landschaftsumlage wird vom LVR erhoben. Die Veranschlagung im Kreishaushalt ist insofern
fremdbestimmt.
h) Die Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im beschlossenen
Haushalt eingeplant und dient damit der Eingrenzung der wachsenden Kreisumlage.
i)
Die Stellungnahme der Stadt Zülpich wird der Bezirksregierung Köln vorgelegt.
- 35 14. Mündlicher Vortrag in der Anhörung am 12.03.2013
Soweit die schriftlich vorgetragenen Einwendungen in der Veranstaltung mündlich wiederholt wurden,
wird auf die entsprechenden Passagen in den vorherigen Ziffern verwiesen.
Darüber hinaus wurde von BM Radermacher mündlich vorgetragen, dass er Bedenken habe, Förderschulen zentral beim Kreis anzusiedeln. Hierzu ist auszuführen, dass derzeit ergebnisoffene Gespräche mit allen Schulträgern zur Thematik der Förderschulen geführt werden. Eine konkrete Zielsetzung
auf Übernahme von Schulen besteht beim Kreis gegenwärtig nicht.
Die Erfahrungen aus dem laufenden Abstimmungsprozess sollten ausgewertet werden, mit dem Ziel,
für kommende Verfahren Optimierungen vorzunehmen. Soweit Bedarf besteht, zu bestimmten Produkten der Aufgabenwahrnehmungen des Kreises in konkrete Abstimmungsprozesse einzutreten,
steht der Kreis dem offen gegenüber.
gez. Rosenke