Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,2 MB
Datum
20.03.2013
Erstellt
19.03.13, 04:07
Aktualisiert
19.03.13, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Blankenheim
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Gemeinde Blankenheim Postfach 40 53941 Blankenheim
An den Landrat
des Kreises Euskirchen
Herrn Günter Rosenke
Jülicher Ring 32
53877 Euskirchen
Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Auskunft erteilt
Zimmer
Erwin Nelles
103
02449/87-0
Bei Durchwahl: 02449/87-100
Fax: 02449/87-199
Rathausplatz 16 53945 Blankenheim
e-mail:
enelles@blankenheim.de
Internet: http://www.blankenheim.de
Mein Zeichen
Blankenheim, 12.03.2013
I-Ne
Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW für den Entwurf der
Haushaltssatzung 2013
Sehr geehrter Herr Rosenke,
ich halte grundsätzlich an der Argumentation der gemeinsamen Stellungnahme vom
07.12.2012 fest.
Die Gemeinde Blankenheim hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 eine
Kreisumlage in Höhe von 4.930.000 € veranschlagt. Das geplante Defizit des gemeindlichen
Haushalts für 2013 liegt bei rund 5,5 Mio. € im Ergebnisplan – ohne vhs und ÖPNV. Das
bedeutet, dass das gemeindliche Defizit fast identisch ist mit der Kreisumlage.
Die Gemeinde wird in wenigen Jahren ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen.
Einer der Hauptursachen hierfür liegt in der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen
Haushalte. Die Landschaftsverbandsumlage und die Kreisumlage als extrem große
Aufwandsposten tragen hier ihren Anteil dazu bei. Von daher müssen auch die
Umlageverbände sich aktiv an der Haushaltskonsolidierung beteiligen.
Die Argumentation, der Kreishaushalt sei im Wesentlichen von unbeeinflussbaren Faktoren
begründet, mag – wie auch im Gemeindehaushalt – richtig sein. Dennoch könnte sicherlich
bei freiwilligen Aufgaben und auch in anderen Fragen noch Optimierungspotenzial genutzt
werden.
Ein wesentliches Element der Haushaltskonsolidierung ist die ständige Aufgabenkritik sowie
die Fortschreibung des Personalausgabeneinsparungskonzeptes. In der nahen
Vergangenheit wurden zahlreiche Bedienstete zeitlich befristet beim Kreis eingestellt.
Konten:
Kreissparkasse Euskirchen – Hauptzweigstelle Blankenheim
Kto.-Nr. 3400 025 BLZ 382 501 10
IBAN DE 72 3825 0110 0003 4000 25
SWIFT BIC.: WELADED1EUS
VR-Bank Nordeifel eG
Konto-Nr. 1 001 001 007 BLZ 370 697 20
IBAN DE 25 3706 9720 1001 0010 07
BIC GENODEDISLE
Deutsche Postbank AG Köln
Kto.-Nr. 00 31267-507
BLZ 370 100 50
Seite 2 des Schreibens der Gemeinde Blankenheim 12.03.13
Aufgrund der prekären Finanzsituation sollte es selbstverständlich sein, dass derartige
Beschäftigungen nicht in Dauerarbeitsverhältnisse münden können – auch wenn es vielleicht
wünschenswert wäre. Was aber über viele Jahre nicht vorhanden war kann auch jetzt nicht –
in Zeiten leerer Kassen – zu einer Personalvermehrung führen. Ich denke, Sie haben auch
hier das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick und wir sollten diese Themen im
konstruktiven Miteinander besprechen.
Bei den Pensionsrückstellungen sollte vorsichtig agiert werden. Es ist abzusehen, dass das
Land NRW die weitere Entwicklung der Besoldungs- und Versorgungszahlungen eher
zurückhaltend gestalten wird.
Das Rechenzentrum hat erstmalig die Möglichkeit der Kündigung eröffnet. Diese Möglichkeit
hat die Gemeinde Blankenheim genutzt und hierdurch einen erheblichen Mehrwert vor Ort
geschaffen. Zudem werden Einsparungen erzielt. Das Schreiben der Kreisverwaltung vom
21.11.2012 gibt Mehrkosten in diesem Bereich von 280 T€ an. Es ist aus hiesiger Sicht nicht
verständlich, dass nunmehr eine zweite Partnerschaft mit der regioIT eingegangen wird,
obwohl die Mitgliedschaft zur KDVZ noch besteht. Auch die Mehrkosten für Schulungen
wegen des neuen Office-Paketes können aus unserer Sicht so nicht nachvollzogen werden.
Die Gemeinde Blankenheim hat auch von Office 2000 auf Office 2010 umgestellt – ohne
Schulungen. Die gemeindlichen Mitarbeiter bedienen sich bei Fragen einer kleinen
kostenlosen Software aus dem Internet, welche die neuen Funktion anschaulich erläutert.
Die Gemeinde Blankenheim möchte ihre desolate Haushaltssituation – der Kassenkredit liegt
derzeit bei 15 Mio. € mit steigender Tendenz – durch ein Engagement in Windkraft
verbessern. Wenn dies gelänge, könnte sie ihre finanzielle Situation erheblich verbessern
und noch größere Erhöhungen bei der Grundsteuer B hierdurch teilweise finanzieren. Die
Untersuchung auch des Gemeindegebietes auf Premium-Wanderwege, exponierte Stellen,
Kulturdenkmäler usw. ist für diese Absicht nicht sonderlich förderlich. Hier sollten
Kreisverwaltung und Gemeinde konstruktiv und zielgerichtet im oben beschriebenen Sinne
zum Wohl der hier lebenden Menschen zusammenarbeiten.
Die Gemeinde wird wohl – der Umfang steht noch nicht fest – die Grundsteuern und die
Gewerbesteuer erhöhen (müssen). Das bedeutet, dass letztlich auch die Bürgerinnen und
Bürger sowie die Gewerbetreibenden der Gemeinde Blankenheim die Umlageverbände Kreis
und Landschaftsverband mit finanzieren müssen. Vertreten werden muss die Steuerhöhung
durch unsere Mandatsträger sowie den Bürgermeister. Die politischen Vertreter des Kreises
sowie Sie als Landrat werden wohl nicht in Fokus der Kritik kommen, wenn in Blankenheim
die Steuern erhöht werden. Dieser Prozess der Erhöhung der Abgaben muss sich allerdings
fortsetzen, da vom Land vor dem Hintergrund der Schuldenbremse nicht viel zu erwarten ist
– wohl eher das Gegenteil: Sparen! Deshalb müssen wir in allen Bereichen konstruktiv zum
Wohle der Bürgerinnen und Bürger zusammen arbeiten. Viellicht wäre es in diesem
Zusammenhang sinnvoll, wenn der Kreis Euskirchen das Instrument der
Benehmensherstellung häufiger einsetzen würde.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung:
gez. Nelles
(Nelles)