Daten
Kommune
Bedburg
Größe
156 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
28.09.17, 15:56
Aktualisiert
28.09.17, 15:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 588/8/2017
29.08.2017
Seite 1 von 3
Ministerin Scharrenbach: Kommunale Familie
erhält finanzielle Unterstützung in Höhe von
1,12 Milliarden Euro zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur
Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
teilt mit:
Nordrhein-Westfalen erhält im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund 1,12 Milliarden Euro. Das Geld dient den
Kommunen zur Modernisierung und Sanierung ihrer Schulen. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung den Referentenentwurf zur Einleitung der Verbändeanhörung verabschiedet. Ziel ist es,
die 1,12 Milliarden Euro den finanzschwachen Kreisen, Städten und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schnell, unbürokratisch und vollständig zur Verfügung stellen zu können.
„Unser Einsatz hat sich gelohnt: Finanzschwache Städte, Gemeinden
und Kreise in Nordrhein-Westfalen sollen 1,12 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur erhalten: Der Referentenentwurf
schafft jetzt die Rechtsgrundlage für eine 1:1-Weiterleitung dieses Milliarden-Pakets in unsere Kreise, Städte und Gemeinden. Förderfähig sind
Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von Schulgebäuden. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen,
Arbeits- und Werkstätten sowie Labore zählen. Dringend notwendige
Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten zur weiteren
Umsetzung der schulischen Inklusion, sanitäre Anlagen sowie im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit ermöglicht. Durch das neue Milliarden-Paket gewährleisten wir, dass die Kommunen eigene Schwerpunkte setzen können.
Die kommunale Familie weiß am besten, in welchen Bereichen die Mittel
sinnvoll eingesetzt werden können“, sagte Ministerin Scharrenbach.
„Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat sich in Berlin erfolgreich dafür
stark gemacht, dass grundsätzlich über 350 der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zukünftig von den neuen Investitionsmitteln profitieren können. Die Verhandlungen mit der Bundesregierung
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waren ein hartes Stück Arbeit, aber: Wir haben die Interessen unserer
Städte und Gemeinden erfolgreich vertreten. Der Referentenentwurf legt
den Grundstein für eine weitere Stärkung der Schulinfrastruktur in den
nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen“, so Scharrenbach weiter.
Hintergrund:
•
Der Bund hat den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen
finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die
Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der Artikel
104c, der durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“
vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
•
Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf NordrheinWestfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über
der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner
Schlüssel von rund 21 Prozent.
•
Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwache Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Konkret heißt das:
Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise,
die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
•
Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der Kommune. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis
der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune
für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum. 40
Prozent der Zuweisungen erfolgen - in Anbetracht des Ziels der
Förderung von Schulinfrastruktur - orientiert an der Schülerzahl,
genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der
einzelnen Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im gleichen Jahr. So wird anteilig auch berücksichtigt, wenn eine Kommune zum Beispiel im
ländlichen Raum durch ihre weiterführenden Schulen auch Nachbarstädte mitversorgt, so dass sie mehr Schulkapazität unterhalten muss, als das für ihre eigenen Bürger notwendig wäre.
•
Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte:
1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.
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Anlage: Fördermittelverteilung
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Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Telefon 0211 8618-4246.
(Fabian Götz)
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der InternetAdresse der Landesregierung http://www.land.nrw