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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zu Z 3 / V 3/2013 - Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,2 MB
Datum
20.03.2013
Erstellt
19.03.13, 04:07
Aktualisiert
19.03.13, 04:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Blankenheim DDeerr BBüürrggeerrm meeiisstteerr Gemeinde Blankenheim Postfach 40 53941 Blankenheim An den Landrat des Kreises Euskirchen Herrn Günter Rosenke Jülicher Ring 32 53877 Euskirchen Datum und Zeichen Ihres Schreibens Auskunft erteilt Zimmer Erwin Nelles 103  02449/87-0 Bei Durchwahl: 02449/87-100 Fax: 02449/87-199 Rathausplatz 16 53945 Blankenheim e-mail: enelles@blankenheim.de Internet: http://www.blankenheim.de Mein Zeichen Blankenheim, 12.03.2013 I-Ne Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW für den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 Sehr geehrter Herr Rosenke, ich halte grundsätzlich an der Argumentation der gemeinsamen Stellungnahme vom 07.12.2012 fest. Die Gemeinde Blankenheim hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 eine Kreisumlage in Höhe von 4.930.000 € veranschlagt. Das geplante Defizit des gemeindlichen Haushalts für 2013 liegt bei rund 5,5 Mio. € im Ergebnisplan – ohne vhs und ÖPNV. Das bedeutet, dass das gemeindliche Defizit fast identisch ist mit der Kreisumlage. Die Gemeinde wird in wenigen Jahren ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Einer der Hauptursachen hierfür liegt in der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte. Die Landschaftsverbandsumlage und die Kreisumlage als extrem große Aufwandsposten tragen hier ihren Anteil dazu bei. Von daher müssen auch die Umlageverbände sich aktiv an der Haushaltskonsolidierung beteiligen. Die Argumentation, der Kreishaushalt sei im Wesentlichen von unbeeinflussbaren Faktoren begründet, mag – wie auch im Gemeindehaushalt – richtig sein. Dennoch könnte sicherlich bei freiwilligen Aufgaben und auch in anderen Fragen noch Optimierungspotenzial genutzt werden. Ein wesentliches Element der Haushaltskonsolidierung ist die ständige Aufgabenkritik sowie die Fortschreibung des Personalausgabeneinsparungskonzeptes. In der nahen Vergangenheit wurden zahlreiche Bedienstete zeitlich befristet beim Kreis eingestellt. Konten: Kreissparkasse Euskirchen – Hauptzweigstelle Blankenheim Kto.-Nr. 3400 025 BLZ 382 501 10 IBAN DE 72 3825 0110 0003 4000 25 SWIFT BIC.: WELADED1EUS VR-Bank Nordeifel eG Konto-Nr. 1 001 001 007 BLZ 370 697 20 IBAN DE 25 3706 9720 1001 0010 07 BIC GENODEDISLE Deutsche Postbank AG Köln Kto.-Nr. 00 31267-507 BLZ 370 100 50 Seite 2 des Schreibens der Gemeinde Blankenheim 12.03.13 Aufgrund der prekären Finanzsituation sollte es selbstverständlich sein, dass derartige Beschäftigungen nicht in Dauerarbeitsverhältnisse münden können – auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre. Was aber über viele Jahre nicht vorhanden war kann auch jetzt nicht – in Zeiten leerer Kassen – zu einer Personalvermehrung führen. Ich denke, Sie haben auch hier das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick und wir sollten diese Themen im konstruktiven Miteinander besprechen. Bei den Pensionsrückstellungen sollte vorsichtig agiert werden. Es ist abzusehen, dass das Land NRW die weitere Entwicklung der Besoldungs- und Versorgungszahlungen eher zurückhaltend gestalten wird. Das Rechenzentrum hat erstmalig die Möglichkeit der Kündigung eröffnet. Diese Möglichkeit hat die Gemeinde Blankenheim genutzt und hierdurch einen erheblichen Mehrwert vor Ort geschaffen. Zudem werden Einsparungen erzielt. Das Schreiben der Kreisverwaltung vom 21.11.2012 gibt Mehrkosten in diesem Bereich von 280 T€ an. Es ist aus hiesiger Sicht nicht verständlich, dass nunmehr eine zweite Partnerschaft mit der regioIT eingegangen wird, obwohl die Mitgliedschaft zur KDVZ noch besteht. Auch die Mehrkosten für Schulungen wegen des neuen Office-Paketes können aus unserer Sicht so nicht nachvollzogen werden. Die Gemeinde Blankenheim hat auch von Office 2000 auf Office 2010 umgestellt – ohne Schulungen. Die gemeindlichen Mitarbeiter bedienen sich bei Fragen einer kleinen kostenlosen Software aus dem Internet, welche die neuen Funktion anschaulich erläutert. Die Gemeinde Blankenheim möchte ihre desolate Haushaltssituation – der Kassenkredit liegt derzeit bei 15 Mio. € mit steigender Tendenz – durch ein Engagement in Windkraft verbessern. Wenn dies gelänge, könnte sie ihre finanzielle Situation erheblich verbessern und noch größere Erhöhungen bei der Grundsteuer B hierdurch teilweise finanzieren. Die Untersuchung auch des Gemeindegebietes auf Premium-Wanderwege, exponierte Stellen, Kulturdenkmäler usw. ist für diese Absicht nicht sonderlich förderlich. Hier sollten Kreisverwaltung und Gemeinde konstruktiv und zielgerichtet im oben beschriebenen Sinne zum Wohl der hier lebenden Menschen zusammenarbeiten. Die Gemeinde wird wohl – der Umfang steht noch nicht fest – die Grundsteuern und die Gewerbesteuer erhöhen (müssen). Das bedeutet, dass letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden der Gemeinde Blankenheim die Umlageverbände Kreis und Landschaftsverband mit finanzieren müssen. Vertreten werden muss die Steuerhöhung durch unsere Mandatsträger sowie den Bürgermeister. Die politischen Vertreter des Kreises sowie Sie als Landrat werden wohl nicht in Fokus der Kritik kommen, wenn in Blankenheim die Steuern erhöht werden. Dieser Prozess der Erhöhung der Abgaben muss sich allerdings fortsetzen, da vom Land vor dem Hintergrund der Schuldenbremse nicht viel zu erwarten ist – wohl eher das Gegenteil: Sparen! Deshalb müssen wir in allen Bereichen konstruktiv zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zusammen arbeiten. Viellicht wäre es in diesem Zusammenhang sinnvoll, wenn der Kreis Euskirchen das Instrument der Benehmensherstellung häufiger einsetzen würde. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung: gez. Nelles (Nelles)