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Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
129 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
18.12.17, 18:47
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017) Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017) Beschlussvorlage (Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-87/2017 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 28.11.2017 Rat der Stadt Bedburg 19.12.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Betreff: Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 12.04.2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses, dem Antrag der FWG-Fraktion zu entsprechen und die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg entsprechend der Anlage 3 mit der Ergänzung -Bücherschrank- zu § 1 Abs. 2 Nummer 2 zu fassen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 12.04.2017 beantragte die FWG Fraktion eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Seitens der Fraktion wurde vorgeschlagen, sich an die Kölner Stadtordnung hinsichtlich der Verwarn- und Bußgeldhöhe zu orientieren. Die in der Anlage 3 geänderten bzw. angepassten Verwarn- und Bußgeldbeträge sind in Anlehnung an die Kölner Stadtordnung erfolgt. Da die Stadt Köln als kreisfreie Stadt darüber hinaus weitere Möglichkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten hat, wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte im Außendienst der Stadt Bedburg die Tatbestände überarbeitet und angepasst. Auch wenn es sich um sogenannte geringfügige Verstöße handelt, so hat der bisher niedrige Verwarngeldrahmen dazu geführt, dass bei Ahndungen von diversen Verstößen, insbesondere bei Großveranstaltungen, eine nachhaltige Beachtung der geltenden Vorschriften nicht festgestellt werden konnte. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Verstößen von besonderer Bedeutung (z.B. Abfallablagerungen oder Verschmutzung der Umwelt) die entsprechenden speziellen Rechtsvorschriften Anwendung finden. Die Ordnungsbehördliche Verordnung in der derzeit gültigen Fassung ist als Anlage 2 beigefügt. In der Sitzung des Familien;- Kultur und Sozialausschusses am 28.11.2017 stimmte der Ausschuss einstimmig der von der Verwaltung vorgelegten Anlage 3 mit der nachfolgenden Ergänzung zu: Die Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 2 Nummer 2 werden um die im Stadtgebiet aufgestellten Bücherschränke ergänzt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: -keine- Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-87/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-87/2017 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3