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Beschlussvorlage (Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Freibades für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Beschlussvorlage (Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Freibades für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) Beschlussvorlage (Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Freibades für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-48/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 12 11 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Systematische Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg hier: Bitte um Zustimmung der Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Freibades für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Familienausschuss entspricht der Bitte der Freiwilligen Feuerwehr und beauftragt die Verwaltung den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr die kostenfreie Nutzung des Freibades zu ermöglichen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sportliche Aktivitäten jeglicher Art sind vor allem für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatztauglichkeit von hoher Bedeutung. Bisher wird den aktiven Kräften der Feuerwehr unter festgelegten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag in einem Fitness-Studio gewährt. Eine Mitgliedschaft und Aktivität in einem Fitness-Studio ist aber nicht „Jedermanns Sache“. Der Leiter der Feuerwehr wird immer wieder von den Einsatzkräften angesprochen, warum der kostenfreie Zutritt im Freibad nicht ermöglicht wird. An dieser Stelle wäre es doch leicht für die Einsatzkräfte etwas Gutes zu tun. Da es sich um eine städtische Einrichtung handelt, ist die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung auch recht unkompliziert umsetzbar und nicht mit externen Kosten verbunden. Zudem handelt es sich um eine saisonal und zudem wetterabhängige beschränkte Maßnahme. Eine Nutzung „über Gebühr“ wird auf Grund der beruflichen Tätigkeit der Einsatzkräfte ebenfalls nicht zu erwarten sein. Unter Berufung auf § 9 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) „Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit“ wird die Zustimmung zur kostenfreien Nutzung des Freibades Bedburg für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg erbeten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-48/2017 Seite 2