Daten
Kommune
Bedburg
Größe
129 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
18.12.17, 18:47
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
Stichworte
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Drucksache: WP9-87/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
28.11.2017
Rat der Stadt Bedburg
19.12.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Betreff:
Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und
Sozialausschusses, dem Antrag der FWG-Fraktion zu entsprechen und die Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Stadt Bedburg entsprechend der Anlage 3 mit der Ergänzung -Bücherschrank- zu § 1 Abs. 2
Nummer 2 zu fassen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit Schreiben vom 12.04.2017 beantragte die FWG Fraktion eine Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Seitens der Fraktion
wurde vorgeschlagen, sich an die Kölner Stadtordnung hinsichtlich der Verwarn- und Bußgeldhöhe
zu orientieren.
Die in der Anlage 3 geänderten bzw. angepassten Verwarn- und Bußgeldbeträge sind in
Anlehnung an die Kölner Stadtordnung erfolgt. Da die Stadt Köln als kreisfreie Stadt darüber
hinaus weitere Möglichkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten hat, wurde unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte im Außendienst der Stadt Bedburg die
Tatbestände überarbeitet und angepasst.
Auch wenn es sich um sogenannte geringfügige Verstöße handelt, so hat der bisher niedrige
Verwarngeldrahmen dazu geführt, dass bei Ahndungen von diversen Verstößen, insbesondere bei
Großveranstaltungen, eine nachhaltige Beachtung der geltenden Vorschriften nicht festgestellt
werden konnte.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Verstößen von besonderer Bedeutung (z.B.
Abfallablagerungen oder Verschmutzung der Umwelt) die entsprechenden speziellen
Rechtsvorschriften Anwendung finden.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung in der derzeit gültigen Fassung ist als Anlage 2 beigefügt.
In der Sitzung des Familien;- Kultur und Sozialausschusses am 28.11.2017 stimmte der
Ausschuss einstimmig der von der Verwaltung vorgelegten Anlage 3 mit der nachfolgenden
Ergänzung zu:
Die Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 2 Nummer 2 werden um die im Stadtgebiet aufgestellten
Bücherschränke ergänzt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
-keine-
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-87/2017 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-87/2017 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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