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Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.09.17, 15:56
Aktualisiert
18.01.18, 10:01
Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´) Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´) Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´) Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9117/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: 12.10.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Aktueller Sachstand `Gute Schule 2020´ Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ erhält die Stadt Bedburg bis zum Jahr 2020 Kredite von bis zu 1.679.692,00 €. Das macht jährlich 419.923,00 € um Bedburger Schulen zu sanieren und für die Zukunft zu rüsten. Dabei übernimmt die NRW.Bank die gesamte Tilgung. Die Stadt Bedburg muss daher keine eigenen Gelder in die Hand nehmen. Im Rat der Stadt Bedburg am 11.07.2017 wurde unter TOP 5 [WP 9 ] das notwendige Konzept (Maßnahmeplan siehe Anlage 1) für die Beschaffungen aus dem Landesprogramm `Gute Schule 2020´ beschlossen. Wofür die Mittel an den Schulen eingesetzt werden können und wie sich Schülerinnen und Schuler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Entscheidung über den Mitteleinsatz an ihren Schulen beteiligen können, darüber informierten Bürgermeister Solbach, Herr Brunken vom Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend und Herr Karren vom Fachdienst 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof bei Informationsveranstaltungen an den jeweiligen Schulen, welche an folgenden Terminen stattfanden: Grundschule Kaster 08.06.2017 Grundschule Bedburg 03.07.2017 Grundschule Kirchherten Grundschule Kirdorf AvH-Hauptschule 18.09.2017 04.09.2017 25.09.2017 Realschule Bedburg 26.09.2017 Silverberg-Gymnasium 21.09.2017 Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der erarbeitet Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der erarbeitet erste Wünsche wurden formuliert (siehe Anlage 3) erste Wünsche wurden formuliert (siehe Anlage 4) Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der erarbeitet Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der erarbeitet Wünsche Schüler/Lehrer/Eltern werden in der erarbeitet Schule Schule Schule Schule Schule Die Veranstaltungen haben in den jeweiligen Schulen zwar unterschiedliche Resonanz (was die Zahl der Besucher) gefunden, wurden inhaltlich aber sehr positiv aufgenommen. Der Eindruck der Verwaltung ist hierbei eindeutig, dass die Beteiligung auf sehr fruchtbaren Boden fällt. Die Vorgehensweise der Schulen und der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern ist je nach Schule durchaus unterschiedlich. Zum einen wurden/werden bestehende Gremien (Schülervertretung, Schulkonferenz, ...) eingebunden, es wurden/werden Arbeitsgruppen nur zu diesem Thema gegründet, es wurden Ideen im Vorfeld gesammelt und/oder es hat ein `Brainstorming´ in der Versammlung gegeben. Wie in guten Netzwerken war aber der wichtigste Punkt, dass man ganz viele Informationen austauschen und einmal das Wissen und die Sicht der „Anderen“ wahrnehmen konnte. Die Verwaltung wird nun nach Abschluss der Infoveranstaltungen als nächsten Schritt erneut an die Schulen herantreten und die bislang vorliegenden Ideen zusammentragen und abstimmen. Dies ist kein in sich abgeschlossener Prozess, sondern soll zumindest in der nächsten Zeit immer wieder aktualisiert werden. Dies wurde in den Veranstaltungen auch allen Beteiligten versprochen – so dass neue Ideen immer noch Eingang in die Überlegungen finden können. Da bereits eine Vielzahl von Ideen für das Projekt Gute Schule 2020 in den Köpfen der Beteiligten sind, war man in der Lage, sich viele Dinge vor Ort bei den Begehungen der Schulen im Rahmen der Haushaltsberatungen / Budgetwünsche anzusehen und schon mal anzudiskutieren. Einige Idee werden dabei (soweit dies sinnvoll und möglich erscheint) aktuell umgesetzt. Beschlussvorlage WP9-117/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Hierbei kommt es immer auch zu Abgrenzungsschwierigkeiten, ob etwas aus dem laufenden Haushalt oder mit Landesmitteln umgesetzt wird. Hier muss berücksichtigt werden, dass die Landesmittel auf jeden Fall verbraucht werden und diese (unterm Strich) am Ende auch zusätzlich waren. Folgende exemplarische / größere Maßnahmen sind bereits umgesetzt bzw. befinden sich gerade in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich vor allem um Maßnahmen, die bereits in den Haushaltsberatungen thematisiert wurden.      Anschaffung eines Laptopwagens an der Grundschule Kirchherten Verkabelung an Schulgebäuden Pilotprojekt zum Thema IT Ausstattung in Fachräume IT Räume an den weiterführenden Schulen W-LAN Versorgung der Mensa Weitere finanzielle Mittel werden nach derzeitigem Stand über das KInvFG (siehe Pressemitteilung der Landesregierung als Anlage 2 beigefügt) in Höhe von insgesamt 949.351 € der Stadt Bedburg zur Verfügung stehen. Hier ist davon auszugehen, dass nur Maßnahmen an Schulen, die mehr als 40.000 € kosten, berücksichtigt werden können. Bezüglich der Systematik der Verteilung der Mittel des KInvFG (Schulinfrastruktur) konnte die Landesregierung in der Kabinettssitzung vom 29.08.2017 den Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Demnach erfolgt die Mittelverteilung in einem zweistufigen Verfahren. Dabei erhalten nur diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise Zuweisungen, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Die konkrete Verteilung der Mittel erfolgt dann in einem zweiten Schritt zu 60 Prozent nach dem Anteil der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum. 40 Prozent der Zuweisungen orientieren sich an der Schülerzahl, genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der einzelnen Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im gleichen Jahr. Da sowohl aus `Gute Schule 2020´als auch aus Mittel des KInvFG an Gebäuden Verbesserungen geschaffen werden können, soll eine Gebäudeuntersuchung der Grundschulen in Bedburg und Kirchherten durch einen Gutachter erfolgen. An diesen beiden Gebäuden könnten aufgrund ihres Alters am ehesten ein Bedarf festgestellt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-117/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schuldt ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-117/2017 Seite 4