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Beschlussvorlage (Berichterstattung bzgl. der geplanten Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und ggf. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.10.17, 18:01
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
Beschlussvorlage (Berichterstattung bzgl. der geplanten Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und ggf. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie) Beschlussvorlage (Berichterstattung bzgl. der geplanten Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und ggf. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie) Beschlussvorlage (Berichterstattung bzgl. der geplanten Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und ggf. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9145/2017 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.12.2017 Betreff: Berichterstattung bzgl. der geplanten Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und ggf. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie Beschlussvorschlag: Die Räte der Stadt Bedburg und der Gemeinde Rommerskirchen unterstützen ihre Verwaltungen bei der Beauftragung und Durchführung einer Studie zur wirtschaftlichen Machbarkeit der Gründung einer gemeinsamen (inter-)kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mit der Kolpingstadt Kerpen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Seit Dezember 2016 gibt es in der Stadt Bedburg und der Gemeinde Rommerskirchen Gespräche zur Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft. Am 21.11.2017 hat nunmehr auch die Verwaltungsspitze der Stadt Kerpen das Interesse an der Beteiligung an einer solchen Gesellschaft erklärt. Die Wohnbedarfsanalysen und die Nachfragesituation der drei Kommunen zeigen einen hohen Siedlungsdruck und einen steigenden Bedarf an (bezahlbarem) Wohnraum, auf den nur unzureichend durch den Markt reagiert wird und dem durch die Gründung einer Gesellschaft zum Bau und zur Verwaltung von Wohngebäuden begegnet werden soll. 1 Zur wirtschaftlichen Machbarkeit des Vorhabens ist es erforderlich, einen Wirtschaftsplan zu entwickeln um die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung einer solchen Gesellschaft indikativ darzustellen. Zu diesem Zweck sind Daten aller zukünftigen Gesellschafter zu erheben und eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die Studie wird durchgeführt durch den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen). Hierzu wird dieser von den drei beteiligten Kommunen gemeinsam beauftragt. Nach Abschluss und Vorstellung der Machbarkeitsstudie kann sodann konkret die Gesellschaftsform der zu gründenden Gesellschaft festgelegt und entsprechende Verträge vorbereitet werden. Die Gemeinde Rommerskirchen beschließt diese Vorlage in der Dezembersitzung 2017, der Rat der Stadt Kerpen voraussichtlich in der Januarsitzung 2018. Finanzielle Auswirkungen: Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie rechnet der VdW in seinem Angebot mit einem Zeitaufwand von etwa 9-12 Tagen zu einem Stundensatz von 135 €. Hierdurch ergibt sich ein kalkuliertes Honorar von 9.720 € - 12.960 € inkl. Nebenkosten wie Reisekosten und Auslagen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für jede Kommune entstehen somit Kosten i.H.v. € 3240 - € 4320 zzgl.- der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-145/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 15.12.2017 ----------------------------------Stamm ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-145/2017 Seite 3