Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
29.05.18, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9188/2017
Rechnungsprüfungsamt
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
11.07.2017
Rechnungsprüfungsausschuss
30.11.2017
Rat der Stadt Bedburg
19.12.2017
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2015 fest und beschließt ebenfalls
auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresfehlbetrag
von 12.057.820,85 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen
ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Bilanz
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen
Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde am 14.06.2017 vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 11.07.2017
zugeleitet.
Die Ergebnisrechnung 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.057.820,85 € aus. Die
Ausgleichsrücklage wurde durch den Jahresfehlbetrag 2014 aufgezehrt, so dass der
Jahresfehlbetrag 2015 vollständig aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen ist.
Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1
GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfbericht hierzu ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Anlage
beigefügt und den Ratsmitgliedern zugestellt worden.
Der gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche
Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 30.11.2017 dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes an und fasste das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg.
Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 12.057.820,85 €.
Dieser mindert in voller Höhe die Allgemeine Rücklage, so dass die Stadt Bedburg zum
31.12.2015 über ein Eigenkapital in Höhe von 57.450.272,05 € verfügt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 294.622.719,73 €.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-188/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Thißen
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-188/2017
Seite 3