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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9188/2017 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 11.07.2017 Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2017 Rat der Stadt Bedburg 19.12.2017 Abstimmungsergebnis: Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2015 fest und beschließt ebenfalls auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresfehlbetrag von 12.057.820,85 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: Bilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Anhang Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde am 14.06.2017 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 11.07.2017 zugeleitet. Die Ergebnisrechnung 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.057.820,85 € aus. Die Ausgleichsrücklage wurde durch den Jahresfehlbetrag 2014 aufgezehrt, so dass der Jahresfehlbetrag 2015 vollständig aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen ist. Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht hierzu ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage beigefügt und den Ratsmitgliedern zugestellt worden. Der gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 30.11.2017 dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes an und fasste das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser ist als Anlage beigefügt. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 12.057.820,85 €. Dieser mindert in voller Höhe die Allgemeine Rücklage, so dass die Stadt Bedburg zum 31.12.2015 über ein Eigenkapital in Höhe von 57.450.272,05 € verfügt. Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 294.622.719,73 €. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-188/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Thißen ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-188/2017 Seite 3