Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
04.10.17, 18:01
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9145/2017
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.12.2017
Betreff:
Berichterstattung bzgl. der geplanten Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und ggf.
Beauftragung einer Machbarkeitsstudie
Beschlussvorschlag:
Die Räte der Stadt Bedburg und der Gemeinde Rommerskirchen unterstützen ihre
Verwaltungen bei der Beauftragung und Durchführung einer Studie zur wirtschaftlichen
Machbarkeit
der
Gründung
einer
gemeinsamen
(inter-)kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft mit der Kolpingstadt Kerpen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Seit Dezember 2016 gibt es in der Stadt Bedburg und der Gemeinde Rommerskirchen
Gespräche zur Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft. Am 21.11.2017
hat nunmehr auch die Verwaltungsspitze der Stadt Kerpen das Interesse an der
Beteiligung an einer solchen Gesellschaft erklärt.
Die Wohnbedarfsanalysen und die Nachfragesituation der drei Kommunen zeigen einen
hohen Siedlungsdruck und einen steigenden Bedarf an (bezahlbarem) Wohnraum, auf
den nur unzureichend durch den Markt reagiert wird und dem durch die Gründung einer
Gesellschaft zum Bau und zur Verwaltung von Wohngebäuden begegnet werden soll.
1
Zur wirtschaftlichen Machbarkeit des Vorhabens ist es erforderlich, einen Wirtschaftsplan
zu entwickeln um die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung einer solchen
Gesellschaft indikativ darzustellen. Zu diesem Zweck sind Daten aller zukünftigen
Gesellschafter zu erheben und eine Machbarkeitsstudie durchzuführen.
Die Studie wird durchgeführt durch den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen). Hierzu wird dieser von den drei
beteiligten Kommunen gemeinsam beauftragt.
Nach Abschluss und Vorstellung der Machbarkeitsstudie kann sodann konkret die
Gesellschaftsform der zu gründenden Gesellschaft festgelegt und entsprechende
Verträge vorbereitet werden. Die Gemeinde Rommerskirchen beschließt diese Vorlage in
der Dezembersitzung 2017, der Rat der Stadt Kerpen voraussichtlich in der Januarsitzung
2018.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie rechnet der VdW in seinem Angebot mit einem
Zeitaufwand von etwa 9-12 Tagen zu einem Stundensatz von 135 €. Hierdurch ergibt sich
ein kalkuliertes Honorar von 9.720 € - 12.960 € inkl. Nebenkosten wie Reisekosten und
Auslagen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für jede Kommune entstehen somit
Kosten i.H.v. € 3240 - € 4320 zzgl.- der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-145/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 15.12.2017
----------------------------------Stamm
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-145/2017
Seite 3