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Beschlussvorlage (Gebührensatzung Obdachlosen 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 15:18
Aktualisiert
06.12.17, 15:18
Beschlussvorlage (Gebührensatzung Obdachlosen 2018)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Sechsunddreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg vom xx.12.2017 Aufgrund des § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 19.12.2017 folgende Sechsunddreißigste Änderungssatzung beschlossen: Artikel I § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte auf 207,00 € je Person und Monat festgesetzt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.