Daten
Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.09.17, 15:56
Aktualisiert
18.01.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9117/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
12.10.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ erhält die Stadt Bedburg bis zum Jahr
2020 Kredite von bis zu 1.679.692,00 €. Das macht jährlich 419.923,00 € um Bedburger Schulen
zu sanieren und für die Zukunft zu rüsten. Dabei übernimmt die NRW.Bank die gesamte Tilgung.
Die Stadt Bedburg muss daher keine eigenen Gelder in die Hand nehmen.
Im Rat der Stadt Bedburg am 11.07.2017 wurde unter TOP 5 [WP 9 ] das notwendige Konzept
(Maßnahmeplan siehe Anlage 1) für die Beschaffungen aus dem Landesprogramm `Gute Schule
2020´ beschlossen.
Wofür die Mittel an den Schulen eingesetzt werden können und wie sich Schülerinnen und
Schuler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Entscheidung über den Mitteleinsatz an
ihren Schulen beteiligen können, darüber informierten Bürgermeister Solbach, Herr Brunken vom
Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend und Herr Karren vom Fachdienst 6 – Hochbau,
Tiefbau, Bauhof bei Informationsveranstaltungen an den jeweiligen Schulen, welche an folgenden
Terminen stattfanden:
Grundschule Kaster
08.06.2017
Grundschule Bedburg
03.07.2017
Grundschule Kirchherten
Grundschule Kirdorf
AvH-Hauptschule
18.09.2017
04.09.2017
25.09.2017
Realschule Bedburg
26.09.2017
Silverberg-Gymnasium
21.09.2017
Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der
erarbeitet
Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der
erarbeitet
erste Wünsche wurden formuliert (siehe Anlage 3)
erste Wünsche wurden formuliert (siehe Anlage 4)
Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der
erarbeitet
Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der
erarbeitet
Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der
erarbeitet
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Die Veranstaltungen haben in den jeweiligen Schulen zwar unterschiedliche Resonanz (was die
Zahl der Besucher) gefunden, wurden inhaltlich aber sehr positiv aufgenommen. Der Eindruck der
Verwaltung ist hierbei eindeutig, dass die Beteiligung auf sehr fruchtbaren Boden fällt.
Die Vorgehensweise der Schulen und der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern ist je nach
Schule durchaus unterschiedlich. Zum einen wurden/werden bestehende Gremien
(Schülervertretung, Schulkonferenz, ...) eingebunden, es wurden/werden Arbeitsgruppen nur zu
diesem Thema gegründet, es wurden Ideen im Vorfeld gesammelt und/oder es hat ein
`Brainstorming´ in der Versammlung gegeben. Wie in guten Netzwerken war aber der wichtigste
Punkt, dass man ganz viele Informationen austauschen und einmal das Wissen und die Sicht der
„Anderen“ wahrnehmen konnte.
Die Verwaltung wird nun nach Abschluss der Infoveranstaltungen als nächsten Schritt erneut an
die Schulen herantreten und die bislang vorliegenden Ideen zusammentragen und abstimmen.
Dies ist kein in sich abgeschlossener Prozess, sondern soll zumindest in der nächsten Zeit immer
wieder aktualisiert werden. Dies wurde in den Veranstaltungen auch allen Beteiligten versprochen
– so dass neue Ideen immer noch Eingang in die Überlegungen finden können.
Da bereits eine Vielzahl von Ideen für das Projekt Gute Schule 2020 in den Köpfen der Beteiligten
sind, war man in der Lage, sich viele Dinge vor Ort bei den Begehungen der Schulen im Rahmen
der Haushaltsberatungen / Budgetwünsche anzusehen und schon mal anzudiskutieren. Einige
Idee werden dabei (soweit dies sinnvoll und möglich erscheint) aktuell umgesetzt.
Beschlussvorlage WP9-117/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Hierbei kommt es immer auch zu Abgrenzungsschwierigkeiten, ob etwas aus dem laufenden
Haushalt oder mit Landesmitteln umgesetzt wird.
Hier muss berücksichtigt werden, dass die Landesmittel auf jeden Fall verbraucht werden und
diese (unterm Strich) am Ende auch zusätzlich waren.
Folgende exemplarische / größere Maßnahmen sind bereits umgesetzt bzw. befinden sich gerade
in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich vor allem um Maßnahmen, die bereits in den
Haushaltsberatungen thematisiert wurden.
Anschaffung eines Laptopwagens an der Grundschule Kirchherten
Verkabelung an Schulgebäuden
Pilotprojekt zum Thema IT Ausstattung in Fachräume
IT Räume an den weiterführenden Schulen
W-LAN Versorgung der Mensa
Weitere finanzielle Mittel werden nach derzeitigem Stand über das KInvFG (siehe
Pressemitteilung der Landesregierung als Anlage 2 beigefügt) in Höhe von insgesamt 949.351 €
der Stadt Bedburg zur Verfügung stehen. Hier ist davon auszugehen, dass nur Maßnahmen an
Schulen, die mehr als 40.000 € kosten, berücksichtigt werden können.
Bezüglich der Systematik der Verteilung der Mittel des KInvFG (Schulinfrastruktur) konnte die
Landesregierung in der Kabinettssitzung vom 29.08.2017 den Referentenentwurf für ein
entsprechendes Gesetz verabschieden. Demnach erfolgt die Mittelverteilung in einem zweistufigen
Verfahren. Dabei erhalten nur diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise Zuweisungen, die in
zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Die konkrete Verteilung der Mittel erfolgt dann in
einem zweiten Schritt zu 60 Prozent nach dem Anteil der Schlüsselzuweisungen der einzelnen
Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller
betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum. 40 Prozent der Zuweisungen orientieren sich an der
Schülerzahl, genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der einzelnen
Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im
gleichen Jahr.
Da sowohl aus `Gute Schule 2020´als auch aus Mittel des KInvFG an Gebäuden Verbesserungen
geschaffen werden können, soll eine Gebäudeuntersuchung der Grundschulen in Bedburg und
Kirchherten durch einen Gutachter erfolgen. An diesen beiden Gebäuden könnten aufgrund ihres
Alters am ehesten ein Bedarf festgestellt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schuldt
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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